Vorfälle in Halle-Wörmlitz: Rasenmäher und Betonteile ins Gleis gelegt
Dieser Sachverhalt, bei dem gleich zwei Lokführer von Güterzügen betroffen waren, hätte auch anders ausgehen können und ist alles andere als ein Kavaliersdelikt: Am Freitag, den 8. November 2024 wurde die Bundespolizeiinspektion Magdeburg um 19:43 Uhr telefonisch durch die Notfallleitstelle der Bahn über einen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr informiert: Demnach wurden durch bisher unbekannte Täter auf der Bahnstrecke Halle – Nordhausen, in Wörmlitz, Stadtteil der Stadt Halle (Saale), auf Höhe der Kalininstraße 43 mehrere Hindernisse ins Gleis gelegt. Hierbei kollidierte der erste Güterzug mit einem Rasenmäher, wobei glücklicherweise weder Personen-, noch Sachschäden zu verzeichnen waren. Der Triebfahrzeugführer meldete den Sachverhalt an die Notfallleitstelle, welche für den Bereich zunächst einen sogenannten Langsamfahrbefehl anordnete.
Kurz darauf bemerkte der Lokführer des zweiten Güterzuges auf dem Gegengleis zwei Betonteile, welche direkt auf dem Gleis lagen. Da er vorgewarnt war, leitete er eine Schnellbremsung ein und konnte vor den beiden Fußplatten von Absperrbaken zum Stehen kommen. Die Strecke wurde entsprechend gesperrt und beide Züge verblieben bis zum Eintreffen einer Streife der Bundespolizei vor Ort. Die Bundespolizisten nahmen den Sachverhalt entsprechend auf und beräumten die Gleise. Anschließend setzen beide Züge ihre Fahrt fort. Trotz einer sofort eingeleiteten Nahbereichsfahndung konnten keine Tatverdächtigen mehr festgestellt werden.
Entsprechend bittet die Bundespolizei die Bevölkerung um Unterstützung: Wer hat am vergangenen Freitag zwischen 19:00 und 19:40 Uhr verdächtige Personen und/oder Fahrzeuge in dem oben beschriebenen Bereich wahrgenommen, die mit der Tat in Verbindung gebracht werden könnten? Sachdienliche Hinweise werden in der Bundespolizeiinspektion Magdeburg (Tel.: 0391 / 56549 555), unter der kostenfreien Bundespolizei – Hotline (Tel.: 0800 / 6 888 000) oder bei jeder anderen Polizeidienststelle entgegengenommen.
Weiterführende Informationen können auch über das Hinweisformular auf der Bundespolizei-Homepage www.bundespolizei.de gegeben werden. Durch den Polizeieinsatz und die Gleissperrungen, welche um 20:38 Uhr wieder aufgehoben werden konnte, erhielten insgesamt fünf Züge 120 Minuten Verspätung. Bei dieser Tat handelt es sich um eine schwerwiegende Straftat, bei der es zu weitaus hohen Sach- oder auch Personenschäden hätte kommen können. Durch das schnelle Reagieren und der Einleitung des Fahrbefehls wurde womöglich ein größeres Schadensereignis abgewendet.
Personen die derart in den Zugverkehr eingreifen, ganz gleich ob Kinder oder Erwachsene, sollten hart bestraft werden.
Es könnten ja auch Züge des Personenverkehrs betroffen sein und es kann dann zu erheblichen Personenschäden kommen, bis hin zu Todesfällen.
Das StrafGesetzBuch (StGB)) sieh dafür schon ein ordentlichen Gefängnisaufenthalt vor.
§315 Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1.
Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2.
Hindernisse bereitet,
3.
falsche Zeichen oder Signale gibt oder
4.
einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter
1.
in der Absicht handelt,
a)
einen Unglücksfall herbeizuführen oder
b)
eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder
2.
durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Kalininstraße gibt es in Halle aber keine mehr.
Lok kollidiert mit Rasenmäher – kein Sachschaden? Krasser Rasenmäher.
Absolut nicht nachvollziehbar,daß ist kein dummer Jugendstreich mehr.
Abgesehen davon, wie alt ist der Globus des Redakteurs oder wer das geschrieben hat. Die Kalininstrasse gibt es Geschrieben schon lange nicht mehr.
Nennt sich heute Karlsruher Straße .
Gleich mal den neuesten Globus von Wörmlitz kaufen.
Eine Karlsruher Straße gibt es in Halle (Saale) nicht.
Die Karlsruher Allee hieß vor der letzten Umbenennung Allee der Kinder bzw. Franz-Mohr-Straße.
Dein „Globus“ ist flach, oder?
Was stimmt mit den Leuten nicht?