Baumschutz ist Klimaschutz: neue Anforderungen an die städtische Baumschutzsatzung
Immer wieder sorgen Baumfällungen in Halle für Proteste. Aktuelle Zahlen zeigen es auch: für 4 gefällte Bäume werden nur drei nachgepflanzt. Aus diesem Grund lädt die Stadtrats-Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN interessierte Hallenser und Vertreter von Institutionen am Montag, den 24.02.2020 um 18 Uhr zu einer Diskussion zum Thema Sicherung des Stadtgrüns – Herausforderungen für den städtischen Baumschutz ins Stadthaus, 2. Etage, Kleiner Saal ein.
Ein Grund sind die regelmäßigen Rückmeldungen von Einwohnern, die Baumfällungen im Stadtgebiet thematisieren und die Notwendigkeit der Fällungen hinterfragen. Der Stadtrat hat im Dezember 2019 auf Antrag der Fraktion MitBürger & Die PARTEI den Beschluss gefasst, die letztmalig 2011 geänderte Baumschutzsatzung unter Berücksichtigung der veränderten klimatischen Bedingungen zu überarbeiten.
Im Rahmen der Veranstaltung soll es darum gehen, welche konkreten Änderungsbedarfe bei der städtischen Baumschutzsatzung bestehen, was sich bewährt hat und was nicht gut funktioniert? Welche Bäume sollten künftig mit in den Schutz der Satzung aufgenommen werden? Sollte auch für die Fällung eines alten Baumes mit geringer oder gar keiner Restlebensdauer eine Ersatzpflanzungspflicht eingeführt werden? Sollten Ersatzpflanzungen grundsätzlich in der nächsten Pflanzperiode erfolgen? Welche Kompensation für einen gefällten großen Baum ist angemessen?
Moderiert wird die Veranstaltung von Wolfgang Aldag, Stadtrat und fachpolitischer Sprecher für Umwelt und Klimaschutz Grünen-Fraktion. Er wird zu Beginn der Veranstaltung die Vorschläge der Partei für Änderungen an der bestehenden Baumschutzsatzung vorstellen. Danach besteht die Gelegenheit, selbst Anregungen und Vorschläge für Änderungen zu machen. Vorgesehen ist, diese in den Prozess der Satzungsänderung einfließen zu lassen.
In der aktuellen BSS, §6, Abs.3,letzter Anstrich, ist z.B. das Abstellen, Befahren,… von Baumstandorten mit KFZ verboten. Und Wen juckt es? Genau, niemanden. Der „wertvolle“ Bestand am Riveufer, alles schön bodenverdichtet durch Begehen, Budenaufbau zu Festivitäten, teilweise Ausführung des Weges. Hier geht Baumschutz los, bei ordentlichen Standorten mit einem Bodenvolumen von min. 12m³ und radikalem Durchgreifen zum Schutz dieser. In Verbindung Klimawandel sind freilich geeignete Arten/Sorten zukünftig sicher neu auf der TO. Das muss dann aber auch passen, von den Speziefiken her. Eine BSS sollte zudem auch für alle Beteiligten händelbar sein, sonst baut sich der Satzungsgeber selber Fallen ein, wo das Ganze dann zur einer Baumverhinderungssatzung mutiert. Weil: Der Private wird sich dann Baumpflanzungen eher ersparen, wenn er größere Probleme/Kosten bei einer erforderlichen Entnahme hat.
„In der aktuellen BSS, §6, Abs.3,letzter Anstrich, ist z.B. das Abstellen, Befahren,… von Baumstandorten mit KFZ verboten.“
Hä? Ein Kfz, selbst die oldeste, klapprigste, dreckigste Blechschüssel ist doch viel wertvoller als so ein Holzklotz mit Blättern, das auch noch das Parken behindert. Und die Blätter und Blüten verschmutzen auch noch den schon lange stumpfen Lack der eingebeulten Karosse.
Also nee.
Warten bis der Baum von allein das Zeitliche segnet…dann brauchts keine Fällung. Und dann, wenn überhaupt, nur ein kleiner Setzling als Ersatz…