Es bleibt so wie es ist: Sachsen-Anhalt verlängert aktuelle Coronaregeln


Die von der Landesregierung beschlossene sechste Änderungsverordnung zur 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung tritt morgen, Donnerstag, 7. Oktober 2021, in Kraft. Mit ihr werden die bestehenden Regelungen über den 7. Oktober 2021 hinaus bis zum 12. November 2021 fortgeschrieben. Verändert wurden lediglich die Bezeichnungen der nach der Regierungsbildung neu zugeschnittenen Ministerien.

Damit treten auch weiterhin ab einer Inzidenz von 35 wieder Verschärfungen in Kraft, zum Beispiel zu einer Testpflicht in Restaurants oder bei körpernahen Dienstleistungen. Allerdings haben Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt einen gewissen Spielraum. Denn neben der Impfquote und der Sieben-Tage-Inzidenz ist auch die Belastung des Gesundheitswesens zu berücksichtigen, also beispielsweise die Anzahl der schweren Krankheitsverläufe, die Bettenbelegung und die Auslastung der Intensivbetten-Kapazitäten in den Krankenhäusern. Halle (Saale) hat aktuell nur einen Corona-Patienten auf der Intensivstation und hat bislang von einer Verschärfung abgesehen, zumal mittlerweile auch der Inidenzwert wieder weit unter 35 liegt..

In der Gesamtabwägung aller Indikatoren können die Landkreise und kreisfreien Städte auch von der in der Verordnung vorgegebenen Sieben-Tage-Inzidenz von 35 abweichen. Damit können sie in Abwägung aller Indikatoren zum Beispiel eine Testpflicht für die Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen (nicht für Physio-, Ergo-, Logopädie und Fußpflege), für Hotelgäste (alle 72 Stunden für touristische Übernachtungen) oder für Besuche in Krankenhäuser verordnen. Bisher war die Entscheidung über eine Anordnung oder Aufhebung von Testpflichten lediglich an das Unter- oder Überschreiten einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 geknüpft.

In der Verordnung werden weiterhin auch Testpflichten für Schülerinnen und Schüler geregelt. Nach den Sommerferien soll am ersten Schultag, in der zweiten und dritten Schulwoche nach Schulbeginn drei Mal wöchentlich und danach wieder wöchentlich zwei Mal getestet werden. Für Genesene und Geimpfte besteht dabei keine Testpflicht.

Mit der Verordnung wird zudem die Regelung, dass pro zehn Quadratmeter öffentlich zugänglicher Fläche nur ein Besucher Zugang hat, insbesondere für Kultur-, Sport- und Freizeitangebote aufgehoben. Bei Ladengeschäften und Einkaufszenten gilt die Beschränkung auf einen Kunden je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche weiterhin.

Für die Durchführung von Großveranstaltungen gibt es Erleichterungen. So ist keine Genehmigung durch das Gesundheitsamt mehr notwendig. Die Kopplung an eine Sieben-Tage-Inzidenz von 35 entfällt.

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22 Antworten

  1. Der Seher sagt:

    Ich finde es ja gut, dass die Städte und Kreise etwas Spielraum oberhalb von 35 haben, Halle hat das ja auch schon ausgenutzt. Das jetzt aber die Möglichkeit gegeben wird, von der Grenze von 35 abzuweichen, wird zu totalem Chaos führen. Jetzt kann jeder Kreis willkürlich bei jeder beliebigen Inzidenz Maßnahmen einführen oder abschaffen. Planungssicherheit? Null!!! Wenn ich heute ein Hotel oder Restaurant für eine Feier in der Altmark buche, weiß ich nicht, was dann in 3 Tagen dort gelten wird.
    Aber gottseidank sind wir in Halle ja nicht mehr von Wiegand abhängig, da wäre schon längst wieder alles zu. Diese Gelegenheit zur Profilierung würde er sich nicht entgehen lassen.
    Die Maßnahmen werden also immer wieder beliebig verlängert, das endlose Corona nimmt Gestalt an. Wer das vor einem Jahr vorhergesagt hat, wurde als Verschwörungstheoretiker diffamiert. Aber er hat Recht behalten.

  2. Ben Dover sagt:

    Wir brauchen härtere Maßnahmen jetzt. Ich bin für 1G – Gesund. Ich weiß das ist wahnsinnig aber vlt versuchen wirs mal

    • BR sagt:

      Bin auch gesund, wie auch die anderen 80 Prozent. Aber die Spasten, die sich an der Plandemie bedienen, werden das niemals zulassen.

      • Sagi sagt:

        Die haben dich im Griff. Du tanzt nach ihrer Pfeife durch die Manege. Es gibt Herrscher und es gibt Beherrschte. Wozu gehörst du wohl? 🤔

  3. Handwerker bei der Arbeit🔧 sagt:

    Sieht man das Gruppenbild der SPD ,wo sich 200 Menschen zusammen kuscheln um auf ein Foto zu passen insklusive Herrn Lauterbach als einziger maskiert erweckt das den Eindruck ,dass die Maskenpflicht vorbei ist aber auch gleichzeitig die ungläubigkeit dieser Partei.

  4. kurze Frage sagt:

    Eine kurze Frage. Bedeutet dies, dass man in Gaststätten die die 3G-Regelung wenn die Inzidenz unter 35 liegt auch „ungeimpft“ ohne Test essen gehen kann? Natürlich nur wenn das Restaurant nicht auf einen Test besteht?

    • Sagi sagt:

      Ist nach wie vor Sache des Restaurantbetreibers. Der ist dafür zuständig und der bestimmt, wer rein darf und wer nicht.

    • Dresseur sagt:

      In Halle kannst du schon die ganze Zeit auch als minderwertiger Bürger ohne Test ins Restaurant. Aber verrate das nicht den Geimpften. Die haben sich doch extra deswegen impfen lassen. Da werden die jetzt sauer, dass auch das undressierte Äffchen ein Leckerli bekommt. Psychologie 1. Semester.

  5. Rechthaber sagt:

    Diese Maßnahmen sind nicht mehr notwendig. Hier nutzen Politiker einfach nur noch ihre Macht um uns klein zu halten.

  6. Daip sagt:

    Ach nee, Sachsen Anhalt verlängert mal was? Sollen lieber mal überlegen, wie man etwas verkürzen kann, zB Baustellen

  7. Schulle sagt:

    Achso wie dumm bist du eigentlich?

  8. aka electric sagt:

    Ist zwar so gut wie weg vom Fenster, aber man erinnert sich an O-Ton von – ja – Laschet: „Es wäre unklug, diesen Werkzeugkasten jetzt aus der Hand zu geben.“
    Es ging um die Verlängerung der Maßnahmen und seine Hoffnung, die könnten seinem Innenminister Reul gegen „Ende Gelände“ helfen. Die Proteste gegen RWE verfestigen sich gerade und wie es mit der Demokratie aussieht, haben wir soeben in Halle gut lernen können.

    • ... sagt:

      „Es wäre unklug, diesen Werkzeugkasten jetzt aus der Hand zu geben.“

      Der ist ja noch beschränkter als befürchtet…