Bundesrat beschließt 300 Euro Energiepauschale für Rentner

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am Freitag grünes Licht für die Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende gegeben, indem er den entsprechenden Gesetzbeschluss aus dem Bundestag gebilligt hat.
Weitere Gruppen einbeziehen
In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, zu prüfen, welche Personengruppen bislang keinen Einmalbetrag zur Entlastung von den steigenden Energiepreisen erhalten haben und wie diese Personengruppen in weitere Entlastungspakete einbezogen werden könnten.
Was das Gesetz vorsieht: 300 Euro Einmalzahlung
Nach dem Gesetz erhalten Rentnerinnen und Rentner eine Energiepreispauschale als Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro. Diese Pauschale bekommt, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz oder dem ersten und zweiten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes hat.
Automatische Auszahlung Anfang Dezember
Der Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland. Die Energiepreispauschale wird Anfang Dezember 2022 automatisch als Einmalzahlung durch die Rentenzahlstellen oder die Versorgungsbezüge zahlenden Stellen überwiesen. Sie unterliegt nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Insgesamt belaufen sich die Ausgaben des Bundes auf rund 6,4 Milliarden Euro.
Außerdem: Anhebung der Obergrenze des Übergangsbereichs
Das Gesetz hebt überdies die Obergrenze für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im so genannten Übergangsbereich, in dem Arbeitnehmende lediglich einen reduzierten Beitragsanteil zahlen müssen, von 1.600 Euro auf 2.000 Euro im Monat an. Mit der Ausweitung des Übergangsbereichs werden Beschäftigte bei den Sozialversicherungsbeiträgen in einer Größenordnung von rund 1,3 Milliarden Euro jährlich entlastet. Für die Sozialversicherung insgesamt ergeben sich dadurch ab 2023 allerdings jährliche Mindereinnahmen, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Weiteres Verfahren
Das Gesetz kann nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens jetzt wie geplant in Kraft treten – größtenteils am Tag nach der Verkündung; eine Regelung tritt erst am 1. Januar 2023 in Kraft. Die begleitende Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Anliegen befasst. Feste Fristen gibt es dazu nicht
Das soll wohl ein Witz sein? Damit wollen sie nur das Volk ruhig stellen, geht trozdem auf die Straßen und fordert eine neue Regierung!
dass die das Geld einfach druckt?
Oder die Geldscheine durchschneidet?
Hlga 29. Oktober 2022 um 03:03 Uhr
Na und, selber schuld
Schon mal was von Wahlen gehört? Und Mistrauensvotum im Bundestag? Sollte doch nicht unbekannt sein, dieses Prozedere. Dazu muß man natürlich seinen Wahlkreisabgeordneten kennen und mit ihm mal in seinem Büro ein paar nette Worte plaudern…
Der Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland.??
kannst doch deine letzten Jahre auch im Ausland verbringen (Rente wird überwiesen), soll oft billiger sein.
Und warum soll dann D Geld ausgeben?
Dann stellt sich Herr Lindner wieder vor die Kameras und verkündet die Milliardensumme…..aber auf wieviele Menschen muss es heruntergerechnet werden. Da bleibt nicht viel übrig!!! Eine Krume für die Menschen. Wo bleibt die Reichensteuer……die bekommen die 300€ auch……und lachen sich kaputt
dass die FDP die PARTEI DER BESSERVERDIENENDEN ist? Haben die doch selbst gesagt. Und eine Partei will Mitglieder.
Die Reichen können sich bei fast jeder Steuer arm rechnen lassen.
Zum anderen, du hattest die Möglichkeit, die 300 Ocken zweimal zu bekommen https://www.lvz.de/politik/energiepauschale-2-millionen-rentner-erhalten-sie-zweimal-300-euro-6RU2AEEHAJDBRFS4LJMLFUZVGI.html , worüber so ein C-Fatzke neidisch ist. Nu isses zu spät.
der Rentnern, die noch etwas jobben, die 300 Ocken nicht gönnt.
Aber auch unter den MdB gibt es eine Menge im Rentenalter,die also schon mal zu ihrer Diät 300 bekommen haben, und im Dezember noch mal
der Fatzke https://de.m.wikipedia.org/wiki/Hermann_Gr%C3%B6he , der Rentnern, die noch etwas jobben können und wollen, die 300 Ocken nicht gönnt. Aber unter den gutbestallten MdB gibt’s auch Rentner, die neben ihrer Diät 300 schon bekommen haben und nun nochmal.
Die wenigsten Rentner, die noch jobben, machen das aus Freude!!! Sondern weil sie das Geld brauchen. Die MdB sind aber aus Machtgier noch oben.
sind https://www.lvz.de/politik/alternde-spitzenpolitiker-mischen-oft-weiter-mit-YMBVHETWYBDBLNJMG7322PZHIY.html Politiker, die neben ihrem guten Altersruhegeld noch im Bundestag aktiv sind (zumindest in den Sitzungswochen fällt es auf, wenn die da einschlafen.
Ein Dachdecker wird kaum noch im Rentenalter aufs Dach steigen.
“ …die lachen sich kaputt“ ….oder spenden es für einen guten Zweck.
Von ihren 5 oder 10 oder 50 Millionen spenden sie großzügig 300€ – was für eine Leistung.
Soviele gute Zwecke müsste es bei einer soliden Grundfinanzierung des Guten gar nicht geben.
Natürlich gibt es. Menschen, die weit davon entfernt sind, Mllionär zu sein und die trotzdem wissen , das sie durchkommen durch die Krise und Andere das Geld dringender brauchen.
wird gezielt gespendet https://www.lvz.de/politik/oberbuergermeister-feldmann-weist-korruptionsvorwuerfe-erneut-zurueck-TEUJ5N2PUVGPDIQXYOBP5KO6BI.html , vielleicht paar kleine Brosame an eine Kita, oder größere, wenn der eigene Wanst da ist. Dem solls schließlich da gut gehen.
Die 300 Euro zu versteuern ist schon eine Schande für den deutschen Stadt.
Ein richtiges Armutszeugnis…
Wieso, der Stadt wird doch dadurch superreich.