Fünfeinhalb Jahre Haft: Urteil gegen TikTok-Prahler „Gucci-Abdul“ ist rechtskräftig
Das Urteil des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 29.10.2024 gegen den als „Gucci-Abdul“ bekannt gewordenen Jugendlichen ist rechtskräftig.
Das Amtsgericht Halle (Saale) -Jugendschöffengericht- verurteilte den Jugendlichen wegen einer Vielzahl an Delikten, unter anderem schweren Raubes, räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten. Da weder die Staatsanwaltschaft, noch der Angeklagte oder seine Verteidigung ein Rechtsmittel gegen dieses Urteil einlegten, ist dieses nach Ablauf der Rechtsmittelfrist am heutigen Tage rechtskräftig geworden, informiert das Amtsgericht.
Bereits jetzt verbüßt er eine Jugendstrafe von zwei Jahren und 9 Monaten. Die neue Strafe kommt obendrauf. Der 15-Jährige hatte unter anderem beim sozialen Netzwerk TikTok mit seinen Taten geprahlt.
Endlich mal ein angemessenes Urteil.
„Gesamtfreiheitsstrafe“
Nein. Die gibt es im Jugendstrafrecht nicht. Schlimm genug, dass die offizielle PM diesen Fehler enthält, aber das
„Die neue Strafe kommt obendrauf.“
ist noch falscher und steht auch so nicht in der PM.
Notfalls Herrn Kolbig um Berichtigung und Erläuterung bitten.
Wenn er dann volljährig ist, kann er ja abgeschoben werden.
Volljährigkeit ist keine Voraussetzung für eine Abschiebung.
Aber wenn er dann volljährig ist, kann er ja trotzdem abgeschoben werden.
Warum darauf warten, Nobi?
@Kerkermeister, wird leider nicht passieren! Da wahrscheinlich diverse Verwandte mittlerweile auch hier sind. Die Geister die man rief, werden wir nicht mehr los!🙈🙈🤮 Sowie der aus dem Knast kommt, geht das Spiel wieder los! Schlimm genug!
Wer nicht hören will , der muss fühlen.
Er kann ja nach der Haftstrafe ein Buch über den Knast schreiben. Wird bestimmt ein Bestseller.
Im Knast wird er das kriminelle Handwerk erst mal so richtig lernen, mit allen Kniffs und Tricks. Schlimm, dass das staatliche Eingreifen erst so spät mit diesem riesigen Satz an angestauten Delikten kommt. Da hat das ganze Bildungssystem einschließlich Jugendamt vorher versagt.
Was für ein Armutszeugnis für diese Gesellschaftsordnunf einen 15-jährigen einsperren zu müssen.
Wenn er keine psychische Krankheit attestiert bekommt, ist es nur eine Frage der Erziehung
Du weißt schon aus welcher Gesellschaftsordnung er kommt und unter welchen kulturellen Aspekten er erzogen wurde?
Ist doch egal. Wenn der Typ kein Hirn hat und meint er sei der coole Checker, dann muss er eben für seine Taten die Verantwortung tragen. Mit dem Unterschied, das er jetzt hinter Gittern nach Mami flennt. Solche gibt’s mehr als genug. Voll die Checker aber wenn’s dann vor Gericht stehen sind’s auf einmal die Heulsusen
Kind, wer heut noch Checker sagt!
Boah ey!
Alle Menschen haben ein Gehirn. Es ist sogar ganz gleich aufgebaut, weil gar keine Menschenrassen gibt.
Und wenn diese Gesellschaftsordnung es nicht hinbekommt einem 15-jährigen ein anderes Sozialverhalten näherzubringen, dann ist das für mich eine Kapitulationserklärung
Du weißt schon aus welcher Gesellschafts(un)ordnung seine Familie geflohen ist und dass Erziehung überwiegend außerhalb (Medien, Schule, Freunde, Freizeit/Interessem, …) der Familie stattfindet?
Er wurde in einem ordentlichen Verfahren verurteilt und ist deswegen im Gefängnis. Alles nach den Regeln der Rechtsstaatlichkeit. Wie lief die Einweisung z.B. in einen Jugendwerkhof oder ins Heim zu DDR-Zeiten? DAS war ein Armutszeugnis und nicht umsonst ist das System untergegangen. Klar, in deinen sozialistischen Diktaturen (China, Russland, Korea) kommt man immer noch so wie früher hinter Gittern. Heul also leise.
Ich kritisiere diese Bankrotterklärung, nicht den Ablauf des Verfahrens (ich war nicht vor Ort).
Und dass es hier Gesetze gibt ist mir bewusst..
Kritik gleich mit Fehlentwicklungen (bis hin zu echter Unterdrückung Unschuldiger) in der pseudosozialistischen DDR oder gar mit (Quasi-) Diktaturen zu vergleichen…. das zeugt schon von deinem einfachen Weltbild
Mein Weltbild ist nicht einfacher als deins. Du träumst doch von „echtem Sozialismus“. Träum weiter…
Und natürlich warst du nicht vor Ofrt. Die Öffentlichkeit war ausgeschlossen, war ein Jugendstrafverfahren.Schauprozesse (z.B. geleitet von Fr. Benjamin) gab es wann anders.
Wow, da wurde mal angemessen durchgegriffen, Respekt und Danke an Staatsanwaltschaft und Gericht! Tatsächlich ist kaum zu glauben, dass wir hier von Deutschland reden, solche Urteile stehe ja im diametralen Gegensatz zum üblichen Waschiwaschi. Und dann bitte auf Nimmerwiedersehen abschieben, sobald er den Knast verlassen darf.
Machst du bestimmt auch privat so: Verantwortung weit von dir schieben
@Standpunkt, warum verteidigts du eigentlich einen notorischen Straftäter? Gibts dem SYSTEM die SCHULD ? Weil ihm und seiner Familie keiner gesagt hat, in D. , raubt man niemanden aus, schlägt man niemanden,droht nicht mit Gewalt. Die Bürger dieses Landes sollen sich also an diese Art von „Gästen „ gewöhnen und tolerieren und brav weiter unterstützen.? NEIN DANKE!!
Viel zu wenig. 10 Jahre wären besser
Warum nicht 20 ?
Wäre noch besser.
Und 30 ?
LL und SV.
Was will man mit solchen Gestalten in unserer Gesellschaft?
Da geht noch mehr.
Würdest du das auch bei einem Deutschen verlangen?
Du meinst also, dass es sich gar nicht um einen Deutschen handelt.
Sind Syrer eher selten.
Ich weiß nicht, ob er die deutsche Staatsbürgerschaft hat. Aber selbst wenn er hier geboren wäre, würde das Fernrohr wieder auf seine eigene Art reagieren, die er hier schon öfter propagiert hat.
Ja, harte strafen würde ich bei jedem menschen (deutsch, asiate etc) verlangen!
Nur die frage, findet man so viele aus dem deutschen kulturkreis, erziehung, die vergleichbares getan haben?
Vielleicht sich mal im StGB belesen? Sollte bei Fähigkeiten im verstehenden Lesen, Grundschulniveau, doch wohl möglich sein…
§38 StGB:
(1) Die Freiheitsstrafe ist zeitig, wenn das Gesetz nicht lebenslange Freiheitsstrafe androht.
(2) Das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe ist fünfzehn Jahre…
Du fällst auf jeden geschriebenenen Mist herein?
Verstehenden Gag im Kopf analysieren.
Paragraph 18 JGG lesen und begreifen, was juristisch geht und was nicht.