Bewährung und Jugendhaft: Urteile gegen Automatensprenger sind rechtskräftig
Die Urteile im Automatensprengerprozess in Halle sind rechtskräftig. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung haben keine Rechtsmittel gegen die Urteile eingelegt.
Das Amtsgericht hatte vor einer Woche einen 20-Jährigen zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt. Ein 16-Jähriger erhielt zwei Jahre mit Vorbewährung. Wenn er sich im nächsten halben Jahr an bestimmte Auflagen wie regelmäßiger Schulbesuch, Sozialstunden und Therapien hält, muss er nicht ins Gefängnis.
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