Wegen Giftstoffen: Baden im „Hufi“ bleibt verboten
Im Zuge des Golfplatzbaus am Hufeisensee sollte eigentlich auch das Baden im See legalisiert werden. Vorgesehen waren drei Badestrände. Doch von diesen Plänen hat sich die Stadtverwaltung nun wieder verabschiedet. Statt Badestränden redet die Verwaltung nur noch von Liegewiesen.
Anlass sind Untersuchungen zur Wasserqualität. So wurde am Nordostufer Vinylchlorid festgestellt, dies kann bei dauerhaftem Ausgesetztsein zu Durchblutungsstörungen sowie Problemen mit Leber, Speiseröhre und Milz führen. Auslöser für die Verschmutzung sind der ehemalige Chemiehandel in der Reideburger Straße sowie Verunreinigungen vom Bahnhofsgelände. Am Westufer haben Messungen zudem temporär erhöhte Gehalte an leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen (LHKW) ergeben, die jedoch in Folgemessungen nicht bestätigt wurden. Alle weiteren Ergebnisse am Westufer liegen laut Verwaltung im Bereich oder unterhalb der Grenzwerte der Trinkwasserverordnung.
Auch wenn das Baden offiziell verboten bleibt, werden viele Hallenser die warmen Monate trotzdem für ein Bad im See nutzen. Immerhin ist das kostenlos. Allerdings auch auf eigene Gefahr.
Kann es nicht auch daran liegen, dass dieser See durch das benutzen als mülldeponie in der nachkriegszeit, verunreinigt wurde?
Naja… Macht einfach normal nen versuch. Die Deponie Halle Lochau bietet dafür genug Möglichkeiten… Viel glück
Das Gelände wurde doch zum Golfspielen an den privaten Investor verschenkt. Badegäste stören nur.
Eine Verschwörung, die bis in die Tage des Bergbaus und der Müllverklappung zurückreicht. Vier-dimensional sozusagen. Faszinierend!
Ausgerechnet da wo die Wasser-ski anlage ist spült da das Giftige Grundwasser aus der Alten Mühlhalte am stärksten aus der unterirtischen Quelle (n) schon Eigenartig diese Meldung welcher Reiche mag da ruhe haben .
Das kann doch nicht sein Jahre lang sind wir dort ALLE baden gegangen und nun ist der See Giftig? Echt komisch
Wenn man die Geschichte vom See kennt, so ist dieser wohl schon lange „giftig“. Nur da dort das Baden seit eh und je verboten ist, brauchte man nicht die Wasserqualität zu ermitteln. Da man aber offiziell einen Badesee daraus machen wollte, inkl. vernünftigen Stränden, musste man eben auch die Auflagen für ein Badegewässer umsetzen.
… ich hoffe nur inständig das Baden am Hufi kostenlos bleibt. Der See gehört ALLEN und vor allem ALLEN Hallensern, und das muss auch so bleiben.
Frau Winkler hat am 26.02.2015 im Hallespektrum zum Thema geschrieben: „Wenn man daraus ein Badegewässer machen will, wie das der B-Plan vorsieht, sollte man sich schon sehr sicher sein, dass Baden da gefahrlos möglich ist. Mein Vertrauen ist begrenzt.“
wir waren in den 60 ern und in den 70 gern täglich dort. Jetzt werde ich 62 und meine Leber arbeitet recht ordentlich. Also voll down !
um der Gefahren Abwehr genüge zu tun reichen jetzt Schilder mit der Aufschrift Baden verboten…in solch einem stehenden Gewässer wird die Schadstoffbelastung vom beginn des Eintrages der Stoffe gesehen eher mehr statt weniger ..
@spott alles gute weiterhin für die leber. 😉
Der Hufi am Leuchtturm?
In dem war ich von Kindheitstagen an drin.
Verseucht war der doch immer, oberhalb vom
Hufi war der Aschesee. dieser wurde in den 80er zugeschüttet nach dem Lochau eröffnete.
Das verdrängte Wasser ist natürlich unterhalb in den Hufi verdrängt worden. Also heute sollte er eine Sauberkeit
erreicht haben , wie seit den 70er nicht mehr. Das zu seiner Geschichte. Tja in Halle hats Hallenser- Halloren und Halunken außer den Zitterreinhold noch.
Also das hät der Erich sich nicht getraut.
das von H.M. aus Leuchtturm
Rechtschreibfehler dürfen behalten werden.
Gesundheitlich fühle ich mich noch ganz fitt, trotz des jahrelangen Bade und Schwimmvergnügens.
Aus meinem Freundeskreis sind ebenso keine Opfer zu beklagen.
Wohl den und wir wahren vor und nach dem Aschesee dort drin.
Der Aschesee war das was dann Lochau wurde.
Es will mir nicht in den Kopf, warum die Stadt ein Badeverbot am Hufi erlassen muss, weil das Wasser keine Trinkwasserqualität hat, hingegen Badestrände an der Saale einrichten kann, obwohl die Saale keine Trinkwasserqualität hat.
Hier wiehert der Amtsschimmel.
Weil ein Unterschied zwischen fließenden und stehenden Gewässern besteht?
Nein, weil sich die rechtlichen Regelungen unterscheiden. Weil es für einen Badesee strenge Vorschriften gibt und für einen Fluss, in dem gebadet wird m.E. keine.
Ich lehne mich jetzt mal aus dem Fenster und behaupte: Das Baden in einem Fluss kann niemand aus Gründen der Wasserqualität verbieten.
Wieso „nein“, wenn es doch einen Unterschied gibt?
Ich denke, weil es keine andere Vorschrift gibt und weil unterschiedliche Zuständigkeiten vorhanden sind:
„Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
§ 8.10 Badeverbot
1. Das Baden ist verboten
a) im Bereich bis zu 100 m ober- und unterhalb von Brücken, Wehren und
Hafeneinfahrten,
b) im Schleusenbereich,
c) an den von der zuständigen Behörde bezeichneten Stellen.
2. Vorschriften, die das Baden in Flüssen und Kanälen an anderen als den in
Nummer 1 genannten Stellen einschränken oder verbieten, bleiben unberührt.“
Keine andere Vorschrift? Was ist mit Wassergesetz Sachsen-Anhalt, Badegewässerverordnung Sachsen-Anhalt, Wasserhaushaltsgesetz, Badegewässerrichtlinie usw. ?
Um es mal festzuhalten, es gibt einen Unterschied zwischen fließenden Gewässern (z.B. Saale) und stehende Gewässern (z.B Hufeisensee).
Worin liegt der Unterschied? (Ehrlich gemeinte Frage, habe keine Ahnung von diesem Thema.)
Es wäre für mich weniger mühsam, wenn du die für die Saale zutreffenden Passagen aus den Verordnungen rausgesucht hättest.
Entweder man beschäftigt sich mit einem Thema oder man hält sich mit falschen Behauptungen dazu zurück.
Ich habe mich mit dem Thema beschäftigt, bin aber kein Spezialist für Badegewässer,
Vielleicht hilft das weiter:
Zu unterscheiden sind offiziell ausgewiesene Badegewässer, die in der Europäischen Union den Vorgaben der Richtlinie 2006/7/EG (Badegewässerrichtlinie) entsprechen müssen und behördlich zu überwachen sind sowie „inoffizielle“ Badegewässer, die nicht nach der EU-Badegewässerrichtlinie überwacht werden, an denen das baden aber wasserrechtlich zulässig ist und/oder entsprechend geduldet wird.
Auch an Gewässern, die nicht nach Europäischen Recht als Badegewässer definiert sind, ist das Baden zumeist zulässig, da es entweder unter den Gemeingebrauch von Gewässern fällt oder behördlich erlaubt wurde. Bezüglich des Gemeingebrauchs wird im bundesdeutschen Wasserhaushaltsgesetz (WHG § 25) auf die entsprechenden Landeswassergesetze der Bundesländer verwiesen. Dort wird geregelt, ob das Baden im Rahmen des Gemeingebrauchs zugelassen ist oder nicht, sowie unter welchen Voraussetzungen und Einschränkungen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Badegew%C3%A4sser
Seltsam wollt ihr nun in die Saale hupfen oder in den Hufi?
Thread Überschrift:
Baden im „Hufi“ bleibt verboten
Das bleiben verwundert doch sehr.
Sind die Büschdorfer, Kannenaer oder Leuchttürmer alle weichgespült worden,
das ihr euch den Hufi streitig machen lasst?
Hallenser zeigt den Hallunken die rote Karte.
„Der Beste muß mitunter lügen,/ zuweilen tut er’s mit Vergnügen. Wilhelm Busch (1832-1908)
Revolutionen haben noch niemals das Joch der Tyrannei abgeschüttelt: sie haben es bloß auf eine andere Schulter gewälzt. George Bernard Shaw, irischer Schriftsteller
»Sei du selbst die Veränderung, die du in der Welt sehen möchtest!«, sagte Gandhi.
Derjenige, der das sauberste Hemd trägt, ist das größte Schwein.
Friedensreich Hundertwasser