Auch im Saalekreis gilt ab Dienstag der 15 km-Radius: Neue Rechtsverordnung tritt in Kraft
In Halle gilt bereits seit Montag die Regelung, dass sich die Einwohner nur noch 15 Kilometer um die Stadt bewegen dürfen. Ab Dienstag gilt diese Regelung auch im gesamten Saalekreis, dann tritt die neue Rechtsverordnung in Kraft.
1. Anordnung zur Absonderung
Die Regelungen der Rechtsverordnung zur Absonderung vom 28.12.2020 haben weiterhin Bestand.
Für die Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt für Personen, die einen positiven Corona-Test erhalten haben, ist ab jetzt nur noch folgende E-Mail zu verwenden:
2. Einschränkung des Bewegungsradius
Wann tritt die 15 Kilometer Regelung in Kraft?
Seit dem 15. Dezember 2020 und somit seit mehr als fünf Tagen liegt die 7-Tage-Inzidenz im Saalekreis über dem Schwellenwert von 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. Damit sind die Kriterien für die 15 Kilometer – Regelung erfüllt. Der Landkreis Saalekreis ist verpflichtet, eine entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen. Diese gilt ab dem 12. Januar 2021.
Wie wird der 15 Kilometer – Radius festgelegt?
Der Radius von 15 Kilometern bestimmt sich als Umkreis ab der Grenze der Gemeinde oder der Verbandsgemeinde des Wohnortes der betroffenen Person. Die Grenzen der Gemeinden bzw. Verbandsgemeinden können der beigefügten Übersicht entnommen werden. Weitere Informationen zu den einzelnen Ortschaften finden Anwohner hier: www.saalekreis.de/de/staedte-gemeinden.html
Welche triftigen Gründe lassen eine Ausnahme der 15 Kilometer – Regelung zu?
Ohne Vorliegen eines triftigen Grundes ist es den Einwohnern des Landkreis Saalekreis untersagt, sich außerhalb des Radius von 15 Kilometern aufzuhalten bzw. sich zu bewegen. Innerhalb des Radius darf man sich frei bewegen.
Als triftige Gründe für Ausnahmen gelten insbesondere u.a.
Berufliche Tätigkeiten
Zu den triftigen Gründen zählen hier berufliche, gewerbliche, mandatsbezogene und ehrenamtliche Tätigkeiten. Dies umfasst auch unterschiedliche Einsatzorte als auch die Begleitung anderer Personen z.B. in betreuerischen oder seelsorgerischen Aufgaben.
Familie
Sorge- und Umgangsrechte sind weiterhin möglich ebenso wie die Besuche von Ehe- und Lebenspartnern, Eltern, Großeltern, Kindern sowie Alte, Kranke oder Menschen mit Einschränkungen. Die Begleitung von Sterbenden und Eheschließungen ist unter Beachtung § 2 Abs. 3 Nr. 2 und 3 der 9. SARS-CoV-2-EindV gestattet.
Versorgung von Tieren
Die Versorgung und Bewegung von Tieren außerhalb des 15 Kilometer – Radius ist nur gestattet, wenn die Tiere sich für gewöhnlich außerhalb der Begrenzungen aufhalten z.B. Pferde auf einer Koppel. Das Ausführen von Hunden ist nur innerhalb des Bewegungsradius erlaubt, da dies innerhalb der Beschränkungen grundsätzlich ausreichend ist.
Allgemeine Versorgung
Grundsätzlich sind Versorgungsgänge nur innerhalb des 15 Kilometer – Radius zulässig. Können die Versorgungsgänge wie Einkäufe, Inanspruchnahme von Dienstleistungen wie z.B. Arztbesuche und medizinische Behandlungen oder Handwerkerleistungen nur außerhalb des Radius erfolgen, ist dies gestattet.
Sonstiges
Weiterhin möglich sind u.a. die Teilnahme am Unterricht, erforderliche Terminen und Prüfungen, das Aufsuchen von Gerichtsverhandlungen, die Wahrnehmung dringender behördlicher Termine und Rechtsangelegenheiten sowie die Befolgung behördlicher, gerichtlicher, staatsanwaltlicher und polizeilicher Vorladungen. Ebenso sind gestattet, Arbeiten in der Landwirtschaft, Kleingärten oder die Grabpflege sowie die individuelle Einkehr zum Gebet.
Tagestouristische Ausflüge sind KEIN triftiger Grund.
Personen, die sich im öffentlichen Raum bewegen, können im Rahmen der Kontrolle der vorübergehenden Einschränkungen kurzzeitig angehalten und befragt werden. Ein Verstoß gegen die Einschränkung des Bewegungsradius kann mit einem Bußgeld in Höhe von 25 bis zu 250 Euro geahndet werden.
Na klar gilt das auch im Saalekreis
warum denn nicht, das ist doch auch Deutschland, oder?
In Sachsen-Anhalt hat man die Möglichkeit dieser Anordnungen auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen. Weil doch die Sorgen der Bürger vor Ort viel besser einzuschätzen sind. Vielleicht auch als Experiment, um zu sehen, wie Lutz Trümper nächste Woche reagiert.
Voraussichtlich angemessener als viele andere Landräte und Oberbürgermeister. Die Wahrscheinlichkeit ist aufgrund seines bisherigen Umgangs mit der Pandemie sehr hoch.
Zwanzig Kilometer? Damit er nicht ständig kontrolliert wird auf dem Heimweg.
Grandios! Mal schauen wann das auch noch halbiert wird?😇🙈Und die Kontrolle?!? Freu mich schon! Aller Nase lang kontrolliert werden😁😁👍😇ich höre es jetzt schon,“musst du eher losfahren“!😇😁😇👍
Wo denn überhaupt hin? Vielleicht hilft dir das schon.
Vielleicht mit dem Auto zu einem Spaziergang an einen einsamen See der 15,1 km von meinem Wohnort entfernt ist? Aber DAS wäre wegen der immensen Ansteckungsgefahr in Pandemiezeiten natürlich der absolute Super-Gau…..
Vielleicht. Ist aber eher unwahrscheinlich und klingt sehr ausgedacht.
Ohne Smileys erkennt man dich gar nicht. (Win)
Endlich Zeit.Aber wird bestimmt WIEDER gelöscht! Dahin, wo mancher sein Unterhalt verdient! Nennt sich Arbeit! Macht immun 😉😇.
Gibt es bei euch im Ort nichts? Muss ja traurig sein dort tagsüber, wenn alle ausgeflogen sind. Und dann kommt der weiße Transporter…
Jeden Tag hin … und her … Verkehr, Stau, Stress … dann noch der Einkauf und die Jagd nach Bier zwischendurch … oder nach Feierabend …
Hat man da überhaupt was von der berühmten dörflichen Ruhe, wenn man 20 von 24 Studen nicht daheim ist? Wenigstens sind die „gelöschten“ Beiträge im internet bei alledem das geringste Problem.
Nein den 2-3 Sheriffs braucht man da keine Sorge zu haben, kontrolliert oder anderweitig belästigt zu werden.
Stellst du solche sämtlichen Fragen auch Personen die täglich nach Halle müssen? Eisleben, Merseburg…? Solche Typen braucht das Land👍👍🙈Du bist wirklich der hellste!🙈