Aktuelle Corona-Lage in Halle (Saale): 463 Neuinfektionen, 165 (-7) Patienten im Krankenhaus, Inzidenz sinkt auf 1487,64 (-150,82), kein Todesfall, 463 Impfungen
Neuinfektionen | 7-Tage-Inzidenz | Patienten im Krankenhaus | Intensiv- Behandlungen | Todesfälle |
463 (-360 *) * im Vergleich zur Vorwoche | 1487,64 (-150,82 **) ** im Vergleich zum Vortag | 165 (-7) | 23 (-1) | – |
Das Landesamt für Verbraucherschutz weist die 7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierungen für Sachsen-Anhalt am gestrigen Tag bei 11,28 aus, für die Stadt Halle (Saale) bei 7,15. Es erfolgt keine Aktualisierung an den Wochenenden.
Die Ampel, die die Situation in den Krankenhäusern beschreibt, steht auf gelb. Durch die fünf Kliniken ist für die Ampel-Farbe gelb folgende Definition festgelegt: „Die Krankenhäuser sind aufgrund von Covid-19-Behandlungen und bedingt durch pandemiebedingte Personalausfälle gezwungen, auch dringliche Behandlungen von Nicht-Covid-19-Patienten erheblich einzuschränken.“
Aufteilung der heutigen Neuinfektionen (237 weiblich, 226 männlich):
Unter 18 Jahre | 95 |
19 – 29 Jahre | 90 |
30 – 49 Jahre | 130 |
50 – 69 Jahre | 100 |
Über 70 Jahre | 48 |
Der Fachbereich Gesundheit konzentriert sich wegen der hohen Zahl an Neuinfektionen bei den Recherchen auf vulnerable Gruppen (Senioreneinrichtungen, Krankenhäuser, Behinderteneinrichtungen, Kitas).
Gesamt Infektions- und Krankheitsgeschehen:
Infizierte gesamt | Genesene gesamt | Todesfälle gesamt | Todesfall-Quote | Aktuell Infizierte |
64.875 (+463) | 54.596 (+665) | 526 (+/-0) mit Corona: 279 (+/-0) an Corona: 247 (+/-0) | 0,8 % | 9.753 (-202) |
Sicherheit und Ordnung:
85 Kontrollen insgesamt;
im Einzelnen: 1 Geschäft, 47 Parkanlagen und Freizeiteinrichtungen, 4 Gaststätten, 1 Einrichtung der Körperpflege, 32 bekannte Personen-Treffpunkte.
Es wurden keine Verstöße gegen die Corona-Auflagen festgestellt.
Impf-Fortschritt:
In der Stadt Halle (Saale) wurden am gestrigen Donnerstag 463 Impfungen durchgeführt.
Durchgeführte Impfungen | Gesamt | 524.689 (+463) |
davon Erstimpfungen | 185.067 (+15) | |
davon Zweitimpfungen | 191.032 (+39) | |
davon Drittimpfungen | 143.543( +190) | |
davon Viertimpfungen | 5.047 (+219) | |
davon Impfungen Kinder 5 bis 11 Jahre | 4.871 (+5) | |
davon Erstimpfungen | 2.676 (+1) | |
davon Zweitimpfungen | 2.193 (+4) | |
davon Auffrischungsimpfungen | 2 (+/-0) |
Hinweis: In der Stadt Halle (Saale) werden auch Personen geimpft, die ihren Wohnsitz nicht in der Stadt haben, ebenso wurden Hallenserinnen und Hallenser auch in anderen Landkreisen geimpft. Die in den Erst- und Zweitimpfungen erfassten Personenkreise sind somit nicht vollkommen identisch. Die Zahl der verabreichten Zweitimpfungen kann somit höher sein als der Wert der Erstimpfungen. Die angegebenen Quoten, die sich auf die Gesamtbevölkerung Halles beziehen, bilden somit statistische Annäherungen ab.
Impfquote Erstimpfungen: 77,5 %
Impfquote Zweitimpfungen: 80,0 %
Impfquote Drittimpfungen (Booster): 60,1 %
Impfquoten Kinder 5 bis 11 Jahre: 17,9 % (Erstimpfungen); 14,7 % (Zweitimpfungen)
Quoten bezogen auf die Gesamtbevölkerung
Zur neuen Landesverordnung:
Das Land Sachsen-Anhalt hat am gestrigen Donnerstag, 31. März 2022, die 17. Eindämmungsverordnung veröffentlicht. Damit fallen ab Sonntag, 3. April 2022, weite Teile der Corona-Einschränkungen weg. Bestehen bleiben…
1.) … die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in geschlossenen Räumen sowie auf Verkehrs- und Gemeinschaftsflächen in folgenden Bereichen:
- Arztpraxen und Krankenhäuser,
- Einrichtungen für ambulantes Operieren,
- Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen,
- Dialyseeinrichtungen,
- Tageskliniken,
- ambulante Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen, und
- Rettungsdienste,
- voll- oder teilstationäre Pflege- und Behinderteneinrichtungen,
- Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs, · Obdachlosenunterkünfte sowie
- Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern.
- zudem grundsätzlich in der Stadt Halle in allen öffentlichen Verwaltungsgebäuden mit Publikumsverkehr.
2.) … die Testpflicht in folgenden Bereichen:
- Krankenhäuser,
- ambulante Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen,
- Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern,
- voll- oder teilstationäre Pflege- und Behinderteneinrichtungen,
- Schulen bis zum 24. April 2022,
- Kindertageseinrichtungen,
- Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshafteinrichtungen, Maßregelvollzugseinrichtungen.
Von der Testpflicht ausgenommen sind neben Geimpften und Genesenen auch Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie Personen, die medizinische Gründe glaubhaft machen, die der Durchführung der Testung entgegenstehen.
Schülerinnen und Schüler sowie Schulpersonal werden bis zum 10. April 2022 an mindestens drei Tagen in der Woche eine Testung vor Unterrichtsbeginn und unmittelbar nach Betreten des Schulgeländes getestet. In der Zeit vom 19. April 2022 bis zum 24. April 2022 genügen zwei Testungen pro Woche.
Berichterstattung kann eingestellt werden, das Thema ist durch nur die ganz Perversen glauben den Schwachsinn noch
Dafür gibt’s doch aber Kohlen von der Stadt …