„Weihnachtsgeld-Check“ sollten auch Azubis und Mini-Jobber in Halle machen
Zeit für einen „Extra-Schub“ im Portemonnaie: Beschäftigte in Halle sollen den „Weihnachtsgeld-Check“ machen. Das empfiehlt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). „Es gibt immer wieder Chefs, die die Sonderzahlung zum Jahresende gern mal ‚vergessen‘, obwohl das Weihnachtsgeld im Tarif- oder Arbeitsvertrag schwarz auf weiß zugesichert ist. Vor allem Azubis und Mini-Jobber gehen oft leer aus“, sagt Christian Ullmann von der NGG Leipzig-Halle-Dessau.
Wenn der Betrieb Weihnachtsgeld zahle, dann hätten auch die Mini-Jobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Sonderzahlung, so die NGG. „Es gilt: weniger Stunden, weniger Geld. Auch geringfügig Beschäftigte bekommen also eine Lohntüte mit Weihnachtsgeld – abhängig von der Arbeitszeit. Es lohnt sich, jetzt den Check zu machen, ob einem Weihnachtsgeld zusteht – und ob es noch vor den Feiertagen auf dem Konto ist“, so NGG-Geschäftsführer Christian Ullmann. Probleme ums Weihnachtsgeld tauchten häufig in Unternehmen auf, in denen es keinen Betriebsrat gebe. Im Zweifelsfall lohne ein Anruf bei der zuständigen Gewerkschaft, rät Ullmann.
Konkret weist die NGG Leipzig-Halle-Dessau auf die Ernährungsindustrie in Sachsen-Anhalt hin: „In deren tarifgebundenen Betrieben haben alle, die länger als elf Monate dort arbeiten – vom Lager über die Produktionshalle bis hin zum Büro – Anspruch auf ein Weihnachtsgeld. Das liegt seit Frühjahr dieses Jahres zwischen 80 Prozent und einem ganzen Monatslohn“, so NGG-Geschäftsführer Christian Ullmann. In Sachsen-Anhalt produzieren unter anderem die Branchenriesen Rotkäppchen, Ditsch sowie die Lidl-Töchter Bonback und MEG.
Grundsätzlich sei das Weihnachtsgeld aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. „Im Vorteil ist, wer in einem Betrieb mit Tarifvertrag arbeitet“, sagt Christian Ullmann. „Während im Schnitt nur gut die Hälfte (52 Prozent) aller Beschäftigten Weihnachtsgeld bekommt, sind es in tarifgebundenen Betrieben 77 Prozent aller Beschäftigten“, so die NGG Leipzig-Halle-Dessau. Das gehe aus einer aktuellen bundesweiten Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hervor. Außerdem falle das Weihnachtsgeld mit einem Tarifvertrag meistens höher aus als ohne. „So gehen auch Beschäftigte der sachsen-anhaltinischen Brot- und Süßwarenindustrie mit einem vollen 13. Monatslohn nach Hause“, so Ullmann.
„Grundsätzlich sei das Weihnachtsgeld aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.“
Genau deshalb sollten sich Unternehmer nicht von NGG und Co erpressen lassen. Entgelt sollte es stets nur gegen Arbeitsleistung geben, nicht nach Jahreszeiten und Feiertagen.
„Außerdem falle das Weihnachtsgeld mit einem Tarifvertrag meistens höher aus als ohne.“
Am Ende zählt für jeden AN nur das Jahresbrutto, nicht das Weihnachtsgeld.