A14: Autofahrerin bei Gröbers ausgebremst, Unfallflucht bei Trotha

Am 29.12.2025, gegen 13:00 Uhr, gab eine 46-jährige Fahrerin aus Halle (Saale) die Straftat der Nötigung zur Anzeige. Ihren Angaben zufolge fuhr ihr zwischen den Anschlussstellen Gröbers und Halle-Ost der Fahrer eines Pkw Mercedes mehrfach dicht auf und gab dabei die „Lichthupe“. Anschließend wurde sie von ihm überholt und ausgebremst, sodass es beinahe zu einem Verkehrsunfall kam. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.

In der vergangenen Nacht, gegen 01:30 Uhr, wurde bekannt, dass sich nahe der Anschlussstelle Halle-Trotha ein Verkehrsunfall ereignet hat. Der Fahrer eines unbekannten Fahrzeugs kollidierte im Baustellenbereich mit zwei Warnbaken und verließ den Unfallort unerlaubt. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. 

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25 Antworten

  1. Zappelphillip sagt:

    Die Nötigung hat ja meist eine Vorgeschichte .. keine Entschuldigung aber vielleicht sollte man die Fahrerin etwas intensiver befragen.

    • intensiver gefragt sagt:

      „Die Nötigung hat ja meist eine Vorgeschichte“

      Eigene Statistik?

    • Darkwing Duck sagt:

      Die Vorgeschichte steht doch im Artikel. Dem Ausbremsen ist eine Nötigung mit Lichthupe und zu engem Auffahren vorausgegangen. Erlebt man so täglich auf deutschen Autobahnen.

      • Zappelphillip sagt:

        genau .. wenn man z. Beispiel bei offener Geschwindigkeit links herumschleicht .. oder wenn einem das Rechtsfahrgebot vollständig unbekannt ist.

        • V8 sagt:

          Dann ist Nötigung auch eine Straftat. Richtig.

          Möchtest du etwas gestehen?

        • Darkwing Duck sagt:

          Es gibt keine Mindestgeschwindigkeit für die linke Spur. Wenn rechts jemand mit 80 fährt und in der Mitte jemand mit 100, dann kann man auch links mit 120 überholen.
          Das Problem sind Menschen, die denken, jeder müsste ihnen immer und überall Platz machen, weil sie schneller fahren wollen und das dann als Rechtfertigung für ein Verhalten wie im Artikel missbrauchen. Wobei sie es dann doch nicht so eilig haben, denn zum nachfolgenden Ausbremsen ist natürlich Zeit.

      • V8 sagt:

        Ich meine, vielleicht ist die Dame mit nur 80 km unterwegs gewesen.Das nervt dann. Trotzdem fährt man nicht zu dicht auf.

    • Liberaler sagt:

      „Die Nötigung hat ja meist eine Vorgeschichte .. keine Entschuldigung aber vielleicht sollte man die Fahrerin etwas intensiver befragen.“

      Das ist durchaus richtig. Wobei die Vorgeschichte nicht bekannt ist.

      Natürlich ist es möglich, dass die Autofahrerin zuvor den Mercedes-Fahrer ausgebremst oder behindert hat, weil sie der Meinung war, er würde zu schnell fahren. In dem Falle würde mir auch die Hutschnur hochgehen. Das kommt aber eher selten vor, ist mir in 10 Jahren einmal passiert. Ich habe mir daraufhin den Fahrer an einer roten Ampel gekrallt und ihm ein paar Takte gesagt. Schliesslich lege ich grossen Wert auf Gerechtigkeit und wenn er mich ärgert, ärgere ich ihn auch.

      Nach meiner Erfahrung kommt es aber häufiger vor, dass z.B. ein PKW sehr langsam unterwegs ist, weil der Fahrer vielleicht bei den Verkehrsschildern nicht aufgepasst hat, Fahranfänger ist oder z.B. umzugsbedingt Dinge transportiert, die nicht umkippen sollen. In den Fällen sollte man einfach Abstand halten und sich gedulden. Die 1 Minute, die man da verliert, sollte einen nicht zum Ausrasten bringen.

      • @Liberaler sagt:

        „Ich habe mir daraufhin den Fahrer an einer roten Ampel gekrallt und ihm ein paar Takte gesagt. Schliesslich lege ich grossen Wert auf Gerechtigkeit und wenn er mich ärgert, ärgere ich ihn auch.“
        Das zeigt deutlich, was Du für´n Mensch bist!

    • micha sagt:

      Das ist so typisch. Frau wird vergewaltigt: „Warum trägt sie auch solche Klamotten?“
      Drängeln, Lichthupe und Ausbremsen auf der Autobahn: „Was fährt sie auch so dicht vor ihm her?“
      Jugendliche werden auf der Straße überfallen: „Warum waren sie auch nicht in der Schule?“

      Immer wird die Schuld beim Opfer gesucht.

    • Wien 3000 sagt:

      Und welche Vorgeschichte rechtfertigt so ein Verhalten genau? Gehen wir mal davon aus, die Anzeigenerstatterin hätte sich vorher falsch Verhalten und wäre ihm zum Beispiel zu dicht davor gefahren, dann steht es der anderen Person frei, dieses Fehlverhalten zur Anzeige zu bringen. Gründe für zu dichtes auffahren, Lichthupe und damit eine Nötigung zu begehen, gibt es nicht. Das einzige, was man damit erzeugt, sind Gefahren für andere Leute, die mit der vorherigen Situation nichts zu tun haben. Jeder Autofahrer von uns macht Fehler im Straßenverkehr und ist wahrscheinlich irgendwann schon mal irgendwem unbeabsichtigt zu dicht davor in die Spur gefahren. Wer bei solchem Fehlverhalten völlig die Beherrschung verliert und sowas macht, ist zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet.
      PS: Wer ohne Verkehrssünde ist, werfe den ersten Stein!

      • @Wien 3000 sagt:

        „Gründe für zu dichtes auffahren,“…,“ gibt es nicht.“
        „Jeder Autofahrer von uns macht Fehler im Straßenverkehr und ist wahrscheinlich irgendwann schon mal irgendwem unbeabsichtigt zu dicht davor in die Spur gefahren.“

        So so!

    • 10010110 sagt:

      Die „Vorgeschichten“ sind oftmals einfache sinnlose Missverständnisse oder simple Ego-Probleme der Täter. Hier, gestern erst entdeckt: https://www.youtube.com/watch?v=jdqUIUbmP1k – da sind auch ein paar Vorkommnisse in/bei Halle dabei (u. a. auf besagter A 14).

    • Emmi sagt:

      Das glaube ich nicht. Ich fahre oft Autobahn und so mancher Fahrer eines größeren PKW macht sich einen Spaß daraus kleinere Fahrzeuge zu drangsalieren.
      Aber hier zeigt sich bei den Kommentaren schon…. muss eine Vorgeschichte haben, warum und was rechtfertigt eine Nötigung?

  2. Rückspiegel sagt:

    Laut StVO kann man sehr wohl Überholvorgänge durch Lichthupe ankündigen. Das ist keine Ordnungswidrigkeit und erst Recht keine Straftat bzw Nötigung.

    • 10010110 sagt:

      Wenn man aber nicht überholen kann und dicht auffährt und Lichthupe macht, dann ist das kein Ankündigen eines Überholvorgangs, sondern Nötigung.

    • nach vorne sehen sagt:

      Wenn keine Spur frei ist, kannst du keinen Überholvorgang starten, demnach auch nicht ankündigen. Willst du mit der Lichthupe die Spur frei machen, ist es in aller Regel Nötigung – eine Straftat.

      • Rückspiegel2 sagt:

        “ Wenn keine Spur frei ist, kannst du keinen Überholvorgang starten … “
        … Deswegen Lichthupe, weil man ankündigt, dass man gerne vorbei möchte. Es wäre auch nicht nötig, wenn die Langsamfahrer hin und wieder in den Rückspiegel schauen würden.

        • mitdenken sagt:

          Das ist aber nicht das Ankündigen des Überholvorgangs, sondern die Aufforderung zum Platzmachen. Du kannst ja nötigen, wenn du das willst. Darfst dich halt nicht erwischen lassen oder musst mit den Konsequenzen leben.

  3. Frank Scheffler sagt:

    Es sind immer die selben. BMW oder die Sternenmobile die meinen eine eingebaute Vorfahrt zu haben. Ignoriere sie, hasse sie. Sie sind es nicht wert. Ich habe auch ein Luxus Auto, aber so ein erhalten ist mir absolut fremd.

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