37.500 Menschen in Halle arbeiten Teilzeit – Gewerkschaft NGG fordert Ablehnung der Pläne des Union-Wirtschaftsflügels

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So arbeitet Halle: Rund 37.500 Menschen haben einen Teilzeitjob. Und die Teilzeitarbeit in Halle ist weiblich: 72 Prozent davon sind Frauen. Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten hingewiesen. Die NGG Leipzig-Halle-Dessau beruft sich dabei auf Zahlen der Arbeitsagentur. So liege bei den Vollzeitjobs der Anteil der Frauen in Halle bei lediglich 43 Prozent.

„Einen Teilzeitjob zu machen ist keine Lust-und-Laune-Entscheidung. Denn wer nicht Vollzeit arbeitet, hat heute schon weniger Geld auf dem Konto und später weniger Rente“, sagt Christian Ullmann, Geschäftsführer der NGG Leipzig-Halle-Dessau. Teilzeitarbeit sei „keine Bequemlichkeit“, sondern für viele Beschäftigte in Halle die Voraussetzung, um den Beruf überhaupt mit der Familie und mit der Pflege von Angehörigen vereinbaren zu können.

„Wenn der Wirtschaftsflügel der CDU künftig Menschen, die in Teilzeit arbeiten und gleichzeitig Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, einen Vollzeitjob verordnen will, dann lässt das jedes soziale Gespür vermissen. Das ist realitätsfern“, so die Kritik von Christian Ullmann. Der Gewerkschafter appelliert an die CDU in Halle und an die Delegierten aus der Region, in einer Woche den Antrag des Wirtschaftsflügels der Union zur Reform der Teilzeit auf dem Parteitag der CDU in Stuttgart „abzuschmettern“.

Es bringe nichts, den Menschen „die Daumenschrauben anzuziehen, um sie zum Vollzeitpensum im Job zu zwingen“. Wer beispielsweise einen Angehörigen pflege, könne zu Hause nicht alles stehen und liegen lassen, um mehr Stunden im Job zu machen, so Christian Ullmann. Hierzu sei eine bessere Infrastruktur bei der Pflege nötig.

Wenn Beschäftigte allerdings in der Lage seien, Vollzeit zu arbeiten, dann sollten sie sich „nicht mit einem Teilzeitjob abspeisen lassen“, sagt Ullmann. Die NGG Leipzig-Halle-Dessau warnt Arbeitgeber in Halle davor, ihre Beschäftigten – und hier vor allem auch Frauen – „in Teilzeit zu drängen“: „Entscheidend ist, welches Arbeitspensum man persönlich machen kann und will. Darauf sollten die Beschäftigten pochen. Es darf nicht darum gehen, dem Betrieb mit einem ‚Teilzeit-Kompromiss‘ entgegenzukommen. Häufig werden sogar nur Teilzeitjobs ausgeschrieben. Das ist nicht tragbar. Wir brauchen ein Recht auf Vollzeit“, sagt NGG-Geschäftsführer Ullmann.

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13 Antworten

  1. Peter sagt:

    „Und die Teilzeitarbeit in Halle ist weiblich: 72 Prozent davon sind Frauen.“

    Zum Mitschreiben für Links/Grün. Für die nächste Empörungswelle zum Gender PayGap.

    • klausklaus sagt:

      Hört, hört! Nur linksgrün empört sich laut Peter über Gehaltsunterschiede bei den Geschlechtern. Ansonsten: „Dabei wird zwischen dem unbereinigten und dem bereinigten Gender-Pay-Gap unterschieden.“ https://de.wikipedia.org/wiki/Gender-Pay-Gap

      Ps. Müssen wir nochmals die Paranoia der blauen Sekte erklären oder reicht Peter als Beispiel mal wieder wunderbar aus?

    • @Peter sagt:

      Wieviel alleinerziehende Väter und wieviel alleinstehende Mütter gibt es?

      • Paul sagt:

        Sollen Arbeitgeber Alleinerziehenden einen höheren Stundenlohn zahlen, oder was wünschst du dir so?

      • marmat sagt:

        Ach, was denkst du denn wie der Gender Pay Gap entsteht – außer durch fehlenden Ausgleich bei tradierten Geschlechterrollen? Und nein, dass heißt nicht, dass Mann jetzt die Kinder bekommt. Aber wieso der Mann nicht einen Teil der Sorgearbeit übernehmen soll, auch zeitlich, erschließt sich mir nicht. Deine Frage zeigt genau dieses Unverständnis. Aber wenn das Rollenbild das ist, dass der Mann arbeitet und die Frau zu Hause bleibt, bis die Kinder aus dem Haus sind, kann man das auch nicht verstehen.

        Und das ausgerechnet ein Geschäftsführer einer Gaststättengewerkschaft ein Problem damit hat, Teilzeitarbeit, die in der Regel schlechter bezahlt ist und geringere Sicherheiten bietet als ein entfristeter Vollzeitjob, in unwirtschaftliche Vollzeitarbeit umzuwandeln, ist auch nachvollziehbar. Das rechtfertigt noch nicht den Unsinn des „Wirtschaftsflügel der CDU“ aber es ist eben auch im Interesse des Gastronomiegewerbes.

  2. sam sagt:

    Teilzeitjobs sollte man einfach berücksichtigen und nicht noch Kürzungen o.ä. ansetzen. Unser Dauerarbeitslosen, die sollten ran gezogen werden. Aber besonders die, die sich schon jahrelang ausruhen und kassieren. Man muss also auch Abstriche machen können. Klar, man geht immer an welche die das Geld auch einbringen und nicht an die, die es nur kassieren.

  3. Teilzeit sagt:

    Meine beiden Kinder sind 1982 und 1985 geboren. Ich habe in der DDR grosse Probleme gehabt, meine Arbeitszeit von 40 Stunden auf 30 Stunden zu reduzieren. Ich blieb hartnäckig und bekam Teilzeit bewilligt. Dann kam die Wende und ich konnte nicht (wie ursprünglich geplant) wieder in Vollzeit arbeiten. Ich blieb bei 30 Stunden.
    Ich habe es letztendlich nie bereut. Erst war die Zeit für die Kinder sehr wichtig, später wurden meine Eltern alt und brauchten immer mehr Hilfe im Alltag. Und die letzten Arbeitsjahre vor der Rente war ICH weniger belastbar und sehr froh, nicht Vollzeit arbeiten zu
    müssen.
    Jeder sollte möglichst selbst entscheiden, wie er Job, Alltag, Familie am besten „unter einen Hut“ bekommt.

    • Miraculix sagt:

      So sehe ich das auch. Teilzeit ist eine Errungenschaft und steht für mehr Lebensqualität, wenn man sich die Gehaltseinbuße leisten kann.

    • Didi Meisenkaiser sagt:

      Exakt so ist das. Allerdings sollten Leute, die Teilzeit arbeiten, aus welchem Grund auch immer, sich nicht beklagen, wenn am Ende die Rente nicht so üppig sein wird. Das ist dann die eigene Entscheidung.

  4. Ur-Hallenser sagt:

    Unsere faule Jugend freut sich bestimmt, wenn sie in einen Vollzeitjob gedrängt und damit die Work-Life-Balance gestört wird.

  5. PaulusHallenser sagt:

    Ich habe mitunter den Eindruck, dass viele gar nicht wissen, worum es beim Antrag des CDU-Wirtschaftsflügels überhaupt geht eigentlich geht.

    Die Teilzeitarbeit soll in Deutschland nicht abgeschafft werden, sondern der gesetzliche Anspruch auf Teilzeit durch den Arbeitnehmer. Ein AN soll künftig nicht mehr nach Lust und Laune entscheiden können, sondern nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. An vertraglich vereinbarten Teilzeitbeschäftigungen soll auch künftig nichts ändern.

    Dieses Vorhaben des CDU-Wirtschaftsflügels ist absolut richtig, auch wenn es Gewerkschaftsfunktionären nicht passt.

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