Feuerwehr-Streit in Passendorf: Hauptversammlung gefordert
Der interne Streit in der Freiwilligen Feuerwehr Halle-Passendorf am Rande von Neustadt hat jetzt zu einem Eklat geführt. Ein großer Teil der aktiven Einsatzkräfte forderte den Wehrleiter auf, innerhalb von vier Wochen eine Hauptversammlung einzuberufen, um Neuwahlen auf den Weg zu bringen. Begründet wird das unter anderem mit fehlendem Vertrauen in die Arbeit des Wehrleiters und einer Reihe anderer Vorfälle, die die Ortsfeuerwehr in Neustadt seit Monaten nicht zur Ruhe kommen lassen. Doch zu der Versammlung, die als wichtigstes Beschlussorgan in der freiwilligen Feuerwehr gilt, wird es wohl nicht kommen.
Nach Informationen dieses Blogs hat der angeschlagene Wehrleiter, dem selbst von Verwaltungsjuristen „Führung nach Gutsherrenart“ attestiert wird, offenbar inzwischen unter anderem mit der Androhung von Strafanzeigen einen Teil seiner „internen Rivalen“ derart unter Druck gesetzt, dass sie ihre Unterschrift für die Einberufung der Hauptversammlung aus Angst zurückzogen.
Offenbar ist dem Wehrleiter eine an den Stadtwehrleiter und dessen Vorgesetzten im Vertrauen übergebene Unterstützerliste zugespielt worden, die aus Angst vor den nun eingetretenen Repressalien dem Leiter der Ortsfeuerwehr zunächst nicht zugänglich gemacht werden sollte. Darauf wird auch in an den Stadtwehrleiter und sogar Oberbürgermeister Bernd Wiegand gesondert adressierten Briefen, die diesem Blog vorliegen, hingewiesen. Nicht zuletzt deshalb reden nun unter Druck gesetzte Passendorfer Feuerwehrleute von Verrat innerhalb der oberen Feuerwehrleitung.
Der Wehrleiter steht seit Monaten unter Druck. Neben mangelnden Führungs- und Fachfähigkeiten wird ihm fehlende soziale Kompetenz vorgeworfen. Zuletzt gab es auch finanzielle Unstimmigkeiten bei der Zahlung von Aufwandsentschädigungen für eine Führungskraft. Zudem führt der Wehrleiter offenbar Auseinandersetzungen mit aktiven und ehemals aktiven Feuerwehrleuten derart heftig, dass nach Entscheidungen Gerlachs bereits mehrfach das Verwaltungsgericht Entscheidungen etwa wegen zu Unrecht ausgesprochener Hausverbote herbeiführen musste. In allen bisherigen Fällen verlor die Stadt, die die Feuerwehr vor Gericht vertritt. Verfahren mussten eingestellt, Anordnungen reihenweise zurückgenommen werden. Die Kosten trug in allen Fällen der Steuerzahler.
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