„AH 18“ – Kennzeichen: Kombination bisher nicht verboten und es war kein Wunschkennzeichen – Stadtverwaltung regt Erweiterung des entsprechenden Erlasses an
Am vergangenen Sonntag berichteten wir über ein in Halle zugelassenes Kraftfahrzeug mit dem Kennzeichen „HAL – AH 18“. Auf der Plattform X (ehem. Twitter) und auch bei uns wurde rege unter den entsprechenden Beiträgen diskutiert, denn durch die Verwendung der Initialen Adolf Hitlers und der in rechten Kreisen den Initialen gleichgestellten „18“ (A = 1. Buchstabe des Alphabets, H = 8. Buchstabe des Alphabets) wird in rechten Kreisen der nationalsozialistische Diktator verherrlicht. Bereits gestern antwortete die Stadtverwaltung auf unsere Fragen und heute erreichte uns die Stellungnahme aus dem zuständigen Ministerium für Infrastruktur und Digitales.
Die zwei wichtigsten Punkte vorab: Es handelt sich bei der Buchstaben-Zahlenkombination nicht um eine, die nach § 9 Abs. 1 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) geeignet ist, gegen die guten Sitten zu verstoßen, und somit ist diese Kombination erlaubt. Auch die Frage, ob es sich um ein Wunschkennzeichen handelt, ist inzwischen geklärt: dem ist nicht so.
Bei der Beantragung eines neuen Kennzeichens erscheinen innerhalb des Bearbeitungssystems die noch nicht zugeteilten Kennzeichen in fortlaufender Reihenfolge. „Der Sachbearbeiter teilt dem Antragsteller somit – falls kein Wunschkennzeichen beantragt wird – das nächste freie Kennzeichen zu“, so die Stadt. Die meisten Ausnahmen sind bundeseinheitlich geregelt: „In allen Zulassungsbehörden in Deutschland wurden aus diesem Grund folgende Kombination gesperrt: HJ, KZ, SS, SA, NS.“ Zusätzlich gibt es auf Landesebene weitere Einschränkungen, so zum Beispiel auch in Sachsen-Anhalt, wo im Saalekreis die Kombination „SK-IN“ verboten ist und, auf der Grundlage eines entsprechenden Erlasses des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr des LSA vom 28.02.2007, die Zahlenkombination „88“ bei der Erstzuteilung gesperrt ist. In Brandenburg, welches die meisten Verbote aufweist, sind zusätzlich die Zahlen 14, 18, 28, 88, 188, 1888, 8888 und 8818 verboten sowie die Kombinationen von JN, HH sowie AH mit der Zahl 18.
Das hallesche Kennzeichen mit „AH 18“ ist in unserem Bundesland auch nicht das einzige. „Gegenwärtig handelt es sich um ein reguläres Serienkennzeichen, dass in dieser Kombination auch bei anderen Landkreisen und kreisfreien Städten in Sachsen-Anhalt vergeben wurde und wird“, so die Stadt und weiter: „Auch in anderen Zulassungsbehörden Sachsen-Anhalts wurde diese Buchstaben-/Zahlenkombination vergeben und zugelassen: MD-AH 18, SK-AH 18, MQ-AH 18, BTF-AH 18, ABI-AH 18, DE- AH 18“. Weitere Buchstaben- bzw. Zahlenkombinationen seien bisher seitens des Ministeriums nicht als sittenwidrig eingestuft worden und können somit vergeben werden. Die Stadt Halle (Saale) habe mit dem Landesverwaltungsamt Kontakt aufgenommen und angeregt, dass das zuständige Ministerium seinen Erlass aus dem Jahr 2007 erweitere, so ein Pressesprecher.
Auch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales verweist auf den § 9 Abs. 1 der FZV und den entsprechenden Erlass aus dem Jahre 1991 in dem „von der für die Straßenverkehrszulassung zuständigen obersten Landesbehörde des Landes Sachsen-Anhalt untersagt [wird], Erkennungsnummern mit den Buchstaben SA, HJ, SS und KZ wegen der strafrechtlichen Relevanz zuzuteilen.“
„Generell ist für eine Aufnahme einer Kombination in den „Verbotskatalog“ des Landes der objektive Empfängerhorizont eines Normalbürgers/einer Normalbürgerin maßgeblich, wenn diese fiktive Person bei einer bestimmten Kombination zwangsläufig auf das Thema Rechtsextremismus schließen muss. Davon ist bei der hier genannten Kombination nicht auszugehen“, so das Ministerium. Allerdings müsse die jeweils zuständige Zulassungsbehörde bei der Auslegung des § 9 Abs. 1 FZV in jedem Fall das subjektive Tatbestandsmerkmal des von der Antrag stellenden Person Gewollten würdigen. „Das heißt, lassen tatsächliche Anhaltspunkte (insbesondere verbale Äußerungen) der Person darauf schließen, dass diese in ihrer Vorstellung beabsichtigt, strafrechtliche Verbotstatbestände mit der Wahl der Buchstaben-Zahlenkombination zu verwirklichen, ist auch in diesen Fällen das diesbezügliche Wunschkennzeichen zu verweigern.“
Das Ministerium sieht indes im vorliegenden Fall keinen Handlungsbedarf: „Nein, aktuell ist keine Änderung der bestehenden Regelungen geplant.“
So viel Aufregung um NICHTS.
Ich möchte nicht wissen, wie oft der völlig unschuldige, ahnunglose Besitzer des Autos nach diesem Beitrag in „DU BIST HALLE“ auf dieses Kennzeichen „HAL AH 18“ angesprochen oder gar diffamiert wird 🙁
So ist es, und ich fürchte, für diesen Fall gibt es keine bundesdeutsche Meldestelle.
Du Träumer.
An seinem Kennzeichen hat sich mit dem Artikel nicht geändert. Schon vorher wird er freundliche Lichthupen von so manchem Verkehrsteilnehmer bekommen haben.
Also nur weil ein Erlass aus den Neunzigern die Ausgabe von anderen Kennzeichenkombinationen untersagt, bedeutet das nicht, dass man die Kombination AH 18 gutheißen muss oder sie nicht gegen die guten Sitten verstößt. In Brandenburg ist man da ja scheinbar anderer Auffassung und gerade heutzutage sollte man die aufkommende rechtsextreme Bewegung nicht kleinreden. Eigentlich sollte ja auch das Innenministerium bewerten, ob da ein Verstoß gegen die guten Sitten vorliegt und nicht ein Verkehrsministerium.
Man kann auch im Wokeismus untergehen. Nan kann in so jede Buchstaben und Zahlenkombie was hineinintetpretieren. Mit der Bibel war sowas auch mal beliebt. Völlig übertriebenes Gedöns. Wird dan auch die 15 für die linksextreme Antifa verboten, R-AF in Regensburg? Und und und …. alles Bullshit. Und selbst wenn es ein Wunschkennzeichen gewesen wäre – ein Verbot ändert nichts an der Gesinnung das Fahrers, bestärkt ihn eher noch. Verbote bewirken bei betroffenen meist das Gegenteil der Absicht. Das war schon immer so. Sie sind kleinkrämerisch, bürokratisch und wenig effektiv und sollten sich daher auf wichtige Punkte beschränken. Das Christentum hat es mit den 10 Geboten vorgemacht.
Beschäftigt euch nicht mit solchem Mist! Interessiert keinen Menschen. Außer ein paar Wichtigtuern.
Interessiert dich offenbar auch sehr.
„..es war kein Wunschkennzeichen –..“
Aber diese elenden Denunzianten und „Nazijäger“ müssen sich erstmal wichtig machen.
Jaaa, damit hätten wir dann das drängendste Problem Halles gelöst. Kriminalität, verrottete Strassen und Grünanlagen, Schulden…egal…ein „Kennzeichenerlass“ muss her.
Was ich selber denk und tu, trau ich auch dem andern zu. Soviel zur Vorverurteilung.
Na hoffentlich bekommt das auch dann Lilli Neuhaus per Post in Form einer Anzeige zugeschickt, wo’s sich zu Ihrer Schandtat äußern kann
Welche Schandtat soll das sein?
Richtig, das Veröffentlichen personenbezogener Daten ist strafbar. KfZ-Kennzeichen gehören dazu!
Müßte dann nicht auch DbH angezeigt werden, die haben das Bild auch unverpixelt veröffentlicht. Aber im Kampf gegen Rechts darf man sich auch über das Gesetz stellen, oder?
Ladungsfähige Anschrift findest Du im Impressum. Viel Erfolg 🙂
Nun, ich bin in diesem Fall nicht der Betroffene, werde also nicht aktiv werden. Sollten aber jemals personenbezogene Daten von mir hier auftauchen und dann noch im Zusammenhang mit solch infamen Diffamierungen, wird dir deine Überheblichkeit vergehen.
Das hat nichts mit Überheblichkeit zu tun. Wir wissen was wir machen und kennen auch unsere (rechtlichen) Grenzen.
Das Pixelgesetz muss obsiiegen !
Erich Mielke wird sich wohl (wieder einmal) ein Gläschen Krimsekt genehmigen….
habt ihr die Thematik NAZI`s erst richtig interessant gemacht.
Und wenn man möchte, kann man in zahlreiche Buchstabenkombinationen etwas hineininterpretieren – der Phantasie sind da keinen Grenzen gesetzt.
Richtig.
Der Phantasie der Nazis sind da keine Grenzen gesetzt. Das fanden die aber schon vorher richtig interessant. Schön für dich, dass das in deiner Welt noch nicht aufgetaucht ist. Die Realität ist aber, die Chiffren sind überall zu finden. Denn auch durch sie soll der ganze Nazikram alltäglich und „ist ja nicht so schlimm“ gemacht werden.
Und nun ihr paranoiden Möchtegern- Nazijäger. Ich hoffe der KFZ- Halter weiß, was er gegen euch Denuzianten zu tun hat.
Kannst dich ja um das Kennzechen bewerben.
Schwachsinn der ganze Wirbel.
Wie sieht es mit der Hansestadt Hamburg aus? HH -? / Wir haben keine anderen Probleme.
Ihr habts gut.
… und wieder wurden tausende Euro Steuergeld verbrannt um alleine diese Stellungnahmen zu verfassen und Nachforschungen anzustellen. Einige würden sagen „Eh-da-Kosten“. Aber nun ja, in der Zeit hätten sinnvollere Dinge geklärt werden können.
Millionen waren das.
Solange ihr keine anderen Sorgen habt. Im Fernsehen kann man diese Nazis jeden Tag mit ihren Untaten sehen.
Wo bleibt die Entschuldigung?
Entschuldige bitte.
Und was passiert mit Lilli Neuhaus und dem, nun daraus resultierenden Rufmord?
Werden zukünftig auch Personen vorverurteilt, die in der Hausnummer 18 wohnen?
Mach dir nich son Kopp, Großer. Rück dich grade und nutze den Tag sinnvoll.
Ich glaube daß im Straßenverkehr jeder „normale“ Mensch sich nicht bewußt ist,was dieses Kennzeichen „bedeuten“ könnte,wenn es überhaupt wahrgenommen wird.Das fällt mit Sicherheit nicht so sehr auf wie z.B. HAL-LE,E-SEL,HU-HN,SK-Y , kann weiter kombiniert werden 🙂
Was ist mit AC-AB z.B was die Graffittyschmierer als „politische Botschaft“ überall an die Wände sprühen ? Da wäre ein Verbot bestimmt angebracht.
„E-SEL“
Nicht in Deutschland.
„Was ist mit AC-AB“
4 sek. googeln:
https://www.t-online.de/region/aachen/id_100493176/aachen-diese-kreativen-kennzeichen-sind-auf-den-strassen-besonders-beliebt.html
ACAB ist laut Beschluss des Bundesverfassungsgericht von 2016 (siehe Pressemitteilung Nr. 36/2016 ) als Zurschaustellung der allgemeinen Ablehnung der Polizei durch die Meinungsfreiheit geschützt. Strafbar ist es erst wenn einzelne Polizisten direkt damit angesprochen werden.
Bezeichnend ist allerdings, dass das erwähnte Kennzeichen für dich ok ist während du für ACAB ein Verbot angebracht findest.