Wegen Corona-Lage: Alle Wahlkampf-Veranstaltungen und Infostände in Sachsen-Anhalt sind verboten

In sechseinhalb Wochen wählt Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag. In den nächsten Tagen werden an den Straßenlaternen wieder die Pappschilder auftauchen. Doch die üblichen Infostände und Wahlkampfveranstaltungen sind verboten, also damit auch die Chance vor der Wahl noch fix Werbegeschenke wie Kugelschreiber abzustauben.

Das Landesverwaltungsamt hat die Städte und Gemeinden des Landes jetzt auf diese Tatsache hingewiesen. Die FDP hatte diese Woche am Steintor-Platz in Halle (Saale) eine Wahlkampfveranstaltung durchgeführt. Dies ist noch gedeckt, denn der Runderlass des Amtes ist erst vom heutigen Donnerstag.

“Gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 der Elften-SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (11. SARS-CoV-2-EindV) sind Veranstaltungen aus geschäftlichen, beruflichen, dienstlichen oder vergleichbaren Gründen wie Meetings, Seminare, Führungen, Fachveranstaltungen, Fachkongresse, Mitglieder- und Delegiertenversammlungen, Informationsveranstaltungen für Volksbegehren und Volksinitiativen, Veranstaltungen von Vereinen, Organisationen, Einrichtungen und Parteien untersagt”, heißt es in dem Runderlass des Landesverwaltungsamtes. 

“Dieses Verbot umfasst sämtliche Wahlkampfveranstaltungen, soweit sie nicht die Voraussetzungen einer Versammlung erfüllen”, so das Amt weiter. “Auch bei der Wahlwerbung Parteien an den Infoständen handelt es sich nach eindeutiger Einschätzung des Pandemiestabs des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt um Veranstaltungen von Parteien, die von dem Veranstaltungsverbot des § 2 Abs. 2 der 11. SARS-CoV-2-EindV umfasst sind und daher derzeit nicht stattfinden dürfen.”

Eine Ausnahme gibt es: wird der Wahlkampf als Demonstration angemeldet, darf er stattfinden.

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22 Antworten

  1. Kasob sagt:

    Keine Kugelschreiber? Das wird hart.

  2. Silberrotz sagt:

    Vor allem sehr schön, dass man diese miese gelb-pinke Coroana-Verharmloser-Partei nicht noch auf den Straßen sehen muss.

    • Beobachter sagt:

      Wahlwerbung per Plakat ist aber nicht verboten. Wo denkst du, wird das gesparte Geld jetzt wohl investiert werden? Gerade diese „liberale“ Kleinstpartei ist bekannt dafür, ihre Werke besonders lang hängen zu lassen, allen Ordnungsstrafen zum Trotz.

      Für die Hintertür „Demonstration“ haben sie zum Glück nicht genug Teilnehmer. Diese Peinlichkeit ersparen sie sich hoffentlich. Wobei es sicher lustig wäre, wenn nicht mal alle Parteimitglieder auftauchen würden…

    • Sachverstand sagt:

      Nicht zu früh freuen, siehe letzter Satz des Artikels!!!!

    • EgonO sagt:

      ….und keine grünen Coronahysteriker

      • Grg sagt:

        Dann kannst du dich endlich mal entspannen. Die Angst muss dich ja förmlich auffressen. Armer Egon.

  3. Hallenser sagt:

    Steht die Wahl jetzt schon fest, dass die Parteien nicht um ihre Existenz kämpfen müssen ?

  4. Franz2 sagt:

    Wollen wir wetten, dass der Brüllzwerg trotzdem ungestört seine Progrome abhalten kann und die Polizei steht daneben ?

    • KasiNo sagt:

      *Pogrome (aus dem Russischen: погром)

      Da es sich bei den Schreitreffen nicht um Pogrome, sondern um Versammlungen nach Versammlungsrecht („Demonstrationen“) handelt und selbige erlaubt bleiben, wirst du die Wette gewinnen.

    • Hallboy sagt:

      Bin zwar auch gegen den „Brüllzwerg“, muss hier allerdings trotzdem konstatieren, dass er Progrome bisher (noch) keine abgehalten hat 🙂

  5. Grün*innenfilet sagt:

    Wegen mir kann das Verbot dauerhaft Bestand haben und die Plakate und Werbetafeln mit einschließen. Wahlkampf empfinde ich einfach nur als eine Belästigung.

  6. Wähler sagt:

    Na hoffentlich sind auch die häßlichen sinnlosen Pappschilder an den Straßenlaternen mit verboten.

  7. west sagt:

    mal sehen, wann die wahlen selbst verboten werden

  8. hallestar sagt:

    Schulen öffnen, aber Infostände für die Wahl verbieten? Was soll das denn?