Fahrradkurier-Chef muss zahlen
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Am Montag haben Fahrradkuriere von Cyclone gegen ihren Chef demonstriert. Und am Dienstag musste er auch vor Gericht eine Schlappe einstecken.
In der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Halle haben sich ein ehemaliger Fahrradkurier und Kurier-Chef Thomas Güth auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses und eine pauschale Zahlung in Höhe von rund 500€ an den Kurier geeignet.
Der Richter machte klar, dass Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlter Urlaub und Anspruch auf ein Minimum an Schichten Rechte sind, die jedem Arbeitnehmer zustehen. Er kritisierte außerdem die bei Cyclone gängige Praxis der Kettenbefristung, wenngleich diese kein Teil der Verhandlung war. Auch dass der Betroffene seine Arbeitsmittel (Diensthandy) vom Chef mieten musste, verwunderte ihn sehr.
Cyclone-Chef Güth, demgegenüber der Minijobber Ansprüche in Höhe von über 1000€ geltend gemacht hatte, habe selbst in Anbetracht der richterlichen Ausführungen keine Einsicht gezeigt, kritisiert die Gewerkschaft Allgemeines Syndikat Halle (FAU), die die Klage unterstützt hat.
„Ist doch nicht mein Problem, dass du Schulden hast“, habe der Chef während der Verhandlung zum Kläger gesagt. „Sie müssen einfach mal zur Kenntnis nehmen, dass Sie Arbeitgeber sind“, kommentierte der Richter solche Äußerungen.
Wegen der sturen Verweigerungshaltung des Chefs, durch Lohnausfall entstandene akute Schulden und der Aussicht auf ein Urteil im Kammertermin frühestens Ende 2019, habe der Betroffene dem eigentlich viel zu niedrigen Vergleich zugestimmt, so FAU. „An dieser Stelle zeigt sich deutlich, dass die Arbeitsgerichtsbarkeit leider immer wieder ein eher stumpfes Schwert ist. Deshalb werden wir auch weiterhin den Fokus auf gewerkschaftlichen und öffentlichkeitswirksamen Aktionen in unseren Arbeitskämpfen legen und uns nicht nur auf den juristischen Weg verlassen“, kommentierte abschließend Nepomuk Diener, Sprecher des ASy Halle das Ergebnis.
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