150 Millionen Euro stehen bereit: Start neuer Förderprogramme für Forschung und Entwicklung in Sachsen-Anhalt

Das könnte dich auch interessieren …

10 Antworten

  1. Lern! sagt:

    Es werden nicht immer Steuergelder mit vollen Händen rausgeschmissen. Die Investitionsbank ist zentrale Fördereinrichtung des Landes Sachsen-Anhalt. Förderungen sind Investitionen, Investitionen sind keine Almosen. Inbesondere Investitionen in wissenschaftliche Einrichtungen gehören zu den Einrichtungsgarantien unserer Verfassung.

    Wie die Auswahl konkret erfolgt, wird ab dem 9. Januar bekannt gegeben.

    • Lern nochmal! sagt:

      Im letzten Jahr per Losverfahren über die Raumfahrtbehörde oder wie dieses Jahr per Wettbewerb.

      Deine Verfassungseinrichtungen or what ever benötigen per Antrag Fördergeld. Tolles Märchen.

      • aus der Verfassung gewusst sagt:

        „Hochschulen und andere wissenschaftliche Einrichtungen sind vom Land in ausreichendem Maße einzurichten, zu unterhalten und zu fördern.“

  2. Itzig sagt:

    150 Millionen Euro stehen bereit. Allerdings werden hier nur populistische Reden geführt, über ominöse Zielstellungen von „Forschung und Entwicklung“ und die angebliche Unterstützung von Betrieben bei ihren Zukunftsplanungen.
    Keine „Silbe“ über die zu erwartenden Ergebnisse.
    Geld, dass auf „Verdacht“ positiver Ergebnisse ausgegeben wird. Wiederum ist das sehr mutig, solche nebulösen Geldausgaben hier zu interpretieren.
    Potemkinsche Dörfer!

  3. Siegfried von der Heide sagt:

    Interessant zu wissen wäre: was ist ein Kleinunternehmen, was ist ein mittelständisches Unternehmen. Wie groß, wieviel Beschäftigte, wieviel Jahresumsatz werden diesen Bezeichnungen zu Grunde gelegt.
    Ein mittelständisches Unternehmen ist z.B. aus der FDP-Sicht ein Unternehmen mit 500 Mitarbeitern und mehreren Zig-Millionen Jahresumsatz. Wie das Land Sachsen-Anhalt das sieht ist leider diesem Artikel nicht zu entnehmen. Forschung und Innovation kann alles mögliche sein.
    Genauer wäre gut gewesen.

    • 4 sek googlen sagt:

      Es sind kleine und mittlere Unternehmen gemeint.

      „Die Kategorie der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) setzt sich aus Unternehmen zusammen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft.“

      Mittelständische Unternehmen sind etwas anderes.

      Zum Gegenstand der Förderung:

      „Förderfähig sind Projekte mit innovativem technologieorientiertem Inhalt, die der Entwicklung von neuen Produkten und Verfahren innerhalb der in der Regionalen Innovationsstrategie 2021 bis 2027 herausgearbeiteten Leitmärkte dienen und die auf eine Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der gewerblichen Zuwendungsempfänger in Sachsen-Anhalt ausgerichtet sind.

      Forschungs- und Entwicklungsvorhaben umfassen Tätigkeiten, die darauf abzielen, eine genau definierte unteilbare Aufgabe wissenschaftlicher oder technischer Art mit klar festgelegten Zielen durchzuführen. Ein FuE-Vorhaben kann aus mehreren Arbeitspaketen, Tätigkeiten oder Dienstleistungen bestehen und umfasst klare Ziele, die Tätigkeiten, die zur Erreichung dieser Ziele durchzuführen sind, und konkrete Vorgaben, anhand derer die Ergebnisse dieser Tätigkeiten festgestellt und mit den einschlägigen Zielen verglichen werden können. Gefördert werden:

      a)
      Industrielle Forschung: Einzelprojekte, Gemeinschaftsprojekte und Verbundprojekte,

      b)
      Experimentelle Entwicklung: Einzelprojekte, Gemeinschaftsprojekte und Verbundprojekte.“