Anzahl der Anträge auf Insolvenzverfahren in Sachsen-Anhalt stabil
Bis zum Ende des III. Quartals des Jahres 2016 wurden 3 023 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren bei den Insolvenzgerichten des Landes Sachsen-Anhalt gestellt. Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilte, waren das 2 Anträge (+ 0,1 %) mehr als im vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres.
Bis zum 30. September 2016 folgte in 2 789 Fällen (92,3 %) auf den Antrag die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum mit 2 814 Eröffnungen waren das 25 Verfahren weniger (- 0,9 %). Eine Ab-lehnung mangels Masse erfolgte 203 Mal (6,7 %). Gegenüber dem Vorjahreszeitraum mit 164 solcher Fälle waren es 39 Ablehnungen mangels Masse mehr (+ 23,8 %). Die Annahme eines Schuldenbereinigungsplanes registrierten die Statistiker 31 Mal (1 %). Gegenüber 43 Fällen im Vorjahreszeitraum waren das 12 weniger (- 27,9 %).
Bis zum Ende des III. Quartals 2016 betrafen 409 Insolvenzverfahren (13,5 %) Unternehmen. Das waren 13 weniger (- 3,1 %) als von Januar bis September 2015. Die Gläubiger meldeten voraussichtliche Forderungen für die Unterneh-mensinsolvenzen in Höhe von 168 Millionen EUR an. Damit blieb die Höhe der Forderungen unverändert zum Vorjahreszeitraum. Im Wirtschaftsbereich Bauge-werbe gab es mit 103 die meisten Insolvenzverfahren, gefolgt vom Bereich Handel, einschließlich Reparatur von Kraftfahrzeugen mit 56.
86,5 Prozent der Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens betrafen keine Unternehmen. Von diesen 2 614 Anträgen anderer Schuldner waren 2 066 Verbraucher (79,0 %), 499 Verfahren ehemals selbständig Tätiger (19,1 %), 22 Natürliche Personen als Gesellschafter (0,8 %). 27 Mal ging es um Nachlässe und Gesamtgut (1,0 %). Die voraussichtlichen Forderungen der sonstigen Schuldner betrugen 163 Millionen EUR, das waren 14,0 Millionen EUR weniger (- 7,9 %) als im Vorjahreszeitraum.
Neueste Kommentare