Ein Wochenende und gleich fünf vollstreckte Haftbefehle am Hauptbahnhof Halle
Am vergangenen Wochenende klickten sinnbildlich gleich dreimal die Handschellen auf dem Hauptbahnhof Halle. Haftbefehle gegen sie wurden vollstreckt. Zwei weitere Personen konnten verhängte Geldstrafen zahlen.
Los ging es am Samstag, den 31. Juli 2021, gegen 08.20 Uhr. Eine Streife kontrollierte einen 49-jährigen Deutschen und stellte nach dem Abgleich seiner Personalien im Fahndungsbestand der Polizei einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Halle vom 23. Juli 2021 fest. Demnach wurde der Gesuchte Ende Juni 2021 durch das Amtsgericht Halle wegen mehrerer Diebstähle zu neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Da er unbekannten Aufenthaltes war, erging der Haftbefehl. Der Mann wurde davon am Samstag in Kenntnis gesetzt, festgenommen und an die Justizvollzugsanstalt übergeben.
Ganz so schlimm erging es den beiden anderen Personen nicht.
Ein 49-Jähriger wurde am Sonntag, den 1. August 2021 gegen 01:10 Uhr kontrolliert. Durch den Abgleich seiner Daten wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Magdeburg, hier die Zweigstelle Halberstadt bereits im Juli 2019 einen Vollstreckungshaftbefehl gegen den Mann erließ, nachdem ihn das Amtsgericht Halberstadt wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen oder einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt hatte. Da er weder die Geldstrafe zahlte, noch sich dem Haftantritt stellte, erging der Haftbefehl. Dies eröffneten die Bundespolizisten den ungarischen Staatsbürger und er zahlte die Geldstrafe samt den entstandenen Kosten von 77 Euro. Anschließend war er wieder ein freier Mann.
Am selbigen Tag wurde die Bundespolizei durch Mitarbeiter eines Eisenbahnverkehrsunternehmens über eine Person unterrichtet, welche sich im Gleisbereich des Gleises 10 befand. Eine Streife eilte vor Ort und stellte den 34-Jährigen anschließend im Zug fest. Er wurde über den unerlaubten Aufenthalt im Gleis belehrt und erhielt dementsprechend eine Ordnungswidrigkeitsanzeige sowie ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro, welches er auch sofort beglich. Die fahndungsmäßige Überprüfung seiner Personalien ergab dann gleich drei Erzwingungshaftbefehle der Staatsanwaltschaft Halle aus dem Jahr 2020. Hierbei wurde er wegen Verstößen gegen das Ordnungswidrigkeitsgesetz durch das Amtsgericht Merseburg beziehungswiese Eisleben zu 2, 5 und 20 Tagen Erzwingungshaft verurteilt. Dies hätte er mit der Zahlung von 100, 160 sowie 500 Euro abwenden können, was er aber nicht tat. Auch den Haftantritt ignorierte er, worauf es zu den Haftbefehlen kam. Dies wurde dem Italiener so offenbart. Er wurde festgenommen und mit zur Dienststelle genommen. Dort telefonierte er mit seinem Arbeitgeber, der sich bereit erklärte, die Geldstrafen zu zahlen. Nach Eingang der Einzahlungsbestätigungen konnte auch er die Dienststelle wieder verlassen.
Prima, am Hauptbahnhof kann man abfischen
Wie können denn ungarische Staatsbürger in der EU gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen?
Wie? Indem sie es einfach machen, weil sie es eben können!
Hm. Gute Frage.
Was regelt denn das Aufenthaltsgesetz? Schaumermal:
§1 Absatz 1 Satz 1 (das ist gleich ganz vorne): „Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland.“
Aha! Ausländer!
Wer ist Ausländer? Steht nicht viel weiter, nämlich in §2 Absatz 1: „Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist.“
Aha! Was steht in Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes?
„Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt […]“
Aha! Deutsche Staatsangehörigkeit. Es ist sicher nicht völlig auszuschließen, aber dennoch sehr, sehr unwahrscheinlich, dass ungarische Staatsbürger auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, jedenfalls gleichzeitig.
Deshalb ist davon auszugehen, dass ungarische Staatsbürger keine deutschen Staatsbürger und somit Ausländer im Sinne des Aufenthaltsgesetzes sind. Deshalb können ungarische Staatsbürger in der EU gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen. Allerdings nicht in der ganzen EU, sondern nur in der Bundesrepublik Deutschland, denn nur dort gilt das Aufenthaltsgesetz, gegen das sie verstoßen können.
Hier kann man schön sehen, wie sich die Gesellschaft auf erschreckende Weise in den letzten Jahren entwickelt hat.
Gute Nacht!
Was ist daran anders? Was gab es vor diese „letzten Jahren“ nicht? Ingewahrsamnahmen gibt es schon länger als es den Bahnhof gibt.
Viel besser kann man das hier im Forum sehen.
Der schon immer hier wohnende Bürger begibt sich unfreiwillig in Haft, unsere Gäste haben das nötige Kleingeld um die Freiheit zu genießen. Finde den Fehler! Fundierter Shitstorm ist willkommen
Geh einfach mal was arbeiten, dann hast du auch das nötige Kleingeld…
Das sagt der richtige 😂😂😂
Am Hbf muss doch ein Nest sein, was wollen denn die Ganoven alle dort