Grundsteuer: Halle bangt um 24 Millionen Euro

Am Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht die aktuelle Regelung zur Grundsteuer für rechtswidrig erklärt. Nun soll bis Ende nächsten Jahres eine neue Regelung her. Und darauf schaut man in Halle gespannt. Denn die Einnahmen aus der Grundsteuer machen ein Achtel der halleschen Steuereinnahmen aus, betragen jährlich zwischen 24 und 25 Millionen Euro.
Sachsen-Anhalt Finanzminister André Schröder sagte: „Die Grundsteuer muss auch nach der Reform verlässlich, verfassungskonform und aufkommensneutral erhalten bleiben. Allein in Sachsen-Anhalt betrug das Aufkommen aus der Grundsteuer 2016 etwa 251 Millionen Euro, 2017 waren es ungefähr 258 Millionen Euro. Für die Umsetzung des Urteils gilt nun: Gründlichkeit vor Eile! Die Übergangsfrist bis 2024 sichert ab, dass die für unsere Kommunen existentiell wichtige Steuer jederzeit juristisch sicher erhoben werden kann. Dies bringt Verlässlichkeit für die kommunalen Haushalte.“ Für Minister Schröder ist klar, dass die deutschen Finanzminister schon bei ihrem nächsten Treffen übermorgen in Berlin ausgiebig über das Verfassungsurteil zur Grundsteuer beraten werden. Schon auf der Finanzministerkonferenz im Juni 2016 hatten alle Länder-Finanzminister bis auf Hamburg und Bayern das sogenannte Kostenwertmodell (KWM) beschlossen. Danach soll die Reform keine Veränderung des Grundsteueraufkommens insgesamt bewirken und die bundesgesetzliche Regelung der Grundsteuer soll mit Öffnungsklauseln für landesspezifische Messzahlen ausgestattet werden. Die Bewertung des Grundvermögens soll hinsichtlich des Grund und Bodens anhand der Bodenrichtwerte erfolgen, die Bewertung der Gebäude soll wertorientiert das Baujahr berücksichtigen. Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft soll der Ertragswert bewertet werden.
Der finanzpolitische Sprecher der Linken-Landtagsfraktion Swen Knöchel meint zur Entscheidung: „Das heutige Urteil war erwartbar. Jedem, der mit der Materie vertraut war, war klar, dass eine Steuer, deren Grundlage Werte sind, die im Jahr 1935 bzw. 1964 mutmaßlich bestanden, nicht dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz stand halten kann. Zahlreiche Gesetzesinitiativen sind in den vergangenen Jahrzehnten gescheitert, weil angeblich eine Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger vermieden werden sollte. Steuergerechtigkeit kann aber nur verwirklicht werden, wenn die Besteuerungsgrundlage nachvollziehbar ist. Im Jahr 2016 nahmen die Städte und Gemeinden in unserem Land 250 Millionen Euro Grundsteuer ein, es handelt sich somit um eine für die Kommunen bedeutsame Einnahmequelle. Es ist deshalb erforderlich, das nun folgende Gesetzgebungsverfahren so auszugestalten, dass auch nach 2020 Rechtssicherheit für unsere Kommunen besteht.“
Robert Farle, Sprecher für Wirtschaft und Finanzen der AfD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt: „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die aktuelle Bemessungsgrundlage der Grundsteuer für verfassungswidrig zu erklären, ist richtig. Ein anderer Maßstab zur Bemessung der Grundsteuer ist bereits lange überfällig, um eine Gerechtigkeitslücke zu schließen. Allerdings muss jetzt darauf geachtet werden, dass die neue Berechnungsgrundlage keine steigenden Kosten für unsere Bürger verursacht. Gerade im Hinblick auf die bereits überteuerten Mietpreise würde sich eine teurere Grundsteuer auch in steigenden Mieten widerspiegeln, da die Grundsteuer auf die Mieter umgelegt wird. Wir fordern deshalb, dass mit der Grundsteuer-Reform eine Lösung gefunden wird, die nicht zu einer höheren Belastung für Grundstückseigentümer und Mieter führt.“
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