“Alles für Deutschland”: Feuerwehr entfernt Nazi-Parole und Reichsflaggen-Graffiti am Saaleufer 

143 Antworten

  1. Soweit sind wir mittlerweile sagt:

    Einwanderer die ihre Kultur und Land hier ausleben sind erlaubt aber wenn der Deutsche seine Kultur und Land ausleben will, gilt dann gleich als Rechts.

    • 🤦‍♂️ sagt:

      Dumme Parolen haben mit Kultur rein weg gar nichts zu tun

      • Alt-Dölauer sagt:

        Leider ist der Spruch durch die Nazis verbrannt, ansonsten wäre es ein ganz normaler Satz. Aber es ist wie es ist. Letztlich aber auch kein Drama, es gibt viele illegale Grafitti v.a. in Halle. Bei der Aufmerksamkeit werden die Grafittidioten dort bald wieder aktiv werden – würde mich wundern wenn nicht.

        • Almöhi sagt:

          es wird Herbst und Winter .. da sind nicht mehr die hier herbeigeredeten Massen an Wassertouristen vorhanden .. und vom Ufer gegenüber ist nichts zu sehen . wird sicher erst im Frühjahr wieder interessant .. diesmal dann mit linken Sprüchen

      • Besserwisser sagt:

        Dumme Parolen haben gerade mit deutscher Kultur sehr viel zu tun.

    • Soweit waren wir schon längst sagt:

      Nein. Nur wenn der Deutsche seine Vergangenheit glorifiziert, die Verbrechen verharmlost oder relativiert und das Nazizeug verherrlicht, dann gilt er als rechts. War aber schon immer so. Darüber hinaus darfst du bei den „Volksfesten“ zeigen, wie trinkfest du bist, dich beim SAT daneben benehmen und nebenbei mit deinen mangelnden Deutschkenntnissen dich hier frei bewegen. Was willst du noch?

    • sandra sagt:

      Mimimimimi…die anderen dürfen, aber ich armes deutsches Opfer darf nicht!
      Wasch deine Hochkultur

    • bob sagt:

      Wenn deine „Kultur“ aus Naziparolen besteht, darfst du auch gern einfach die Klappe halten.

  2. 10010110 sagt:

    Auf welcher rechtlichen Grundlage ist das denn vonstattengegangen?

    • PaulusHallenser sagt:

      10010110,

      ich finde es bedenklich, wie Sie versuchen, rechtsextremistischen Parolen den Weg zu ebnen. Die Reinigungsaktion ist richtig, denn Rechtsextremismus hat in Halle nichts zu suchen.

      • 10010110 sagt:

        Es geht mir gar nicht darum, einen Weg zu ebnen. Aber im Rechtsstaat braucht alles eine Rechtsgundlage, sonst wäre es (Behörden-)Willkür. Gerade du, der angeblich FDP-Mitglied ist und immer von Freiheit schwurbelt, ist plötzlich für Willkürmaßnahmen, weil dir eine politische Einstellung oder ein Spruch nicht gefällt?

        • Kür des Willens sagt:

          Was ist denn deine Rechtsgrundlage, hier immer Unsinn zu verbreiten? Oder ist das auch alles willkürlich? 😊
          Ja eben, die Freiheit viele Dinge einfach tun zu können. Wir leben in keiner Diktatur, wo alles diktiert wird.

        • PaulusHallenser sagt:

          10010110,

          als überzeugtes Mitglied der FDP stehe ich natürlich zu 100% hinter dem demokratischen Rechtsstaat. Selbstverständlich sollte es keine Willkürmaßnahmen geben, alles sollte stets auf gesetzlichen Normen basieren.

          Für mich hat die Freiheit des Individuums absolute Priorität, jedoch sind rechtswidrige und verfassungsfeindliche Parolen nicht Teil der individuellen Freiheit.

          Von daher vertrete ich auch den Standpunkt, dass verbotene SA-Parolen im Rahmen gesetzlicher Normen entfernt werden sollten.

          • Jesus sagt:

            @Paulus…, wie ist es mit Parolen wie,“Kalifat jetzt „ ,“System Change „ , „from the River to the Sea“? Ihr FDP Nullis habt euch verkauft, an Rot -Grüne „Moralapostel“ ohne Ausbildung nur um mitzuspielen! Hört endlich auf die Menschen, dann habt ihr vielleicht noch eine Chance! Aber so? Tschüss in die Bedeutungslosigkeit!

            • @Selbst ernannter Jesus sagt:

              „Kalifat jetzt“ ist nicht verboten, ebenso „System change“.

              „from the river to the sea“ ist zwar durch die Bundesregierung verboten, aber es gibt unterschiedliche Rechtssprechung dazu, letztlich entscheiden die Gerichte.

              Deine Beispiele sind so schlechte Vergleiche, weil die SA – Losung verboten ist. Ganz einfach eigentlich.

        • Pressesprecher sagt:

          Gefahrenabwehr heißt die Rechtsgrundlage.

    • jetzt du wieder sagt:

      Brauchts die?

    • Steff sagt:

      😂 Überlass das mal denjenigen, die es können.

  3. Peter Paranoia sagt:

    Gott sei Dank. Die Machtergreifung wurde knapp verhindert.

  4. Ein besorgter Bürger sagt:

    Weltuntergang noch knapp angewendet!

    • Du machst DIR zurecht Sorgen. ☺️ sagt:

      Niemand behauptet etwas in dieser Art. Außer dir. Warum willst du, dass eine Nazi Parole einfach stehen bleibt?

  5. fragjanur sagt:

    „Alles für Deutschland“ ist ein verbotener Nazi- Spruch? Das wusste ich gar nicht!

    Kann man nicht zur Vermeidung von Missverständnissen eine Liste herausgeben, wo alle verbotenen Sprüche aufgeführt sind?

    • So ein Wahnsinn aber auch sagt:

      Ja, am Besten so als kleines Handbuch mit all diesen verpönten Sprüchen, die im falschen Kontext strafbar sind. Natürlich auch mit Auflistung aller Buchstaben- und Zahlenkombinationen, Musiktitel, Kleidungsstücke, Marken, diversen grafischen Elementen usw. Bei all diesen Sachen schützt übrigens Unwissenheit nicht vor Strafe und es wird dem Allgemeinwissen zugerechnet. Lesen, Schreiben, Rechnen spielt in Punkto Allgemeinwissen da eher eine untergeordnete Rolle. Die Haltung muss stimmen, dann kann man sich im richtigen Kontext straffrei mitteilen.

    • Hans-Karl sagt:

      Mal ein paar Gedanken:
      „Alles für Russland!“ oder „Alles für USA!“ ist ja offenbar alles legal. Und für jedes andere Land ja wahrscheinlich auch. Wenn das Problem jetzt darin besteht, stattdessen den Namen meines Heimatlandes an der entsprechenden Stelle einzusetzen, sollte man dann nicht konsequenterweise das Heimatland umbenennen.

    • Fallschirmspringer sagt:

      Für die meisten Menschen reicht nachdenken aus. Wenn du dafür an fie Hand genommen werden musst, ist das echt traurig.

    • t-haas sagt:

      Geistige Einzeller brauchn sowas offenbar, andere haben im Schulunterricht aufgepaßt und sich außerwärts weitergebildet…

      • Listig sagt:

        Es ist sicher nur ein dummer Zufall, dass diese Liste auf Februar 2022 datiert ist, wobei Höcke den fraglichen Spruch schon im Mai 2021 rausgehauen hat.

    • Gw sagt:

      Weil alle blöde sind, dann schreibt eben „Alles für unser Deutschland“ oder haben das wieder andere gesagt?

      • Geschichtslehrer sagt:

        Nazis lieben aber so sehr ihre Originale. Ohne die fehlt doch die Nabelschnur der Gefühle zur guten alten Zeit. Neuerfindungen stören dieses Sonnen im Glanz der Herrlichkeit der großen Vergangenheit.

  6. Nur mal so am Rande sagt:

    Die Schmierer waren bestimmt wieder Lappen die in dieser dreckigen Vergangenheit kein Stück überlebt hätten!

  7. Beton Glotz sagt:

    „Nichts für Deutschland!“

    Entfernt ihr das auch?

  8. gefahrenabwehr? sagt:

    und wieder den gratis dauerdienstleister feuerwehr missbraucht.

    es soll tatsächlich firmen geben, welche sich damit professionell beschäftigen und menschen eine verdienstmöglichkeit geben.

    • Käffchen rund um die Uhr sagt:

      Richtig!

      Beamte brauchen ihre RUHE!

      • Du hast null Ahnung sagt:

        So wie Feuerwehr – BEAMTE?

          • Weniger als 1- (von Mathe also auch keine Ahnung) sagt:

            Oooooh, jetzt hast du Dir sooo eine Mühe gegeben und hast soooo fleißig kopiert und mir sogar „bescheinigt“, dass es für den mD reichen würde (es hat tatsächlich sogar für das Endamt ehemals gD gereicht, denn das könntest Du wissen, dass es nicht mehr mD und gD heißt, wenn es denn bei Dir reichen würde….).

            Jeder Verständige (!) hätte bemerkt, dass ich diesem dämlichen „Käffchen rund um die Uhr“ etwas erwidert habe, aber da Du ja offensichtlich gleich Schaum vor dem Mund hattest und ein bisschen Oberlehrer spielen wolltest…. 🤷🙂

            • minus ∞ sagt:

              5 Tage gegrübelt und dann nur das?

              Traurig.

              Die Ausbildung bei der Feuerwehr im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst dauert zwei Jahre…

              PS Was du vielleicht meinst ist Einstiegsamt. Versuch das erstmal, bevor du vom Endamt träumst. Außerdem ging es um die Feuerwehr Halle.

              • Weniger als - 2 (wenigstens hast Du meinen Mathe - Tipp versucht imzusetzen, also doch lernfähig. Alle Achtung 🤣 sagt:

                Nein, ich meine nicht das Einstiegsamt, ein Verständiger (!) hätte das bemerkt und kennt auch den Unterschied zwischen Einstiegsamt und Laufbahngruppe und hätte erst gar nicht so eine Vermutung angestellt.

                §13 Abs. 2 Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt:

                „Die Laufbahnen werden den Laufbahngruppen 1 oder 2 zugeordnet.“…

                „Toll“, dass Du irgendetwas zitierst und noch nicht einmal angeben kannst, WAS Du zitierst. DAS ist traurig.

                Auch für die Laufbahnen bei der Feuerwehr Halle gilt das Landesbeamtengesetz, vgl. § 1 BG LSA „Geltungsbereich“.

                Es wird ja immer schlimmer mit Dir. Warum kehrst Du öffentlich Deine Unwissenheit so heraus? Na gut, ist ja Deine Sache… 🤷

                Mein zitiertes Gesetz ist 1. aktuell und 2. nunja, ein GESETZ. Was hast Du?

                Danke, setzen 🙂

              • Imsatzversuch sagt:

                Was da „toll“ zitiert wurde, ist die Ausschreibung der Stadt Halle. Die sucht nämlich Nachwuchs auch bei der Feuerwehr. Ist vielleicht auch der erste Test für potenzielle Bewerber. Da es bei dir bis gestern auch keine Beamten bei der Feuerwehr gab, steht das Ergebnis dieses Test vielleicht schon fest.

                0 ist auch mehr als -1, ein bisschen Mathe müsstest du können und sei es nur für das Zahlenschloss am Spind oder so.

              • Es wird immer schlimmer. Dachte ich gar nicht, geht aber trotzdem bei Dir 🤦 sagt:

                „Da es bei dir bis gestern auch keine Beamten bei der Feuerwehr gab…“

                Dazu verweise ich NOCH MAL auf das von mir Geschriebene, das Du offensichtlich nicht in der Lage bist zu lesen. Ich zitiere:

                „Jeder Verständige (!) hätte bemerkt, dass ich diesem dämlichen „Käffchen rund um die Uhr“ etwas erwidert habe, aber da Du ja offensichtlich gleich Schaum vor dem Mund hattest und ein bisschen Oberlehrer spielen wolltest…“

                Auf wen würde sich ein Verständiger (!) beziehen: Auf das Gesetz, hier das Landesbeamtengesetz oder auf einen Text im Internet? (selbst wenn der von der Stadt Halle (Saale) kommt)?

                Na, Ahnungsloser? Weil Du sicher auch nicht im Gesetz nachgesehen hast füge ich Dir auch den Passus über den Geltungsbereich des Gesetzes ein (nachher suchst Du noch vergeblich):

                § 1
                Geltungsbereich
                Dieses Gesetz gilt für die Beamtinnen und Beamten des Landes, der Gemeinden, der Verbandsgemeinden, der Landkreise und der der Aufsicht des Landes unterstehenden anderen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist.

                Die Stadt Halle (Saale) ist so eine Körperschaft. Schau ruhig nach, wenn Du mir nicht glaubst. Wo? Das findest Du schon raus. Oder?

                Nebenbei sind mir noch zwei Sachen aufgefallen: „minus ∞“ ist weder logisch noch mathematisch möglich.

                „0 ist auch mehr als -1“ ist Richtig!

                Aber – 1 ist weniger als Null, solltest Du Deine eigenen Kommentare nicht mehr verstehen….

              • Gib nicht auf! sagt:

                Wenigstens weißt du jetzt, dass es bei er Feuerwehr Beamte gibt. Immerhin etwas. Dass du nicht weißt, ob es dort nach wie vor mittleren und gehobenen Dienst als Laufbahngruppen (!) gibt – geschenkt.

                Mathe ist nicht aber so deins. Da haben andere sogar mit „null Ahnung“ mehr (!) Ahnung als du. Der technische Dienst oder meinetwegen die technische Laufbahngruppe ist also schon deswegen eher nichts für dich. Das reicht dann wohl auch nicht für den Spind.

                Aber gibt ja in der Privatwirtschaft auch schöne Jobs. Oehlschlägel und Bioservice suchen eigentlich immer…

              • Ein paar Hinweise von jemandem, der ganz offensichtlich mehr weiß als Du sagt:

                „Wenigstens weißt du jetzt, dass es bei er Feuerwehr Beamte gibt.“

                Noch einmal‘ Das wusste ich von Anfang an. Ein Verständiger (!) würde das sehen. Ich kann nichts dafür, dass Du meine Erwiderung auf die „Käffchen“ – Bemerkung nicht verstehst oder schlimmer, nicht verstehen willst.

                Ich kann auch nichts dafür, dass Du weiter „mittlerer“ Dienst sagst, aber falsch, ganz einfach falsch ist die Behauptung, dass es „nach wie vor mittleren und gehobenen Dienst als Laufbahngruppen (!)“ gibt. Das ist nach reichlich Hinweisen nun langsam kein Irrtum mehr Die Laufbahnen richten sich nach dem Gesetz. Das Gesetz habe ich zitiert. Eine (ganz offensichtlich) falsch formulierte Ausschreibung oder gar, was DU dazu sagst, ändert daran nichts, denn eine Ausschreibung oder Deine Meinung ändert nichts am Gesetz. Vielleicht in Deiner Welt, aber nicht im wahren Leben. Lies das Gesetz, aber ich befürchte, da fehlt das Verständnis dafür.

                Deine Zuschreibungen, was für mich etwas wäre oder nicht, gehen auch wiederholt in Lächerliche, weil ich schon geschrieben habe, welchen Weg ich beschritten habe. Dass Du das nicht glaubst, dass Du mir nicht glaubst, dass ist auch nicht mein Problem und letztlich auch egal, aber dass Du dem Gesetz nicht glaubst, das ist mehr als bedenklich. Erneut: Lies das Gesetz.

    • Geht gar nicht sagt:

      @Gefahrenabwehr…..Viel zu Teuer diese Firmen.

    • bob sagt:

      Lass mich raten — du wählst FDP, oder?

  9. Charlie sagt:

    Gut, dass diese SA-Parole entfernt wurde. Wehret den Anfängen. Danke!

  10. Detlef sagt:

    So ein schwachsinn, den Spruch zu verbieten. Was ist daran falsch?

    • Geht gar nicht sagt:

      Schon allein dein Kommentar ist Falsch.

    • Mal sehen... sagt:

      Bei einer Frau Hummels und einem Trainer bei der EM war das wohl nicht falsch🤷‍♂️Schwarz, rot, weiß…die Farben der Antifa…

    • Thomas sagt:

      Ganz einfach: Diese Worte wurden von der SA missbraucht. Das sollte als Antwort genügen.

    • Schlaubi sagt:

      Bei dem Satz handelt es sich um die Losung der „Sturmabteilung“, kurz SA, einer militärisch organisierte, uniformierten Schlägertruppe, die in den 20er Jahre gegründet wurde und sich blutige Straßenschlachten mit politischen Gegner*innen lieferte, dabei auch einige Morde beging. Nach dem „Machtergreifung“ 1933 wurde die SA von Adolf Hitler als Hilfspolizei eingesetzt, betrieb Folterkeller und Konzentrationslager
      ->somit 86a mein Freund

      • ... sagt:

        Also existierte die „SA“ schon weit vorher, ist also gar kein Spruch der Nazis? Muss man jeden Spruch von Schlägertruppen kennen? Ich kannte den Spruch bisher nicht. Mir wurde er nicht gelehrt und ich bin schon was länger aus der Schule raus. Auf jeden Fall ist der Spruch nicht verkehrt, sondern eher hochaktuell. Jedes Land sollte zuerst an sich selbst denken. Wie jedes Unternehmen. Wie jeder Mensch. Erst wenn es mir gut geht und ich dann was übrig habe, gebe ich gern an andere.

        • Topi sagt:

          Wenn du noch mehr jammerst, wirkst du noch patriotischer!

        • 3-Punkte und seine Blindheit sagt:

          Wenn du schon länger aus der Schule raus bist, dann hast du vielleicht noch „Die Abenteuer des Werner Holt“ gelesen? Und wenn du das gelesen hast, dann solltest du den Spruch kennen. Aber wie ich deinem restlichen Kommentar entnehme, wirst du es nicht gelesen haben und über die restliche Schulzeit bzw. deinen Lebenseinstellung schweigt man wohl besser.

          • @Inselbegabung sagt:

            Du kannst dich noch an jede Zeile aus jedem in der Schulzeit gelesene Buch erinnern? Ernsthaft?

            • 3-Punkte und seine Blindheit sagt:

              Natürlich……….!!!!!! nicht……… aber der Spruch war sehr markant im Buch. Der Spruch beschrieb auch, warum das Buch (die Bücher) die „Abenteuer“ hießen. Der Spruch beschrieb die Verblendung, den Mißbrauch und die Ideologisierung der damaligen Jugend. Natürlich vor dem Hintergrund, dass in der DDR alles besser laufen würde. Was für eine Idiotie. Davon abgesehen war aber W. Holt eine der angenehmeren Bücher, die man zur Zonenzeit in der Schule lesen musste. Und daher ist der Spruch eben in Erinnerung geblieben…

              • von sich auf alle schließen ist dumm sagt:

                Dir ist der Spruch (angeblich) in Erinnerung geblieben, den meisten anderen nicht, obwohl das Buch wohl die meisten DDR-Schüler gelesen haben.

        • @Drei-Punkte-Blindheit sagt:

          Nazis gab es natürlich auch erst seit 1933, die tauchten dann einfach so auf. Nazis gab es genauso natürlich nur bis 1945 und ab da gab es nirgends welche mehr.

          Entweder stellst Du Dich hier eine Runde dumm oder… Naja

  11. Olaf sagt:

    Warum greift die Feuerwehr hier in die Privatwirtschaft ein und das auf einem Privatgrundstück.
    Auf welcher rechtlichen Grundlage??

  12. Ich2 sagt:

    Warum wurde das durch die Feuerwehr entfernt? Kann ich jetzt alle grafittis der 112 melden und die machen das dann weg (gleichbehandlung usw).
    Sollte damit der tourismus angekurbelt werden?

    Wieviele touristen kommen über diesen weg in die stadt? Welche verluste hätten gedroht, die einen feuerwehreinsatz rechtfertigen?

    Es wird immer kurioser, was in deutschland passiert.

    • Geht gar nicht sagt:

      @ ich 2…1. Frage:Warum wurde es durch die Feuerwehr entfernt
      Antwort: Die Cops waren Beschäftigt.
      2 Frage:Kann ich jetzt alle grafittis der 112 melden und die machen das dann weg.
      Antwort:Nein,das kannst du nicht.
      3 Frage:Wieviele touristen kommen über diesen weg in die stadt?
      Antwort: Es sind einige
      4 Frage:Welche verluste hätten gedroht, die einen feuerwehreinsatz rechtfertigen?
      Antwort: Es hätten herbe Verluste gedroht.

  13. bin_gespannt sagt:

    Entfernt ist wohl übertrieben!

    Da wurde einfach nur schwarze Farbe drüber gepinselt.

  14. Facepalm sagt:

    Die Schmierereien wurden beseitigt. Richtig so, gut so. Rechtlich vielleicht innerhalb einer Grauzone. Vielleicht aber nur. Alle, die hier die rechten Schmierereien (auch indirekt) begrüßen, sollen sich nicht wundern, wenn sie bei der nächsten Sache wieder als Nazis betitelt werden. Denn das sind sie. Jeder normal denkende Mensch hat die Diskussionen und die Verhandlungen mitbekommen, kein klar denkender Mensch kann sich wünschen, dass am „Ortseingang“ solche Schmierereien für alle sichtbar sind. Ist doch wie bei eurem heißgeliebten HFC: eine handvoll Idioten und Störer ziehen die gesamte Fangemeinde in den Schmutz. Wirklich? Oder klatschen die anderen Fans nur heimlich Beifall. Ich halte weder was von Nazis noch von diesen HFC-Fans. Beide Gruppen so notwendig wie ein Loch im Knie.

  15. Minol sagt:

    war der Spruch in der DDR auch schon verboten ??

  16. Bürger für Halle sagt:

    Man sieht auch hier: Die Rechtsextremen wissen genau, wie es geht. Sie fluten den öffentlichen Raum, das Netz, die Kommentarspalten mit ihren falschen und kranken Botschaften. In den Kommentaren wird z.B. versucht, zu verharmlosen, Dinge zu normalisieren, die menschenverachtend sind. Gut, dass die rechten Schmierereien beseitigt wurden, an anderen Stellen ist das leider oft nicht der Fall.

  17. Jonas Kunze sagt:

    „In den 1930er Jahren finden sich Beispiele der Verwendung dieser Losung von Vertretern der SPD, der DNVP und der katholisch geprägten Zentrumspartei.“ (wikipedia)

    • Umgeschaut sagt:

      Ja und? Die 30er sind lange vorbei. Von daher haben sich die Zeiten eben geändert. Akzeptier das.

        • @Jonas Kunze sagt:

          Es ist völlig egal, ob diesen Spruch früher auch andere verwendet haben. „Andere“ haben auch das Hakenkreuz verwendet (weit vor den Nazis) und es wird in vielen Ländern nach wie vor verwendet.

          Beides, der Spruch und das Hakenkreuz, sind aber Kennzeichen von verfassungswidrigen Organisationen und deswegen in Deutschland verboten. Zurecht. Willst Du auch das Hakenkreuz wieder verwenden, nur weil es andere vor den Drecknazis verwendet haben?
          Ein einfacheres Beispiel: Der Hitlerbart war vor Hitler weit verbreitet. Durch diesen Verbrecher ist dieser Bart aber so in Verruf geraten, dass wohl niemand mehr solch einen Bart tragen könnte, ohne in den Verdacht zu geraten, selbst ein Nazi zu sein. Meistens ist er dann auch einer. Verboten ist er trotzdem nicht, aber kein Mensch mit klarem Verstand will wohl in Deutschland so einen Bart tragen.

          Es ist eigentlich ganz einfach. Wenn man will.

          • Jonas Kunze sagt:

            Welcher verbotene Spruch wurde auch noch von anderen verwendet?
            Dieser Spruch wurde von Gerhard Schröder im Wahlkampf 2002 verwendet

            Es ist eigentlich ganz einfach.: Der Hitlerbart ist nicht verboten. Wer ihn tragen will, kann ihn tragen. Nennt sich „Freiheit“ oder: Was nicht verboten ist, ist erlaubt.
            Zur Erinnerung Grundgesetz:;
            1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.

            Ja, es wir von verschiedenen Seiten an verschiedenen Stellen am Grundgesetz genagt

            • @Jonas Kunze sagt:

              Warum muss es mehrere verbotene Formulierungen geben? (die gibt es, aber das ist für das Verbot der Losung der SA völlig ohne Belang).

              Schön, dass Du einen Teil des Artikel 2 Grundgesetz zitieren kannst. Aber warum lässt Du „zufälligerweise“ den Satz 3 des 2. Artikels weg? Wirklich nur ganz zufällig? Ich habe ihn für Dich:

              „In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“

              Es gibt ein Gesetz, welches genau diesen Eingriff erlaubt: §86a Strafgesetzbuch (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen).

              Die SA ist zweifelsohne eine solche Organisation und dieser Spruch ist ihre Losung. Also, was willst Du denn noch? Warum willst Du, dass dieser Spruch da stehen bleibt???

              • @Jonas Kunze sagt:

                Sorry, Satz 3 des 2. Absatzes (nicht des 2. Artikels) hast Du „zufällig“ weggelassen. Schreibfehler.

                Und das mit dem Bart habe ich genau so geschrieben. Was nicht verboten ist, ist erlaubt. Der Spruch der SA ist verboten.

              • Jonas Kunze sagt:

                Nein, es ist nicht „ihre“ Losung.
                Zumindest in der 1848er Revolution ist sie nachweisbar
                Und
                Der SPD-Politiker Otto Hörsing, Gründer und langjähriger Bundesvorsitzender des Reichsbanners, schrieb 1931 in einem Brief an den Bundesvorstand des Reichsbanners folgende Worte: „Diese innerorganisatorische Maßnahme bedeutet keine Veränderung in der Zielsetzung unseres Bundes. Es bleibt bei unserer alten Parole: Nichts für uns – alles für Deutschland!“

                Warum bildet du dich nicht weiter?
                Im Gegensatz zu anderen Sprüchen ist das kein ausschließlicher SA-Spruch
                Kannst du in der Diskussion nachlesen

              • @Jonas Kunze sagt:

                Noch mal, weil Du es offensichtlich nicht verstehen willst: Es ist, wie beim Hakenkreuz, egal, ob und wer das auch vorher, gleichzeitig oder nach 33-45 verwendet hat. Das Hakenkreuz ist wesentlich älter als die Nazis. Trotzdem haben sie es zu ihrem Kennzeichen gemacht und deswegen ist es in Deutschland verboten. Den Spruch hat sich die SA zu eigen gemacht und als ihre Losung genutzt, daher ist die Nutzung dieses Spruches in Deutschland verboten. Du kannst gerne noch 20 Leute oder Organisationen aufzählen, die das vor den Nazis oder danach verwendet haben, das ändert nichts daran.

                Warum bildet du dich nicht weiter?

                Es ist nicht erforderlich, dass das NUR von der SA verwendet wurde. Nimm einfach das Beispiel des Hakenkreuzes, ich wiederhole mich: Lange vor den Nazis haben das viele Personen, Völker, Religionen verwendet und verwenden es heute immer noch.

                In Deutschlamd (!) ist es verboten.

                Was hier diskutiert wird hat damit null zu tun, sieht man ja an Deiner Meinung. Deine Meinung ist für das in Deutschland (und zum Beispiel Österreich) geltende Verbot völlig irrelevant. Völlig.

              • Deutschlamd sagt:

                Im Gesetz steht keine Liste, sondern es geht um Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Wie sehr etwas ein Kennzeichen ist, das auch von anderen Gruppen benutzt wird, das ist zumindest interpretationsbedürftig. Es ist ja auch nicht verboten sonntags Eintopf zu servieren, nur weil es unter der NS-Herrschaft einen Eintopfsonntag gegeben hat.

              • Jonas Kunze sagt:

                Das Hakenkreuz ist ein vom Bundesgerichtshof verbotenes Zeichen. Der Slogan ist nach Auffassung von Landgerichten verboten. Er wurde nicht explizit deutschlandweit verboten Die Berufungsverhandlungen stehen noch aus.

              • @Deutschlamd sagt:

                Bist du eventuell bei der Antwort verrutscht? Wem antwortest Du, weil in diesen Kommentaren hier nichts von einer „Liste“ steht.

                Jedenfalls hat weiter oben jemand einen Link dazu eingestellt:

                https://dubisthalle.de/alles-fuer-deutschland-feuerwehr-entfernt-nazi-parole-und-reichsflaggen-graffiti-am-saaleufer#comment-865590

              • @Jonas Kunze sagt:

                Du bringst ja immer neue Varianten. Was ist denn nun mit dem ewigen „wurde schon von anderen verwendet“? Vermutlich (hoffentlich) hast du wenigstens das eingesehen.

                Der BGH hat das Hakenkreuz nicht „verboten“, sondern die Siegermächte (Kontrollratsgesetz Nr 2, wie auch die SA) und aktuell der deutsche Bundestag, nämlich durch § 86a Strafgesetzbuch. Dieser Paragraf, dieses Gesetz verbietet das öffentliche Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, der BGH kann „nur“ urteilen, ob das Gesetz richtig angewendet wurde und ggf., wenn Hinweise auf Verstöße gegen das Grundgesetz vorliegen könnten, das Bundesverfassungsgericht anrufen. Auch die Losung der SA ist eine solche, weil die SA nach Kontrollratsgesetz Nr. 2 verboten ist.

                Selbst wenn man deinen seltsamen Einsatz für diese Formulierung folgen wollen würde, frage ich wiederholt: Warum willst Du, dass dieser Spruch da stehen bleibt???

              • bitte bilden! sagt:

                „Das Hakenkreuz ist ein vom Bundesgerichtshof verbotenes Zeichen.“

                Nein. Das Strafgesetzbuch wurde nicht vom BGH erlassen.

                „Der Slogan ist nach Auffassung von Landgerichten verboten. Er wurde nicht explizit deutschlandweit verboten“

                Der Slogan ist explizit deutschlandweit verboten.

              • Jonas Kunze sagt:

                „Der Bundesgerichtshof klärte die Reichweite von § 86a StGB in Musterprozessen. Seit 1973 umfasst das Verbot Hakenkreuze auf Kriegsspielzeug und originalgetreuen Modellen von Waffen der NS-Zeit. Erlaubt wurden später aber Hakenkreuze, die den Nationalsozialismus objektiv nicht befürworten:“ wikipedia

              • Kopiepastor sagt:

                „Am 30. August 1945 verbot der Alliierte Kontrollrat allen Deutschen, „irgendwelche militärische Rangabzeichen, Orden oder andere Abzeichen zu tragen“. Das Verbot umfasste auch NS-Hakenkreuze.“

                „Der Bundesgerichtshof wurde am 1. Oktober 1950 gegründet.“

              • Jonas Kunze sagt:

                Am 30. August 1945 verbot der Alliierte Kontrollrat allen Deutschen, „irgendwelche militärische Rangabzeichen, Orden oder andere Abzeichen zu tragen“. Das Verbot umfasste auch NS-Hakenkreuze. Es blieb bis 1955 in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR in Kraft.
                In der Bundesrepublik Deutschland galten gemäß Artikel 139 des Grundgesetzes zunächst sämtliche Gesetze der Alliierten zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ weiter. Sie wurden durch die Aufnahme der Straftatbestände Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§ 80 bis § 92b) in das Strafgesetzbuch abgelöst

              • @Jonas Kunze sagt:

                Ach Gottchen, Wikipedia. Nun gut.

                Offensichtlich liest Du aber selbst nicht, was Du gefunden hast. Ich helfe Dir: „Der Bundesgerichtshof klärte die Reichweite von § 86a StGB in Musterprozessen.“ Aha, was machte also der BGH? Er KLÄRTE die Reichweite. Steht da irgendwo „er verbot“ etwas? Verboten hat der Gesetzgeber, hier der Bundestag, dazu muss es aber eben ein Gesetz geben, das, was keinen wundert außer Dir, der Bundestag erlassen kann (ggf. Länderparlamente, aber hier geht es ja um ein Bundesgesetz, das StGB). Der Gesetzgeber hat mit dem StGB, konkret mit dem §86a StGB, verboten, dass Symbole usw. unter anderem von verfassungswidrigen Organisationen öffentlich verwendet werden dürfen, also verboten sind. Nicht der BGH hat das verboten, wie Du selber raus gefunden hast.

                Jetzt musst Du nur noch die Verbindung zwischen der (verfassungswidrigen) Organisation „SA“ und deren Losung und dem dadurch bestehenden Verbot des öffentlichen Verwendens, hier durch ein Grafitto, herstellen und wir sind wieder ganz am Anfang.

                Also, wie von Anfang an: Warum willst Du, dass dieser Spruch da stehen bleibt???

              • Kapieren statt Kopieren sagt:

                Das Strafgesetzbuch wurde auch nicht vom Alliierten Kontrollrat erlassen.

              • sehr gut erkannt sagt:

                „Das Strafgesetzbuch wurde auch nicht vom Alliierten Kontrollrat erlassen.“

                Stimmt. Denn den gab es 1871 noch nicht, wie es auch den BGH noch nicht gab.

  18. Robert sagt:

    Wär nach 1945 mit der Naziideologie richtig aufgeräumt wurden, hätte Deutschland dieses Problem heute nicht. Aber es wurden ja nach 1945 Nazis in wichtige Bereiche ( ob Politik, oder Wirtschaft ) eingestellt.
    Kein Wunder, dass da auch die NS- Ideologie aufblühen konnte.

  19. T sagt:

    Warum wird Afd Wähler töten am Reil78 nicht entfernt, ist doch eine klare Botschaft?

  20. endlich! sagt:

    Prima, dass die Feuerwehr nun auch alle anderen Graffiti in der Stadt beseitigt!

  21. smo78 sagt:

    Unabhängig vom Inhalt kann ich wieder beruhigt schlafen, da die öffentliche Ordnung im Land nun wieder hergestellt ist. Kleine Maßnahme – große Wirkung! Hoffentlich werden größere Probleme auch so schnell aufgegriffen und behoben.
    Der Glaube an den Rechtsstaat (darf man so was überhaupt noch sagen??) ist noch vorhanden – reduzuziert sich aber zusehens…

  22. klausklaus sagt:

    Der Spruch zeigt die ganze Lappigkeit der Leute, die den auch noch verteidigen. Was für ein Billo-Schmarrn. Alles für Quarkland, Ihr Lappen!

  23. Ein besorgter Bürger sagt:

    Darf man jetzt noch sagen, dass man Deutschland liebt, oder ist das zu rassistisch?

    • ... sagt:

      Da wäre ich sehr vorsichtig. Also von Vaterlandsliebe würde ich jedenfalls nicht (öffentlich) reden. Damit konnte ja selbst Habeck noch nie was anfangen 🙂

    • Bürgerfragestunde sagt:

      Darfst du und hat nichts mit Rassismus zu tun. Maximal mit deiner Dummheit. Du kannst dein Vaterland lieben, du könntest sogar stolz drauf sein, ein Deutscher zu sein. Allerdings gehört da nichts dazu, ist nun mal die Gnade der Geburt. Du darfst hier auch weiter sinnfreie Kommentare absondern, es passiert dir nichts. Erst wenn du dich rassistisch äußerst, bist du eben ein Rassist.

    • Klaus Klaus sagt:

      Komischer Kink, erstmal kein
      Rassismus.

    • Fred sagt:

      Was sollte man an Deutschland „lieben“? Dieses Land ist ebenso gut oder schlecht wie jedes andere in Mitteleuropa

  24. Jonas Kunze sagt:

    Der MDR bringt regelmäßig Reportagen über Dörfer. Darin wird gezeigt, wie die Bewohner ihr Dorf pflegen, ihre Kultur bewahren und Traditionen feiern. Sie tun alles für ihr Dorf.
    Warum sollen sie das nicht auch für ihre Region und für Deutschland machen?

    • Regionär sagt:

      Weil sie mit ihrem Dorf genug zu tun haben.

    • @Jonas Kunze sagt:

      Niemand sagt, dass sie das nicht dürfen, ganz im Gegenteil.

      Völlig unabhängig davon darf man aber in Deutschland keine Naziparolen öffentlich verwenden. Warum willst Du ausgerechnet das?

    • Fred sagt:

      Weil das Hemd näher als die Jacke sitzt. Da tut man viel mehr für seinen Ort, als für eine Region, die sich dann ohnhin kaum um die Dörfer kümmert. ÖPNV, Feuerwehr, Staraßenzustand, alles Dinge, die von weiter oben gesteuert und behindert werden. Solang Entwicklungshilfe für Raumfahrtnationen gezahlt wird, sind mir Deutschland und Bundesland sowas von egal

    • Alfons sagt:

      Ist doch gut!?

      • Jonas Kunze sagt:

        In einer Demokratie kann es keine personenbezogenen Regeln geben. Nur Regeln die für alle gelten. Sonst ist es keine Demokratie und kein Rechtsstaat.

        • Alles gut sagt:

          Diese Regel gilt für alle. Ganz demokratisch rechts.

        • @Jonas Kunze sagt:

          Natürlich ist das „für Höcke erfunden“ grandioser Blödsinn. Deswegen „bleibt es auch nicht dabei“.

          Ich habe mehrfach gefragt, die Antwort hast du 16.10 Uhr selbst gegeben: Du willst, dass die Losung, die sich die SA zu eigen gemacht hat, dort hätte stehen bleiben sollen und zudem weiter verwendet wird. Nach Deinen ganzen neuen Ausflüchten (nicht verboten, es haben auch andere verwendet, es ist nicht überall in Deutschland verboten, es ist nicht ihre Losung und so) kommst du nun mit „für Höcke erfunden“. Dass du dir da selbst widersprichst merkst du gar nicht (vergleiche mal deine Behauptung „Der Slogan ist nach Auffassung von Landgerichten verboten“ mit „hat man für Höcke erfunden“, eins würde ja nur gehen, weil Höcke nicht vor verschiedenen Landgerichten deswegen angeklagt war).

          Alles klar, danke für die Offenheit.

    • @Jonas Kunze sagt:

      Deine plumpe Lüge „für Höcke erfunden“ ist deswegen plump, weil man sich nur mal das Urteil vom OLG Hamm zur Strafbarkeit der Losung aus dem Jahr 2006, wo dein Höcke noch Lehrer (sogar Geschichtslehrer!) war, ansehen muss. Schämen solltest du dich, solche Lügen „für Höcke erfunden“ hier öffentlich herauszuplautzen.

      OLG Hamm, Urteil vom 01.02.2006 – 1 Ss 432/05

      Such es dir selbst raus, ich habe keine Lust, ständig auf deine neuen Varianten zu reagieren.

    • Kleine Hilfe sagt:

      Als Kennzeichnen einer verfassungsfeindlichen Organisation war es bereits seit zig Jahren verboten es als dieses zu verbreiten. Höcke war nicht das erste, der ein entsprechendes Urteil gefangen hat. Nur wollte er in der Verwendung besonders subtil sein, was ihm halt niemand abgenommen hat. Nicht die, an die es gerichtet war und auch nicht die, die richten mussten.

      Gibt es auch sehr ausführlich „im Internet“ Abhandlungen dazu. Aber natürlich kann man auch weiter Verschwörungstheorien folgen. Viel Spaß weiter dabei.

  25. Jonas Kunze sagt:

    Übrigens:
    „Deutschland, Deutschland über alles
    Über alles in der Welt“
    Ist auch nicht verboten zu singen

    • @Jonas Kunze sagt:

      Von welcher Nazi – Organisation war das noch mal die Losung, so dass dies verboten werden sollte?

      Es wird immer abartiger mit dir…

      • Jonas Kunze sagt:

        Die Nationalhymne der Nazis
        Sie setzte sich zusammen aus der 1.Strophe der deutschen Nationalhymne und dem Horst-Wessel-Lied
        https://www.youtube.com/watch?v=sbYPxzDLaLM

        • och nöö sagt:

          Die „Nationalhymne der Nazis“ war, wenn überhaupt, das „Lied der Deutschen“.

          Aber dass du ein RDP-Jüngel sein willst, überrascht nun wirklich nicht. 😂

        • @Jonas Kunze sagt:

          „Sie setzte sich zusammen aus der 1.Strophe der deutschen Nationalhymne UND dem Horst-Wessel-Lied“

          Genau deswegen. Das Horst-Wessel-Lied ist, als weiteres Erkennungszeichen der SA, übrigens auch verboten. Könntest du eigentlich selbst herausfinden, wenn du es denn wolltest.

          Übrigens sind die Worte „Alles“, „für“ und „Deutschland“ nicht verboten.. Es ist zum Beispiel auch nicht verboten zu sagen oder zu schreiben: „Robert Koch hat alles für Deutschland gemacht“. Wenn aber zum Beispiel ein gerichtlich festgestellter Nazi/Neonazi/sonstiger Rechtsextremer oder zum Beispiel ein Geschichtslehrer so etwas sagen, noch dazu in einer politischen Rede, dann erfüllt das eben ganz schnell den Tatbestand des § 86a StGB. Wie zum Beispiel bei Höcke oder zum Beispiel im Urteil des OLG Hamm, auf das ich schon verwiesen hatte (und wo Höcke noch brav im Staatsdienst Geschichte unterrichtete und man nichts wegen ihm „erfunden“ hat).

          • wird er nicht kapieren sagt:

            „noch dazu in einer politischen Rede“

            nicht in jeder, aber in den beiden, für die er angeklagt/verurteilt wurde, denn

            (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

            1. im Inland Kennzeichen (…) verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung (…) verwendet (…)

            (2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. (…)

            Aber ist vergebens mit Jakob….

          • Jonas Kunze sagt:

            Wie ihr immer versucht hilflos zu argumentieren .Es darf nichts gesagt werden, was die SA jemals gesagt hat.
            Aber alle Nazi-Organisationen haben fröhlich gesungen:

            Deutschland, Deutschland über alles:
            über alles in der Welt,
            wenn es stets zum Schutz und Trutze
            brüderlich zusammenhält,
            von der Maas bis an die Memel,
            von der Etsch bis an den Belt –
            Deutschland, Deutschland über alles,
            über alles in der Welt!

            Und das ist bis heute nicht verboten
            Da ist ja Höckes Slogan nur ein Klacks dagegen

            • @Jonas Kunze sagt:

              Ach Jonas Kunze, ich verstehe nicht, warum du unbedingt Höcke in Schutz nehmen willst. Eine Ahnung habe ich aber…

              Jedenfalls wechselt Deine jämmerliche Argumentation häufiger als ein Model die Klamotten bei der New York Fashion Week. Zunächst war der Spruch nicht verboten hast du geschrieben, dann nur in einigen Bundesländern verboten, jetzt willst du auf einmal viel viel mehr verbieten…

              Außerdem hat NIEMAND gesagt (ich zitiere DICH):

              „Es darf nichts gesagt werden, was die SA jemals gesagt hat.“

              Niemand sagt das. Warum behauptest Du solchen Unsinn??? Soll das etwa ein Argument sein? Ich antworte für Dich: Ist es nicht. Es macht Dich nur lächerlich, etwas zu behaupten, was überhaupt nicht stimmt.

              Und zum Lied der Deutschen, heute ist die Strophe 3 Nationalhymne der Bundesrepublik:

              Toll, dass Du schön den Text kopieren kannst. Leider hast Du vergessen, Dich auch mal über die Entstehung des Liedes zu informieren. Das hat nämlich (glücklicherweise) nichts mit den Nazis zu tun. Ganz im Gegenteil: Der Textteil „Deutschland, Deutschland über alles“ entstand nämlich als Phrase gegen die Kleinstaaterei und für den neu entstehenden Nationalstaat und ganz und gar nicht als ein etwaiger Hinweis auf die „Überlegenheit der deutschen (wahlweise arischen) Rasse“ oder was die Nazis sich noch für einen Unsinn ausgedacht haben. Den deutschen Nationalstaat haben die Nazis ja später grandios gegen die Wand gefahren.

              Höckes Slogan (eine schöne Wortwahl hast du getroffen, denn es war der Slogan der SA, aber Höcke hat ihn sich zu eigen gemacht, wie du richtig schreibst. „Höckes Slogan“ ist eine schöne Wortwahl von Dir, danke dafür 😎)

              PS: Die Nazis haben tatsächlich auch das Ehegattensplitting eingeführt und auch die noch heute gültigen Mordmerkmale (§211 StGB) definiert. Willst Du das auch abschaffen, weil es von den Nazis stammt?

              Nein, leider, muss man sagen, gibt es heute noch Gesetzesbestandteile, die von den Nazis stammen, die aber trotzdem bis heute Bestand haben. Leider, weil sie von diesen Verbrechern stammen, aber wie heißt es, ein blindes (blödes wäre besser) Huhn findet auch mal ein Korn. Vielleicht soll man auch die Autobahnen verbieten, weil die Nazis sie angeblich erfunden haben (haben sie nicht) oder weil die Nazis drauf gefahren sind?

              Immer verteidige ruhig Höcke mit „seinem“ (🤣) Slogan. Ich finde, er passt zu ihm. Genauso wie die Strafen, die er für das öffentliche Zitieren empfangen hat 😉👍

            • bitte beachten sagt:

              Das ist nicht hilflos, nur weil du die Hilfe nicht annimmst bzw. verstehst.

    • Demokratielehrer sagt:

      Es ist so vieles nicht verboten, Meiner.
      Das heißt aber nicht, dass man so vieles auch tun muss.

    • : sagt:

      Du bist nicht mehr auf dem neusten Stand, Meiner. Seit den 1960er in WestD und seit 1990 auch in OstD, heißt es jetzt richtig: „Auto, Auto über alles, über alles in der Welt“. Willkommen in der neuen Welt.