Achtung Lebensgefahr: Mann läuft am Gleis entlang
Am 22. Oktober 2019 wurde die Bundespolizei gegen 20.30 Uhr durch die Notfallleitstelle der Bahn über eine Person informiert, die sich im Bereich der Bahnstrecke Halle-Landsberg entlang der Gleise bewegte. Eine Streife verlegte daraufhin sofort mit Sonder- und Wegerechten zum Ereignisort, holte den 42-jährigen Mann unversehrt am Haltepunkt Landsberg Süd aus dem Gefahrenbereich und kontrollierte ihn. Dem Mann war nicht bewusst, dass er sich mit seinem unüberlegten Handeln in Lebensgefahr gebracht hatte. Die Bundespolizisten belehrten ihn ausführlich über die möglichen Konsequenzen seines Handelns und erhoben wegen des unerlaubten Aufenthaltes im Gleisbereich ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro. Da solche Sachverhalte leider immer wieder vorkommen, weist die Bundespolizei wiederholt auf die damit verbundenen Gefahren und möglichen schwerwiegenden Folgen dieses Fehlverhaltens hin. Die Züge nähern sich fast lautlos an und werden abhängig von der derzeitigen Windrichtung oft sehr spät wahrgenommen. Zudem geht von den vorbeifahrenden Zügen eine enorme Sogwirkung aus, die ebenfalls zu gravierenden, wenn nicht sogar tödlichen Unfällen führen kann. Züge können Hindernissen nicht ausweichen. Ein 1200 Tonnen schwerer Zug mit 100 Stundenkilometern hat einen Bremsweg von über 1000 Metern. Die Bundespolizei bittet um Beachtung dieser Hinweise. Zusätzlich dazu ergab die fahndungsmäßige Überprüfung der Personalien des Mannes, dass die Staatsanwaltschaft München die aktuelle Meldeadresse des Mannes benötigt. Die Bundespolizisten teilten der Staatsanwaltschaft im Anschluss die aktuelle Adresse des Mannes mit. Dieser konnte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen nach Hause gehen.
Hätte er bahnübliche persönliche Schutzausrüstung getragen, wäre es wohl ein kleineres Problem gewesen; EN371-2 ist da bindend