Vorfälle in Halle-Wörmlitz: Rasenmäher und Betonteile ins Gleis gelegt

Aufgrund einer Schnellbremsung kommt der zweite Güterzug rechtzeitig vor den Hindernissen zum Stehen.

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  1. didi sagt:

    Personen die derart in den Zugverkehr eingreifen, ganz gleich ob Kinder oder Erwachsene, sollten hart bestraft werden.
    Es könnten ja auch Züge des Personenverkehrs betroffen sein und es kann dann zu erheblichen Personenschäden kommen, bis hin zu Todesfällen.

  2. Lokführer sagt:

    Das StrafGesetzBuch (StGB)) sieh dafür schon ein ordentlichen Gefängnisaufenthalt vor.

    §315 Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
    (1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
    1.
    Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
    2.
    Hindernisse bereitet,
    3.
    falsche Zeichen oder Signale gibt oder
    4.
    einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    (3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter
    1.
    in der Absicht handelt,
    a)
    einen Unglücksfall herbeizuführen oder
    b)
    eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder
    2.
    durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.
    (4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
    (5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

  3. wörmlitz sagt:

    Kalininstraße gibt es in Halle aber keine mehr.

  4. JtD sagt:

    Lok kollidiert mit Rasenmäher – kein Sachschaden? Krasser Rasenmäher.

  5. Hans Hansen sagt:

    Absolut nicht nachvollziehbar,daß ist kein dummer Jugendstreich mehr.
    Abgesehen davon, wie alt ist der Globus des Redakteurs oder wer das geschrieben hat. Die Kalininstrasse gibt es Geschrieben schon lange nicht mehr.
    Nennt sich heute Karlsruher Straße .

    • ok sagt:

      Gleich mal den neuesten Globus von Wörmlitz kaufen.

    • nixidee sagt:

      Eine Karlsruher Straße gibt es in Halle (Saale) nicht.

      Die Karlsruher Allee hieß vor der letzten Umbenennung Allee der Kinder bzw. Franz-Mohr-Straße.

      Dein „Globus“ ist flach, oder?

  6. micha sagt:

    Was stimmt mit den Leuten nicht?