Frau im Hauptbahnhof Halle unter den Rock gefilmt
Am Sonntag den 3. September 2023 erhielt das Bundespolizeirevier Halle/Saale fernmündlich gegen 18:20 Uhr die Meldung, dass ein Mann eine weibliche Geschädigte unwissentlich mit seinem Smartphone unter ihrem Rock fotografiert hat. Eine sofort alarmierte Streife begab sich zur meldenden Zeugin in die Filiale im Hauptbahnhof Halle/Saale, um den Sachverhalt aufzuklären. Die Zeugin gab an, dass sie die Tat beobachtet habe. Demnach bewegte sich der vermeintliche Täter in dem Laden ohne Kaufabsichten, entdeckte die bisher noch unbekannte Geschädigte, vergewisserte sich, dass ihn niemand beobachtete und hielt sein Smartphone unter den Rock der Frau. Diesen Vorgang wiederholte er noch einmal. Die weibliche Betroffene bekam von der Tat nichts mit und verließ nach ihrem Einkauf das Geschäft.
Die Beamten der Bundespolizei stellten den Tatverdächtigen kurze Zeit später und überprüften seine Personalien. Er gab die Tat zu und händigte den Beamten das bei der Tat genutzte Smartphone aus. Dies wurde beschlagnahmt. Weiterhin äußerte er bei der Befragung durch die Einsatzkräfte spontan, dass er bei einer weiteren Frau Fotos von deren Gesäß gefertigt hatte. Dem 35-jährigen Deutschen, welcher bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten war, droht nun ein weiteres Strafverfahren wegen der Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen.
Die Bundespolizeiinspektion Magdeburg sucht nach der Geschädigten, welche am Sonntag, den 3. September 2023, gegen 18:20 Uhr in dem Drogeriemarkt am Hauptbahnhof Halle/Saale einkaufen war. Die geschädigte Frau hat mittellange dunkle Haare, welche zu einem Zopf zusammengebunden waren und trug ein schwarzes, ärmelloses Kleid. Sie wird gebeten, sich bei einer Polizeidienststelle zu melden.
Warum gibt es Gier keine Kommentare wenn der Täter Deutsche ist????
Vor lauter Übereifer konntest du wohl nicht mehr richtig tippen? Aber vielleicht bist du ja wirklich so blöd.
Oder der Täter, vielleicht? Läuft Dir der Sabber noch aus dem Mund?
Wenn die Frau nichts gemerkt hat und die Aufnahmen nicht veröffentlicht werden, ist sie dann „geschädigt“? In gewisser Weise ist ja kein Schaden entstanden (nicht mal ein psychischer). 🤔
du überrascht mich doch noch…. es geht tatsächlich immer noch dümmer bei dir
Er hätte sie auch anspritzen können, beispielsweise auf den Rock.
Ist die Frau dann geschädigt? Nein! Selbst dann, wenn sie es bemerkt. Der Rock wird eh gereinigt.
Ein kleines Foto unter dem Rock, ein bißchen am Gesäss tätscheln, ein bißchen Sperma auf dem Rock.
Die Frauen sollen sich mal nicht so anstellen! Hast du eigentlich eine Frau?
Nullinger möchte gern eine Frau sein, ist aber schwierig, als Neutrum.
Ich kann den Ansatz gedanklich nachvollziehen. Der Täter hat sich aber unrechtmäßig etwas verschafft, was allein IHR gehört. Ihre Intimsphäre. Man muß halt irgendwo ansetzen. Natürlich ist auch ein Kind, welches bekleidet auf einem Spielplatz spielt und einem in den Büschen lauernden Täter als sexuelle Anregung dient, nicht wirklich physisch oder psychisch „mißbraucht“ worden. Aber rechtens ist es eben nicht. Wenn Du in eine Schwulenkneipe gehst und die Gäste mit „na, Ihr Schwuchteln“ betitelst, sich von denen aber niemand dadurch beleidigt fühlt, was dann? Ist es dann okay, wenn Deine Absicht die Beleidigung war?
Das sind jetzt nur Fragen. Ich bewerte das nicht, bin mit meiner Vorstellung von Recht, Gerechtigkeit und Dummheit eh nicht eben „auf Linie“.
Häh, so ein Geschwurbel, um einen pervervesen Triebtäter zu rechtfertigen? Bett-Ina?
Wo genau glaubst du, eine Rechtfertigung für den Triebtäter zu lesen? Vielleicht bist du einfach zu dumm für Bettinas Kommentar?
Nullinger, war’s Foto wenigstens in HD?
Bester Bahnhof!
Komisch oder? Irgendwie veröffentlicht die Bundespolizei immer nur Pressemeldungen zu Geschehnissen im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei. Das kann doch eigentlich nicht sein.
Musst Du mal das Empfangskommitee erleben. Früh’s 4:55 Uhr, da wird dem billigen Arbeitern aber mal so richtig gezeigt, wofür Steuern nützlich sind.
Auch ein Hobby, wenn er die Fotos in einem Buch veröffentlicht ist es Kunst.
Stasibahnhof. Die einen filmen untern Rock, die andern filzen sorglose Bürger.
Großräumig meiden.
Mal als Leseempfehlung:
#upskirting
§ 184k StGB