Gericht verbietet Sonntags-Öffnung in Halle-Peißen
Das Halle-Center in Peißen darf nicht am 25. März öffnen. Das Verwaltungsgericht hat die Sonntagsöffnung verboten. Die Gewerkschaft ver.di hatte geklagt. Es waren Auftritte von Schlagerstars geplant. Die Ordnungsbehörden hatten die öffnung zunächst mit der Begründung zugelassen, „dem Versorgungsbedürfnis der Besucher Rechnung zu tragen und gleichzeitig dem Einzelhandel die Möglichkeit zu geben, den Zustrom der Besucher geschäftlich zu nutzen“.
Das Veraltungsgericht hat dem Antrag von ver.di stattgegeben und dies damit begründet, dass die Voraussetzungen für eine Sonntagsöffnung nicht vorliegen. Diese sei nur zuzulassen, wenn ein besonderer Sachgrund vorliege, der sich weder aus dem wirtschaftlichen Umsatzinteresse des Verkaufsstelleninhabers noch aus dem Erwerbsinteresse potenzieller Kunden ergebe. Der Anlass für die Sonntagsöffnung müsse vielmehr für sich den Besucherstrom auslösen. Das sei hier nicht der Fall. Hier diene die geplante Veranstaltung allein dazu, den Vorwand für die Sonntagsöffnung zu schaffen. Schon nach der Begründung der Antragsgegnerin sei das Ziel der Veranstaltung die Möglichkeit, dem Einzelhandel Umsatz zu verschaffen. Es erscheint dem Gericht aber auch nicht plausibel, dass mehrere tausend Besucher ein Einkaufscenter auf der grünen Wiese allein wegen einiger namentlich nicht genannter Schlager- und Volksmusikinterpreten auf kleiner Bühne besuchen. Die danach allein aus wirtschaftlichen Gründen vorgesehene Öffnung genüge den rechtlichen Anforderungen nicht.
Gegen die Entscheidung haben die Beteiligten die Möglichkeit, Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht in Magdeburg zu erheben.
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