Zugbegleiter im Tunnelbahnhof durch Schwarzfahrer bewusstlos geschlagen

Am Sonntag, den 25. Januar 2026 informierte die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn AG Leipzig um 16:53 Uhr die Bundespolizei in Halle (Saale) über eine gegenwärtige körperliche Auseinandersetzung im Tunnelbahnhof Halle-Neustadt. Alarmierte Einsatzkräfte der Bundespolizei verlegten daraufhin umgehend zum Ereignisort, stellten vor Ort einen 38-jährigen Kameruner als Reisenden und einen 58-jährigen Deutschen als Zugbegleiter fest und nahmen den Sachverhalt auf. Im Rahmen der ersten Befragungen gaben mitinvolvierte Zeugen sowie der Zugbegleiter an, dass der Reisende beim Betreten der S-Bahn zur Vorlage eines gültigen Fahrscheins aufgefordert wurde. Da dieser der Aufforderung nicht nachkam und dennoch in den Zug gelangen wollte, kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen beiden Personen. Dabei erlitt der 38-Jährige eine Rippenprellung. Der Zugbegleiter wurde im weiteren

Verlauf durch einen Faustschlag im Gesicht getroffen, stürzte zu Boden und schlug mit dem Hinterkopf auf. Dabei verlor er kurzzeitig das Bewusstsein und erlitt Verletzungen am Kopf und im Gesicht. Aufgrund des Verletzungsgrades wurden für beide Beteiligten Rettungswagen zur medizinischen Erstversorgung angefordert. Zur ärztlichen Behandlung wurden beide Personen daraufhin in ein Klinikum gebracht, welches sie anschließend wieder verlassen konnten. Die Bundespolizei leitete von Amts wegen Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung sowie Hausfriedensbruch ein.

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34 Antworten

  1. Esbahn sagt:

    Na die Anzeige wird ihn garantiert läutern… garantiert

  2. 10010110 sagt:

    Um wieviel wetten wir, dass der Täter schon polizeibekannt ist, und dass er trotzdem nicht abgeschoben wird?

    • theduke sagt:

      Ich würde meinen A… darauf verwetten :). Wieder wurde nur mit Wattebällchen geworfen.

      • Der Graf sagt:

        Was hättest du als Polizist gemacht? Die deutsche Strafgesetzgebung ist dir bekannt? Die Polizei kann weder einsperren noch abschieben. Willst du Verhältnisse wie in Minneapolis?

        • Bovino sagt:

          Die Polizei kann (und darf) einsperren. Auch Abschiebungen werden in der Regel durch Polizebeamte duchgeführt und begleitet.

          Allerdings verkennt Nulli, dass „Bekanntheit“ allein weder ein Haftgrund ist, noch zur Abschiebung führt. Nulli verkennt sehr oft Fakten und Realität, daher ist es keine Überraschung.

          • Der Graf sagt:

            Bis auf eine Ingewahrsamnahme kann die Polizei ohne richterlichen Beschluss nichts machen. Nicht mal U-Haft, was aber auch gut ist. Also sie führt „nur“ aus, was andere beschlossen haben. Aber ja, Nulli sieht es manchmal zu einfach, verkennt Realität und Voraussetzungen.

          • 10010110 sagt:

            Die Behauptung, dass allein „Bekanntheit“ ein Haftgrund sei oder zur Abschiebung führt, hast allein du mir unterstellt. Du verdrehst sehr oft Aussagen, um dein Gegenüber zu trollen, daher ist es keine Überraschung.

          • dann erklär mal sagt:

            „Um wieviel wetten wir, dass der Täter schon polizeibekannt ist, und dass er trotzdem nicht abgeschoben wird?“

            Was bedeutet „trotzdem“ in diesem Zusammenhang?

        • Welche Verhältnisse schweben dir denn so vor? Lass mich raten! Antifa?

          • ähm sagt:

            Antifa sollte der Normalzustand sein.

            Du bist nicht gegen Faschismus?

          • ähm-nöö sagt:

            @ ähm
            Um Gottes Willen! „Die“ Antifa gehört ebenso verboten wie alle anderen Extremisten!

          • Oha sagt:

            Anbtifaschismus ist extrem und gehört verboten.

            Das sagt einiges über dich aus.

          • Aho sagt:

            Wieder nicht richtig/komplett gelesen?
            Zwischen Antifa und Antifaschismus besteht durchaus ein ziemlich großer Unterschied! Irgendwann solltest Du dich festlegen, was Du nun meinst…
            Und: Wer die Antifa nicht mag, ist nicht automatisch Nazi.
            Außer in so manch verblendetem Hirn…

          • es ist leicht sagt:

            Wofür steht „Antifa“?

          • @zu leicht sagt:

            Namen sind Schall und Rauch. Du glaubst auch, die DDR sei demokratisch gewesen.

          • so leicht nicht sagt:

            Für den Schwarzen Block.

          • kommschon sagt:

            Antifa steht weder für „DDR“ noch für „Schwarzer Block“.

            Sondern wofür?

            Los, du schaffst das!

          • Nööö sagt:

            Und wenn ich das nicht schaffen will? Heulst Du dann?
            Es geht nicht darum, was die Antifa in ihrem Selbstverständnis sieht, sondern als was sie in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. (Internet = Öffentlichkeit. Verstehst Du?)
            Differenzierung wäre da so ein Zauberwort…
            Und nun: Hüpf‘ über das Stöckchen! 🙂

          • doch zu schwer sagt:

            „Und wenn ich das nicht schaffen will?“

            Dann bestätigst du sämtliche Vorurteile dir gegenüber. Kein Wunder, dass du nie irgendwas geworden bist.

          • zu einfach sagt:

            Selbst geoutet! Du lebst von Vorurteilen…
            Vor allem, da ich mir sicher sein kann, dass aus mir – im Gegensatz zu Dir – tatsächlich etwas geworden ist. Nicht nur ein kleiner, farbloser Papagei, der mit sich nichts anzufangen weiß und auch sonst offenbar nicht wirklich eine Bestimmung hat…

        • Bananenrepublik Deutschland sagt:

          Ja, will ich. Wird DRINGEND Zeit!

  3. Soso, ein Schwarzfahrer sagt:

    Soso, ein schwarzer Schwarzfahrer aus Kamerun.
    Darf man das so sagen, oder kommt dann gleich die woke Sprachpolizei? 🙂

  4. Helmut Gruschwitz sagt:

    Der Tägliche Lagebericht.In Deutschland nicht Neues

  5. Emmi sagt:

    Wer eine Dienstleistung nutzt, der muss sie auch bezahlen.

  6. Hans-Karl sagt:

    Ist sowas nicht schon Terrorismus?

  7. PaulusHallenser sagt:

    Genau deswegen fahre ich lieber mit dem Auto. Das ist viel sicherer, gerade wenn ich durch Neustadt muss.

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