Koalition verweigert Pflege-Debatte – für den Landespflegerat in Sachsen-Anhalt ein „Schlag ins Gesicht“

Die Petition zur Einrichtung einer pflegerischen Selbstverwaltung wurde im Sozialausschuss kurzfristig von der Tagesordnung gestrichen. Angesichts von prognostizierten 24.000 fehlenden Pflegekräften bis 2035 warnt der Landespflegerat Sachsen-Anhalt vor massiven Versorgungsrisiken und fordert die sofortige Wiederaufnahme der Debatte.

Mit großer Bestürzung und deutlicher Empörung nehme man das Vorgehen der Regierungskoalition im Sozialausschuss des Landtages zur Kenntnis, heißt es in einer Erkläriung. Die Beratung der Petition zur Einrichtung einer pflegerischen Selbstverwaltung – unterstützt von neun maßgeblichen Pflegeverbänden sowie von mehr als 1.500 Pflegefachpersonen und Bürgerinnen und Bürgern – wurde kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Dieses Vorgehen entzieht einem zentralen Zukunftsthema die notwendige parlamentarische Auseinandersetzung und verhindert eine sachliche Diskussion über die Sicherung der pflegerischen Versorgung in Sachsen-Anhalt.

„Diese Entscheidung ist ein Schlag ins Gesicht aller professionell Pflegenden und ein Verrat an den Patientinnen und Patienten in Sachsen-Anhalt“, so die Vorsitzende des Landespflegerates Kathleen Holotiuk.

Sachsen-Anhalt steht vor erheblichen demografischen und strukturellen Herausforderungen. Als Bundesland mit dem höchsten Durchschnittsalter Deutschlands steigt der Versorgungsbedarf kontinuierlich. Gleichzeitig fehlen nach aktuellen Schätzungen bis 2035 rund 24.000 Pflegefachpersonen. Verlässliche Prognosen existieren bislang nicht, da ein systematisches Monitoring der Berufsangehörigen fehlt. Gerade vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, dass die Debatte über eine institutionalisierte Selbstverwaltung der Pflege verhindert wird – also über genau jene Struktur, die Transparenz, Berufsaufsicht, Qualitätsentwicklung und Versorgungsplanung verbindlich regeln könnte.

Mehr Verantwortung – aber keine geregelte Aufsicht

Der Bundesgesetzgeber hat die Rolle der Pflegeberufe in den vergangenen Monaten deutlich gestärkt. Pflegefachpersonen sollen künftig erweiterte Befugnisse erhalten, insbesondere in der Versorgung von Menschen mit Demenz, in der Wundversorgung sowie im Diabetesmanagement, einschließlich eigenständiger heilkundlicher Tätigkeiten. Während Ärztinnen und Ärzte einer klar geregelten Berufsaufsicht durch ihre Kammern unterliegen, bleibt bislang ungeklärt, wer diese Aufsicht über Pflegefachpersonen wahrnimmt, wer verbindliche Qualitätsstandards definiert und kontrolliert und an wen sich Betroffene oder Angehörige bei Missständen wenden können. Diese strukturelle Lücke ist weder fachlich noch rechtlich vertretbar.

Mit der am 13. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündeten Verordnung über die Beteiligung der maßgeblichen Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene (PflBBetV) ist der Deutsche Pflegerat gemäß § 2 als maßgebliche Organisation benannt worden; die Verordnung trat am 14. Februar 2026 in Kraft. Damit ist die organisierte Pflege auf Bundesebene verbindlich in Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Folgerichtig bedarf es auch auf Landesebene tragfähiger, legitimierter Strukturen, um die professionelle Perspektive der Pflege systematisch einzubinden – insbesondere im Kontext der Befugniserweiterungen und Entbürokratisierungsmaßnahmen der jüngsten Gesetzgebung.

Bundesgesetzblatt Teil I – Verordnung über die Beteiligung der maßgeblichen Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene – Bundesgesetzblatt

Versorgungssicherheit auch im Katastrophenfall ungeklärt

Versorgungssicherheit bedeutet zudem Krisenfestigkeit. Das Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) begründet einen klaren Handlungsauftrag. Ohne eine strukturierte Registrierung und Selbstverwaltung bleibt jedoch offen, wer in Katastrophen- oder kriegsähnlichen Situationen den Einsatz von Pflegefachpersonen koordiniert, wer Fort- und Weiterbildungen plant und überwacht und wer Transparenz über verfügbare, qualifizierte und einsatzbereite Pflegefachpersonen herstellt. Die Gewährleistung der Versorgungssicherheit der Bevölkerung ist dringend sicherzustellen.

Klare Forderungen an die Politik

Seit Jahren fordert der Landespflegerat die Einrichtung einer Pflegekammer oder einer vergleichbaren Form der beruflichen Selbstverwaltung. Es geht nicht um Symbolpolitik, sondern um verlässliche Strukturen für Aus- und Weiterbildung, Qualitätssicherung, Berufsaufsicht, Versorgungsplanung und Krisenkoordination. Die Realität ist eindeutig: Kliniken reduzieren Kapazitäten, die Zahl der demenziell erkrankten Menschen steigt kontinuierlich, pflegende Angehörige tragen eine immense Last, und der Fachkräftemangel verschärft sich. Wer die Debatte über eine pflegerische Selbstverwaltung von der Tagesordnung nimmt, blockiert notwendige Lösungsansätze in einer Phase, in der entschlossenes Handeln erforderlich wäre.

Wir fordern daher:

– die unverzügliche Wiederaufnahme der Debatte im nächsten Sozialausschuss, sowie

– eine sachorientierte, lösungsfokussierte Auseinandersetzung mit der Frage der pflegerischen Selbstverwaltung in Sachsen-Anhalt.

Wir stehen bereit, gemeinsam mit allen relevanten Akteuren den Dialog konstruktiv zu führen und tragfähige Lösungen zu entwickeln.

Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes haben ein Recht auf sichere, professionelle und zukunftsfeste Pflege. Dieses Ziel kann nur mit einer starken, gesetzlich verankerten Stimme der Pflegeberufe erreicht werden.

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Eine Antwort

  1. Emmi sagt:

    „wer diese Aufsicht über Pflegefachpersonen wahrnimmt, wer verbindliche Qualitätsstandards definiert und kontrolliert“
    Na super, da wurde mal geklatscht und das war es. Soll absichtlich der Standart sinken um unqualifizierte Kräfte zu legitimieren? Super Aussichten.

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