Weiterhin hervorragende Handwerkskonjunktur
„Die Wirtschaftslage im Handwerk ist weiterhin sehr gut“, sagte Thomas Keindorf, Präsident der Handwerkskammer Halle, während der heutigen Vorstellung der Konjunkturzahlen für das 3. Quartal 2019. „Insbesondere das Baugewerbe floriert. Die Auftragsreichweiten sind weiter gestiegen“, betonte Keindorf. Die schwache Industriekonjunktur in Deutschland habe bisher kaum Auswirkungen auf die handwerklichen Wirtschaftsbereiche im Kammerbezirk.
Die weiterhin hervorragende Handwerkskonjunktur zeigt sich auch im Geschäftslageindex der Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer Halle, der mit erneut guten 53 Punkten nur knapp unter dem Vorquartalswert liegt (55 Punkte; Vorjahresquartal: 50 Punkte). Mehrheitlich bewerten die befragten Betriebsinhaber (56 Prozent) ihre Geschäftslage mit „gut“. Lediglich 7 Prozent der Befragten melden eine „schlechte“ Geschäftslage. Die Betriebsauslastung war vor allem in den baunahen Gewerken (Bauhauptgewerbe, Ausbaugewerbe) abermals sehr hoch und liegt nahezu bei 90 Prozent. Insgesamt sind derzeit im Handwerk 41 Prozent der Betriebe voll ausgelastet (Betriebsauslastung 100 Prozent). Die Auftragsreichweiten betragen durchschnittlich 10,5 Wochen und damit gut zwei Wochen mehr als im Vorquartal (8,2 Wochen). Damit verlängern sich auch die Wartezeiten für die Kunden.
Aussichten bleiben optimistisch
Positiv bleiben auch die Geschäftserwartungen der Handwerksbetriebe. 35 Prozent der Befragten (Vorquartal: 25 Prozent) erwarten in den nächsten Monaten eine noch bessere, 7 Prozent (Vorquartal: 9 Prozent) eine schlechtere Geschäftsentwicklung. Der Anteil der investierenden Betriebe liegt mit aktuell 37 Prozent so hoch wie seit 10 Jahren nicht mehr.
Die Zahl der Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer blieb zuletzt nahezu unverändert. 13.637 Mitgliedsbetriebe waren in der Handwerksrolle eingetragenen (Vorquartal: 13.628).
Die Umsätze der Betriebe stiegen um 4 Prozent. Am stärksten waren die Umsatzzuwächse in den Bauhaupthandwerken. Kein Umsatzwachstum gab es hingegen im Kfz-Gewerbe.
Novellierung der Handwerksordnung
Die Handwerkskammer Halle begrüßt die Absicht der Bundesregierung, für voraussichtlich zwölf Berufe die Meisterpflicht als Voraussetzung für die Selbständigkeit wieder einzuführen. Ein Meisterbrief oder eine vergleichbare Qualifikation sollen demnach u.a. bei Fliesenlegern, Raumausstattern und Parkettlegern wieder Voraussetzung für die selbständige Berufsausübung sein. Bereits eingetragene Betriebe erhalten Bestandsschutz. „Langfristig sollte das die Leistungsfähigkeit und die Ausbildungsneigung in diesen Gewerken stärken“, betonte Kammerpräsident Keindorf. Die geplante Neuregelung betrifft im Kammerbezirk Halle 2.075 Betriebe.
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