Corona-Hilfen für Sachsen-Anhalts Jugendhilfe-Landschaft
Die Corona-Krise hat auch Jugendclubs, Kinder- und Freizeithäuser sowie Familienferien- und -freizeitstätten getroffen. Monatelang waren sie zu, langsam läuft der Betrieb (begrenzt) wieder an.
In Sachsen-Anhalt greift das Sozialministerium gemeinnützigen Trägern eingetragener Vereine unter die Arme und zahlt ihnen eine Corona-Soforthilfe. „Die Jugendhilfelandschaft im Land ist in den vergangenen Jahrzehnten mit viel Engagement und Kraft aufgebaut worden. Kinder, Jugendliche und Familien finden hier preiswerte Unterkünfte für Erholungs- und Bildungsmaßnahmen“, sagt Sozialministerin Petra Grimm-Benne. Durch die pandemiebedingten Belegungsausfälle stünden viele der oft von kleineren Vereinen getragenen Einrichtungen vor dem Aus. Ohne Unterstützung drohe in den meisten Fällen eine Schließung.
„Mit unserer Corona-Soforthilfe wollen wir so unbürokratisch wie möglich helfen, um die vielfältige Trägerlandschaft zu erhalten und gravierende soziale Folgen zu vermeiden“, sagt Grimm-Benne. Auf Antrag können Defizite auf der Einnahmeseite zwischen 15. März und Dezember 2020 auf Antrag abgefedert werden. Bisherige Unterstützungsangebote von Land und Bund reichten insbesondere bei gemeinnützigen Einrichtungen nicht aus, da sie über keinerlei Rücklagen verfügten, um Kosten der monatlichen Betriebsführung zahlen zu können.
Weitere Informationen sowie Antragsformulare stehen auf der Homepage des Sozialministeriums zur Verfügung unter: www.ms.sachsen-anhalt.de
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