„Möchtegern-Filialleiter“ mit gestohlener Dienstkleidung im Hauptbahnhof Halle gestellt

Eine Antwort

  1. Rj sagt:

    Nun darf man wohl nich mal mehr saufen in Deutschland? Schon eigenartig.

    • Janaki sagt:

      Man darf saufen, bis man kein Blut mehr im Alkohol hat – man darf bloß keine Diebstähle begehen. Insbesondere nicht dort, wo man sowieso bereits Hausverbot hat. Und auf vermindert schuldfähig zu plädieren, weil man sternhagelvoll (3,16 Promille!!) war? Sorry, aber wer sich absichtlich volllaufen läßt, um dann Straftaten zu begehen, sollte härter bestraft werden – nicht leichter! Is zumindest meine Meinung …

  2. Hallenser 55 sagt:

    3,16 ! Ich könnte nicht mal mehr laufen………

  3. Dunkelfeld sagt:

    Man hat die Dienst Kleidung sichergestellt? Musste er dann im Schlüpper und Unterhemd nach Hause?

  4. BR sagt:

    „Atemalkoholmessung ergab einen Wert von 3,16 Promille“
    Sind eben „trinkfest“ diese osteuropäischen Mitbürger.