40 Cent Stundenlohn: Bewährungsstrafe für Pflegedienst-Betreiberin aus Halle
Die Betreiberin eines Pflegedienstes aus Halle ist vom Amtsgericht Halle zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden, außerdem muss die 58-Jährige neben dem entstandenen Schaden auch die Verfahrenskosten zahlen muss.
Sie hat über fünf Jahren hinweg ihre Pflegekräfte nicht ordnungsgemäß bei den Sozialkassen angemeldet. Für über 50 Mitarbeiterinnen aus Ost- und Südosteuropa wurde das bestehende Arbeitsverhältnis verschleiert, in dem man Verträge mit vorgetäuscht selbständigen Pflegedienstleistern abschloss. Erschwerend kam hinzu, dass für 16 Mitarbeiterinnen keine Arbeitsgenehmigung vorlag. Sie wurden mit Stundenlöhnen zwischen 0,40 Euro und 3,24 Euro beschäftigt. „Diese Entlohnung stellt eine erhebliche Unstimmigkeit zu den Arbeitsbedingungen deutscher Pflegekräfte dar“, so Annica Wieblitz, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Magdeburg. Durch diese Vorgehensweise ersparte sich die Hallenser Unternehmerin Sozialabgaben in Höhe von rund 230.000 Euro.
Wenn man wüßte, welcher Pflegedienst das war, könnte man einen großen Bogen drumherum machen. Hier scheint die moralische Grundlage abhanden gekommen zu sein.
Solche kriminellen Leute wie die verurteilte Leiterin, gehört einfach nur in den Knast.
Na hoffentlich bekommt sie nicht nur eine saftige Gefängnisstrafe.Sie muß auch die Verluste bei den Geschädigten zurück zahlen.