Prozessbeginn am Landgericht Halle: Mann soll seine Ex-Freundin vergewaltigt haben

Landgericht Halle

3 Antworten

  1. Menschenfreund sagt:

    Man sollte die schwere Kindheit des Angeklagten berücksichtigen! 👍

  2. Sicher ? sagt:

    @ Menschenfreund, was Du alles weißt

  3. Ironieschalter sagt:

    Und dass Exen gerne sich auf diese Masche rächen.

    • 🙄 sagt:

      Ah, ein Männerrechtler.

    • Ganz großes Kino. sagt:

      Klar. Erst mal (ohne Anhaltspunkte) dem Opfer die Schuld in die Schuhe schieben.

      • Ganz kleines Kino sagt:

        Der Schalter hat dem Opfer keine Schuld in die Schuhe geschoben, sondern die Möglichkeit in den Raum gestellt, dass es kein Opfer gab.

        • soso sagt:

          Ach deswegen auch kein Prozess.

          • jaja sagt:

            Wenn die Tat feststehen würde, wozu dann noch ein Prozess?

          • Exen sagt:

            Eben! Ein Opfer kann es geben, auch wenn man (noch) nicht (genau) weiß, wie und durch wen es zum Opfer wurde.

            Dass es zu einem Prozess kommt, belegt hingegen, dass gleich mehrere Stellen davon überzeugt sind, dass es eine Tat und ein Opfer gibt und der Beschuldigte als Täter in Frage kommt. Sonst gäbe es keine Anzeige, kein Ermittlungsverfahren, keine Anklage – und keinen Prozess.

            Die Unschuldsvermutung besteht natürlich weiterhin bis zur rechtskräftigen Verurteilung. Aber sie überwiegt nicht und die Unschuld (oder hier: vermeintlich falsche Anschuldigung) steht erst recht nicht fest.

          • Ganz großes Kino. sagt:

            Das hat „soso“ nicht geschrieben, dass die Tat feststeht.

        • Ganz großes Kino. sagt:

          Und du meinst tatsächlich, so etwas weiß die Polizei nicht?

          Und Du meinst tatsächlich, so etwas weiß die Staatsanwaltschaft nicht?

          Und Du meinst tatsächlich, so etwas weiß das Gericht nicht?

          Und Du meinst tatsächlich, so etwas weiß der Verteidiger des Angeklagten nicht?

          Ganz offensichtlich hat die Polizei ausreichend ermittelt, so dass für die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wahrscheinlich ist und ganz offensichtlich hat das Landgericht die Anklage angenommen. Alles noch keine Verurteilung, aber JETZT schon mal einem Opfer und anderen aufzuzeigen, dass andere (?) Exen sich gerne (!!!) mal so rächen, das ist unterste Schublade. Echt.

    • Beobachter sagt:

      Da der Angeklagte die Tat eingeräumt hat, scheint es wohl eher so passiert worden zu sein…

      Dein Incel-Geblubber kannst Du woanders absondern…