Wegen fehlender Ortskenntnisse – Mann läuft im Bahngleis
Am 01.08.2019 wurde die Bundespolizei in Halle gegen 12.35 Uhr durch die Notfallleitstelle der Bahn über eine Person im Gleis informiert. Diese bewegte sich auf der Strecke Eisleben – Halle auf Höhe Erdeborn. Daraufhin erging sofort ein Langsamfahrbefehl für die relevanten Züge. Eine hinzugerufene Streife der Landespolizei stellte den Mann auf Höhe des Bahnhofes Röblingen am See auf dem Gleisbett laufend in Richtung Halle fest. Die Landespolizisten holten ihn sofort aus dem Gefahrenbereich und wiesen ihn auf sein lebensbedrohliches Fehlverhalten hin. Der 37-jährige Mann gab an, dass er nach Teutschenthal möchte. Da er über keine Ortskenntnisse verfügte, folgte er den Gleisen. Die Person war alkoholisiert. Ihn erwartet eine Ordnungswidrigkeitsanzeige.
Da dieser Sachverhalt leider keinen Einzelfall darstellt, weist die Bundespolizei erneut darauf hin, dass die vorbeifahrenden Züge Hindernissen,- und damit auch Personen, nicht ausweichen können. Ein 1200 Tonnen schwerer Zug, der mit 100 Stundenkilometern fährt, benötigt circa 1000 Meter, um zum Stehen zu kommen. Windrichtungen beeinflussen die eigene Wahrnehmung eines heranfahrenden Zuges erheblich. Ein elektrisch betriebener Zug ist beispielsweise für das menschliche Ohr erst wahrnehmbar, wenn er sich schon auf der gleichen Höhe befindet. Zudem geht von den vorbeifahrenden Zügen eine hohe Sogwirkung aus.
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