„Weihnachtsgeld-Check“ sollten auch Azubis und Mini-Jobber in Halle machen

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  1. PaulusHallenser sagt:

    „Grundsätzlich sei das Weihnachtsgeld aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.“

    Genau deshalb sollten sich Unternehmer nicht von NGG und Co erpressen lassen. Entgelt sollte es stets nur gegen Arbeitsleistung geben, nicht nach Jahreszeiten und Feiertagen.

    „Außerdem falle das Weihnachtsgeld mit einem Tarifvertrag meistens höher aus als ohne.“

    Am Ende zählt für jeden AN nur das Jahresbrutto, nicht das Weihnachtsgeld.