Gericht entscheidet: Geschäfte zum Ostermarkt müssen dicht bleiben
Die Geschäfte in der halleschen Innenstadt müssen zum Ostermarkt dicht bleiben. Das Verwaltungsgericht den verkaufsoffenen Sonntag am 7. April 2019 verboten. Die Gewerkschaft ver.di hatte das Eilverfahren angestrengt.
Die Stadtverwaltung Halle hatte die Öffnung eigentlich mit der Begründung zugelassen, dass der geplante Ostermarkt auf dem Marktplatz als anlassgebende Veranstaltung mehr Besucher anlocke, als die geplante Ladenöffnung. Dieser findet seit 19 Jahren jeweils 14 Tage vor Ostern statt. Hierbei bieten 90 Markthändler neben österlichen Dekorationsartikeln auch Waren vom Holzspielzeug bis zu Töpferwaren sowie Weine aus verschiedenen Regionen, Käse, vegane und vegetarische Spezialitäten sowie Bratwurst und Steak an. „Osterhasen“ sollen Süßigkeiten anbieten. Am Sonntag werden außerdem ein Spielparadies für Kinder sowie ein Streichelzoo angeboten. Drehorgel- und Dudelsackspieler sollen für die musikalische Untermalung sorgen.
Das Verwaltungsgericht Halle hat dem Antrag der Gewerkschaft stattgegeben und dies damit begründet, dass die durch eine Allgemeinverfügung zugelassene Ladenöffnung rechtswidrig sei. Die von der Antragsgegnerin hierzu gefertigte Prognose belege nicht hinreichend, dass der Ostermarkt als anlassgebende Veranstaltung für die Öffnung der Verkaufsstellen mehr Besucher anlocken werde, als die Ladenöffnung in dem für die Öffnung geplanten Bereich der zentralen Innenstadt der Antragsgegnerin. Diese beruhe auf nicht hinreichend belegten Daten. Dadurch sei die Gegenüberstellung der Besucherströme, die durch die Verkaufsöffnung bzw. den Ostermarkt als besonderen Anlass ausgelöst werden, nicht schlüssig.
Die Antragsgegnerin gehe bei ihrer Entscheidung von geschätzten 40.000 bis 45.000 Besuchern an den drei Tagen des Ostermarktes im Gegensatz zu 15.330 bis 17.000 Besuchern an normalen Sonntagen aus, gebe aber nicht an, woher diese Zahlen stammen bzw. wer diese Schätzung auf welcher Grundlage und Erhebung oder Beobachtungvorgenommen hat. Zwar soll sich die Zahl als Erfahrungswert ausfrüheren verkaufsoffenen Ostermärkten ergeben. Den Zahlen sei aber nicht zu entnehmen, welcher Besucheranteil wegen des Ostermarktes das Stadtzentrum aufgesucht habe, welcher Besucheranteil wegen der Verkaufsöffnung der Innenstadt gekommen sei und welcher Anteil wegen beider Anlässe zu berücksichtigen sei.
Dieser Fehler gehe zu Lasten der Antragsgegnerin. Diese müsse das Gericht in die Lage versetzen, anhand der erfolgten Prognose und der ihr zugrundeliegenden Verhältnisse nachzuprüfen, ob die Prognose hinreichend valide ist und ob dafür eine hinreichende Datengrundlage besteht.
Gegen die Entscheidung kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Magdeburg erhoben werden.
Verdi … was für ein verhinderungs verein.
Weg damit …. braucht niemand.
Konsequenterweise müsstest du rufen, dass das Gericht weg kann. Dieses hat die Entscheidung getroffen. Und wenn du es einmal genau nehmen würdest, brauchst du auch keine Gesetze.
@g , waas für ein Glück aber auch, daß du das nicht zu entscheiden hast. Das ist nämlich Sache der organisierten Mitglieder. Und du selbst nimmst natürlich(?) auch gern die Regelungen der von „deiner“ Branchengewerkschaft ausgehandelten Tarifverträge so mit.
Was für ein Heuchler und Neidhammel du doch bist
Sie sind wirklich armselig in ihrer Argumentation, ich selbst habe noch nie unter einem Tarif Vertrag gearbeitet… und brauche das auch nicht.
Für unfähige Mitarbeiter und Kommunismusträumer wie sie ist so ein verein sicher eine tolle Sache.
In meinen Augen einfach nur verachtenswert.
Wieso können/dürfen die Geschäfte nicht selbst entscheiden, ob sie öffnen oder nicht?
Wir jedenfalls, wären gerne am Sonntag einkaufen gegangen. Zu erst über den Markt schlendern und dann noch einen Abstecher in die Geschäfte.
Aber nun ja, das wird ja dann nichts!
Du bist tatsächlich sehr zu bedauern! Kannst nicht Shoppen wie ein Irrer am Sonntag. Sehr schade! Aber mach‘ dir nichts draus. Die Verkäufer werden es dir danken. Haben die wenigstens auch mal an einem Sonntag frei. Genau wie du. Du kannst aber dennoch in der Stadt schlendern und die Veränderungen im Stadtbild beobachten. Das ist manchmal spannender als ein paar Billigsocken bei C & A zu kaufen. Als Alternative kannst du natürlich auch ins Grüne laufen oder fahren.
Einfach den Kram im Internet bestellen. Das wird Sonntag nicht abgestellt. Und die zukünftig arbeitslosen Ex-verkäufer werden es dir und Verdi bestimmt danken.
Mach doch. Schön shoppen bei amazon. Richtig viel und dolle. Zeig deinen Geist und bestelle
Weil eben Geschäfte nur Geschäfte sind, die von Chefs geleitet werden und in denen Mitarbeiter dann arbeiten.
Oder kann dein Auto auch entscheiden, wo es langfährt?
Und weiter: die Mitarbeiter der Verkaufseinrichtungen würden vielleicht an diesem Sonntag auch lieber etwas anderes machen, als verkaufen. Schon mal darüber nachgedacht? Vielleicht mit der Familie rausfahren oder im Garten sitzen? Deinen Einkauf kannst du gern auch Montags bis Samstags erledigen. Und wenn mal nicht, wirst du sicher nicht verhungern oder abgerissen bekleidet sein.
Sieh es mal immer auch von der anderen Seite.
Fahr doch nach Günthersdorf oder nach Leipzig.
*facepalm*
Ich bin mal gespannt ob die Tankstellen auch zu haben.
Das Gerich sagt ja eindeutig das keiner der Geschäfte öffnen darf. Es gibt keine Ausnahmen
Sämtliche Tankstellen im betroffenen Gebiet müssen selbstverständlich auch geschlossen bleiben. Insbesondere die auf dem Marktplatz. Kontrollier das aber trotzdem. Man weiß ja nie…