Ampel statt Fußgängerüberweg? Stadtrat lehnt trotz Widerspruch der Verwaltung eine Ampellösung in Dölau ab

Auch der hallesche Stadtrat hat am Mittwoch eine erweiterte Ampellösung an der Kreuzung Stadtforststraße / Salzmünder Straße im Stadtteil Dölau mehrheitlich abgelehnt. Bereits zuvor hatte der Vergabeausschuss das Vorhaben gestoppt. Nach einem Widerspruch der Stadtverwaltung stand das Thema erneut auf der Tagesordnung – doch auch im Stadtrat fand sich keine Mehrheit. Mit 19 Ja-Stimmen, 24 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen wurde die Vorlage zurückgewiesen.

Hintergrund der Debatte ist die seit Jahrzehnten bestehende Verkehrsregelung an der Kreuzung. Dort gibt es bislang eine Kombination aus Lichtsignalanlage und Fußgängerüberweg. Während der Großteil des Kreuzungsbereichs per Ampel geregelt ist, queren Fußgängerinnen und Fußgänger an einer Stelle über einen Zebrastreifen.

Nach Auffassung der Stadtverwaltung ist diese Lösung nicht mehr konform mit der Straßenverkehrsordnung (StVO). Baudezernent René Rebenstorf betonte, man habe in den zuständigen Ausschüssen ausführlich dargelegt, warum die Umgestaltung notwendig sei. Grundlage sei eine Anweisung der unteren Verkehrsbehörde. Nach geltendem Regelwerk sei die bestehende Kombination aus Ampel und Fußgängerüberweg an dieser Stelle nicht mehr zulässig.

Geplant war, die bestehende Lichtsignalanlage so zu erweitern, dass sie künftig auch für rechtsabbiegende Fahrzeuge von der Salzmünder Straße in die Stadtforststraße sowie für querende Fußgänger gilt. Der separate Fußgängerüberweg sollte entfallen. Die Kosten für die Maßnahme wurden auf rund 720.000 Euro veranschlagt.

Im Stadtrat überwog jedoch die Skepsis. Thorben Vierkant (AfD) verwies darauf, dass es sich bei der Kreuzung nicht um einen Unfallschwerpunkt handele. Zudem sei auch eine andere Lösung denkbar, etwa durch zusätzliche Beschilderung.

Christian Feigl (Grüne) kritisierte, die untere Verkehrsbehörde schieße mit der geplanten Maßnahme „weit über das Ziel hinaus“. Er brachte in diesem Zusammenhang auch die Radwege im Stadtgebiet ins Gespräch, deren Gestaltung vielfach selbst nicht rechtskonform sei. Die Behörde solle sich zunächst um diese Problemfelder kümmern, bevor sie an funktionierenden Kreuzungen umfassende Umbauten anstoße.

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