Fragen und Antworten zur Oberbürgermeister-Stichwahl
Am Sonntag, 27. Oktober, 2019 findet die Stichwahl zur Oberbürgermeisterwahl in Halle (Saale) statt. Grundlage ist § 30a des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Wahlberechtigt sind rund 191.000 Hallenserinnen und Hallenser. Wahlleiter Egbert Geier beantwortet die wichtigsten Fragen zur Wahl:
- Bekomme ich zur Stichwahl am 27. Oktober 2019 erneut eine Wahlbenachrichtigung?
Nein, die Wahlbenachrichtigung, die vor der Hauptwahl versandt wurde, gilt sowohl für die Hauptwahl als auch für die Stichwahl. - Was mache ich, wenn ich meine Wahlbenachrichtigung von der Hauptwahl nicht mehr habe?
Auch ohne die Wahlbenachrichtigung kann die Stimme zur Stichwahl im Wahllokal abgegeben werden. Es ist ausreichend, wenn Wählerinnen und Wähler im Wahllokal ihren Personalausweis vorlegen. - Wo kann ich mich über mein Wahllokal informieren?
Eine Übersicht der Wahllokale kann auf der Internetseite der Stadt Halle (Saale) unter folgendem Link abgerufen werden: www.wahlen.halle.de
Telefonische Auskünfte gibt das Wahlamt unter der Rufnummer 0345 2210. - Kann ich zur Stichwahl auch Briefwahl durchführen?
Ja, zur Stichwahl kann auch per Briefwahl gewählt werden. Briefwahlunterlagen können noch bis zum 25. Oktober 2019, 18 Uhr, im Bürgerservice/Briefwahlbüro beantragt werden.
Erfolgt eine Beantragung vom 22. Oktober 2019 bis zum Ablauf des 24. Oktober 2019 über das Online-Verfahren (www.wahlen.halle.de), per E-Mail oder Brief (Eingang Briefwahlbüro) sind die Briefwahlunterlagen selbst im Briefwahlbüro/Bürgerservice, Marktplatz 1 abzuholen, da eine rechtzeitige Zustellung auf dem Postweg dann nicht mehr gewährleistet werden kann.
Die Möglichkeit zur Beantragung und Selbstabholung besteht bis zum 25. Oktober 2019,
18 Uhr, in den Räumlichkeiten des Briefwahlbüros/Bürgerservice, Marktplatz 1. Die Briefwahlunterlagen können dann auch gleich an Ort und Stelle abgegeben werden.
- Was passiert, wenn ich die Fristen zur Briefwahl-Beantragung versäume?
Bei Versäumen dieser Frist ohne eigenes Verschulden (z. B. plötzliche Erkrankung), ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen bis zum 27. Oktober 2019, 15 Uhr, in den Räumlichkeiten des Briefwahlbüros/Bürgerservice, Marktplatz 1, möglich. - Bis wann kann ich die Briefwahl durchführen?
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis zum Wahltag, 27. Oktober 2019, 18 Uhr im Briefwahlbüro eingegangen sein. Dazu können die Briefwahlunterlagen während der regulären Öffnungszeiten der Bürgerservicestellen Marktplatz 1 und Am Stadion 6 abgegeben werden.
Zusätzlich kann die Abgabe der Briefwahlunterlagen bis Freitag, dem 25. Oktober 2019, 18 Uhr in der Bürgerservicestelle Marktplatz 1 und am Samstag, 26. Oktober 2019, in der Zeit von 9 bis 12 Uhr in der Bürgerservicestelle, Marktplatz 1 erfolgen.
Die Wahlunterlagen können auch am Wahltag, dem 27. Oktober 2019, im Ratshof, Marktplatz 1 von 8 bis 18 Uhr abgegeben sowie in die Behördenbriefkästen am Marktplatz 1, Am Stadion 6 und Hansering 15 am Wahltag, 27. Oktober 2019 bis 18 Uhr, eingeworfen werden.
- Kann ich die Briefwahlunterlagen auch in jeden Briefkasten der Deutschen Post werfen?
Ja. Dabei sind die regulären Postlaufzeiten der Deutschen Post zu beachten. - Was kann ich tun, wenn mir die beantragten Briefwahlunterlagen ohne eigenes Verschulden noch nicht zugestellt wurden?
Wer bis Donnerstag, 24. Oktober 2019, im normalen Postlauf keine Briefwahlunterlagen zugestellt bekommen hat, wendet sich bitte am Freitag, 25. Oktober 2019, persönlich an das Wahlamt in den Bürgerservicestellen Am Marktplatz 1 (von 9 bis 18 Uhr) und Am Stadion 6 (von 9 bis 12 Uhr). Am Samstag, 26. Oktober 2019, ist dies während der regulären Öffnungszeiten ausschließlich in der Bürgerservicestelle Am Marktplatz 1 von 9 bis 12 Uhr möglich. Am Wahltag, 27. Oktober 2019, steht die Bürgerservicestelle am Marktplatz 1 von 8 bis 15 Uhr zur Verfügung. - Kann ich mit meinem Wahlschein, der mit den Briefwahlunterlagen verschickt wird, in einem beliebigen Wahllokal der Stadt abstimmen?
Ja. - Wo kann ich mich telefonisch rund um die Stichwahl informieren?
Auskünfte gibt das Wahlamt telefonisch unter der Rufnummer 0345 2210, montags bis freitags 8 bis 18 Uhr. Am Wahltag ist das Wahlamt ebenfalls von 8 und 18 Uhr telefonisch erreichbar.
Mal eine andere Frage … Alle Plakate und Aufsteller der OB-Kandidaten hängen und stehen noch. Ist da für eine Stichwahl nicht erfiorderlich, dass die unterlegenen Kandidaten ihre Werbung entfernen müssen??? Sonst denken einige sicher, Silbersack ist immer noch im Rennen …
Das sollte spätestens am Wahltag klar werden. Aber die, die das denken, können ihn ja auch wählen. Genug Platz wird auf dem Wahlzettel sein…
Aber das beantwortet meine Frage so gar nicht …. Gerade Du solltest doch fit in der Beantwortung sein!
Also geht es dir um das Prinzip, nicht um die eventuelle Auswirkungen. Gut, dann – und das kommt jetzt sicher überraschend – es ist für eine Stichwahl nicht erforderlich, dass die unterlegenen Kandidaten ihre Werbung entfernen müssen. Für die Fristen zur Entfernung von Wahlwerbung gelten die gleichen Regeln. Ob und wann es eine Stichwahl gibt und wer an dieser teilnimmt oder nicht, spielt da keine Rolle.
Das war übrigens schon bei allen vergangenen demokratischen Wahlen so. Aber vielleicht ist es ja deine erste OB-Wahl, die du als „Urhallenser“ erlebst…
Ich wollte einfach mal eine konstruktive Antwort, ohne gleich wieder von Dir schief „angeschaut“ zu werden! Danke für den ersten Teil Deiner Antwort! Und NATÜRLICH weiß ich, dass es nach jeder Wahl das selbe ist … Nur nahm ich an, dass wenigstens der „große“ Verlierer mit den meisten Wahlplakaten sich geschlagen gibt und abräumen lässt …
Ich wollte einfach nur eine vernünftige Antwort haben – danke für den ersten Teil! Und NATÜRLICH weiß ich, dass es nach JEDER Wahl so ist. Nur nahm ich an, dass wenigstens der große Verlierer seine Plakate schnell entfernen würde …