Auch Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt bestätigt Rauswurf von Professor Kekulé: Medizinprofessor hat Vorlesungen an der Uni Halle zu oft nicht selbst gehalten

Der deutschlandweit bekannte Virologe Alexander Kekulé ist auch vorm Oberwaltungsgericht der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg unterlegen. Damit wurde ein Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg bestätigt. Die Uni hatte ihn bereits im Dezember 2021 des Dienstes enthoben. Der Professor hatte im Vorfeld von einem „politischen Verfahren“ gesprochen. Man teile die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts, dass bereits die schwerwiegende Verletzung der Lehrverpflichtung über einen Zeitraum von drei Semestern die Prognose der Entfernung des Antragstellers aus dem Beamtenverhältnis überwiegend wahrscheinlich mache und damit die vorläufige Dienstenthebung rechtfertige.
Konkret schreibt das Gericht:
Mit Beschluss vom 8. Januar 2024 hat der 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt – Senat für Landesdisziplinarsachen – die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 28. August 2023 zurückgewiesen, durch den der Antrag des Antragstellers auf Aufhebung seiner vorläufigen Dienstenthebung und die teilweise Einbehaltung seiner Dienstbezüge abgelehnt worden war.
Der Antragsteller ist Universitätsprofessor und seit dem 1. April 1999 Inhaber der Professur Medizinische Mikrobiologie/Virologie an der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) und zudem Direktor des dortigen Instituts für Medizinische Mikrobiologie. Am 23. Februar 2021 hat die MLU ein Disziplinarverfahren gegen den Antragsteller eingeleitet, worin diesem u. a. vorgeworfen wird, seine Lehrverpflichtung im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/21 und im Sommersemester 2021 nicht bzw. unzureichend erfüllt sowie ihm obliegende Aufgaben in der Krankenversorgung nicht wahrgenommen zu haben. Das Disziplinarverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Mit hier streitgegenständlichem Bescheid vom 20. Dezember 2021 hat die MLU den Antragsteller vorläufig des Dienstes enthoben und mit weiterem Bescheid vom 25. April 2022 die Einbehaltung von 20 v. H. der Dienstbezüge des Antragstellers angeordnet. Die hiergegen gerichteten Anträge des Antragstellers hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 28. August 2023 abgelehnt.
Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Antragstellers blieb beim Oberverwaltungsgericht ohne Erfolg. Zur Begründung heißt es, der Disziplinarsenat teile die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts, dass bereits die schwerwiegende Verletzung der Lehrverpflichtung über einen Zeitraum von drei Semestern die Prognose der Entfernung des Antragstellers aus dem Beamtenverhältnis überwiegend wahrscheinlich mache und damit die vorläufige Dienstenthebung gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 Disziplinargesetz Sachsen-Anhalt (DG LSA) rechtfertige. Die hiergegen im Beschwerdeverfahren vorgebrachten Gründe seien nicht durchgreifend. Unabhängig davon sei die vorläufige Dienstenthebung des Antragstellers gemäß § 38 Abs. 1 Satz 2 DG LSA auch deshalb gerechtfertigt, weil durch sein Verbleiben im Dienst der Dienstbetrieb ernsthaft beeinträchtigt würde und die vorläufige Dienstenthebung zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Disziplinarmaßnahme nicht außer Verhältnis stehe. Auch der Antrag auf Aufhebung der teilweisen Einbehaltung der Dienstbezüge des Antragstellers gemäß § 38 Abs. 2 DG LSA blieb ohne Erfolg.
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist rechtskräftig.
Konsequenzen.
Tja, das geschieht mit unbequemen Leuten, die eine andere Meinung zu ……haben.
Unbequem 😄
Weit davon entfernt (gewesen).
Er hätte in die Coronaaufklärungsgeschichte eingehen können, aber das war ihm zu unbequem – schön dass er jetzt wenigstens von einer Wohlfahrtstitte weggerissen wurde 😊
Kjd= Kindliches jammer denken !
so sehe ich das auch
Ich sehe das anders.
So sollte man auch mal in der halleschen Stadtverwaltung vorgehen. Dort arbeiten viele nur auf dem Papier, während sie in der Realität den ganzen Tag in der Kaffeeküche verbringen.
Lieber in einer Kaffeeküche, als in deinem Hexenhaus.
Das weißt du genau woher? oder ist das einfach nur billige Hetze gegen Leute, die regelmäßig zur Arbeit gehen und sich nicht irgendwelche Welten (Arbeitsplatz, Familie, Bionade) erträumen? Du und Realität, ein Widerspruch in sich.
„…Du und Realität, ein Widerspruch in sich.“
Und das weißt Du woher?
Oder ist das einfach nur billige Hetze?
Auch interessant, wie hilflos du dich anstellst!
Ich denke, an der Uni müssten einige gehen, würde man einmal ganz genau hinzuschauen, ob der Forschungsauftrag tatsächlich erfüllt wurde.
Man schaut regelmäßig ganz genau hin. Nur die richtig Faulen werden aussortiert.
Es geht um die Lehre, die bei besagtem Herren eher die Leere war. Und Forscher war Kollege seit Jahren nicht, sondern Publizist. Dafür wird ein deutscher Prozessor nicht bezahlt.
So ist es. In der Fachwelt war Herr Kekule eher nicht angesehen – um es milde auszudrücken. Aber das war natürlich nicht der Suspendierungsgrund, sondern sein jahreslanges Verletzen der minimalen Dienstpflichten.
Aber viele hier verwechseln Bekanntheit in der Öffentlichkeit und PR mit fachlicher Leistung. Mit Meinung hat das alles nichts zu tun, sein Blog war überwiegend sachlich wo möglich. Aber das ist jounalistische Arbeit, keine virologische!
„Wer will auch mal in der Zeitung stehen Alexanderrrrrr kekule kekule kekule…. ” Isch liebe diesen Song
Ein schönes Beispiel dafür wie unliebsame Wissenschaftler vom System mundtod gemacht werden.
Ganz genau. Und die Erde ist eine Scheibe.
Er war ja offensichtlich zumindest im Hörsaal selbst sehr schweigsam und DAS war auch der Kündigungsgrund. Seine Podcasts und Radio- und Fernsehauftritte haben nicht so gestört. Wenn er dabei auf sein erhebliches Gehalt (aus Steuermitteln!, wenn vielleicht auch nicht aus deinen) verzichtet hätte, wäre er vielleicht noch Professor. Aber wollte ja überall abkassieren…
Die Sarah sucht ja noch ein paar Verbündete, damit das Abkassieren richtig losgehen kann. Da würde er sicher gut passen.
Blödsinn! 1. Kann er weiter frei reden, er ist keineswegs mundtot.
2. Sein Podcast, auch wenn er ein eher schwacher Virologe war, war nicht per se ein Problem, aber 3. darf so etwas nicht zu Lasten der Dienstpflichten gehen. 4. Hat er fast nur von München aus als Publizist gearbeitet und selten in Halle an der MLU. Das Land als Dienstherr ist da viel geduldiger als jeder normale Arbeitgeber. Wegen Meinung oder politischer Ansichten gefeuert zu werden, sind die Hürden sehr hoch, und radikale ( verfassungsfeindliche) Äußerungen hab ich nie gehört. Viele deutsche Professoren sind bei der Linken oder AfD – kein Problem. Also erzähl nicht so einen Scheiß, dass ominöse System mache jemanden mundtot – das klingt eher nach Hirntod.
Wie man aus dem Umfeld hört, ist das Ganze nicht an den Haaren herbeigezogen Es gibt aber im universitären Bereich so einige, die im gleichen oder ähnlichen Stil arbeiten.
Jedoch, in diesem konkreten Fall scheint die Annahme nicht zu weit hergeholt, das darüber hinaus unbotmäßiges Verhalten respektive Äußerungen zu Gegenwartsfragen (hier Corona) mit aller Härte abzustrafen sind.
Wie passt zu dieser Annahme, dass Kekulé beim sogenannten Staatsfunk einen Podcast hatte und regelmäßig zu Gast war?
Das war ein Lehrstück, wie „Kritiker“ mancher Corona-Maßnahmen, die ja im Übrigen oft Recht behalten haben, mundtot gemacht wurden und werden. Die Universität Halle gibt hier kein gutes Bild ab, sie machte sich zum Komplizen vorherrschender politischer Narrative, nun also selbst dann noch, wenn dieses Narrativ stark bröckelt. Ein Armutszeugnis für die Universität.
Herr Traud, sie erzählen froßen Blödsinn – warum s. o. diverse Einträge z.B. vom Dölauer
Womit haben „die Kritiker“ (alle) denn Recht behalten? Dass wir spätestens im September 2021 alle tot sind?
Erzähle keinen Blödsinn von wegen „mundtot“ machen. Kekulé darf auch weiterhin Podcasts veröffentlichen und privat Forschung betreiben oder sich gern an anderen Unis bewerben. Der wurde und wird nicht mundtot gemacht, nur aus dem Forschungs- und Lehrdienst entlassen, weil er nicht geforscht und nicht gelehrt hat.
Ganz genau. Lieber weiter einen Prof Steuergelder fürs nichts tun geben. Und das der Prof so omnipräsent war könnte vielleicht daran liegen, dass man mit Interviews usw. schön nebenbei Geld „verdienen“ kann, was er ja weiterhin machen darf (soviel zum Thema „mundtot“). Wahrscheinlich auch ein Grund für so viele „Kritiker“. Alles kritisieren weil man damit mehr als ein auskömmliches Einkommen generieren kann. Man sollte nie vergessen. Schnell und/oder viel Geld zu verdienen ist ein starker Motivationsgrund für so viele merkwürdige Gestalten 😉
Jeder der selbst studiert hat weiß, dass es durchaus üblich ist, dass der Assistent oder Doktorand die Vorlesung hält. Das kann man schlecht finden, es trifft aber ganz bestimmt nicht nur auf die MLU und dort auch nicht nur auf Hr. Kekule zu.
Jetzt stellt sich die Frage, warum man nur Hr. Kekule feuert und warum nicht erst mildere Mittel angewendet wurden.
Die Frage wurde mehrfach beantwortet. Unter anderem auch vom Oberverwaltungsgericht.
Dabei wurde auch klar: du hast nicht studiert.