Halle will Hauptsatzung ändern und Ausschuss-Sitzungen per Videokonferenz erlauben

Wegen der Corona-Pandemie hat das Land Sachsen-Anhalt die Möglichkeit gegeben, Sitzung der kommunalen Gremien als Videokonferenz durchzuführen.

Die Stadt Halle will von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Öffentliche Präsenzsitzungen der Gremien soll es bei steigenden Inzidenzzahlen nicht geben. 

Aus diesem Grund soll der Stadtrat die Hauptsatzung ändern. Eine entsprechende Vorlage werde derzeit durch das Rechtsamt erarbeitet, so Oberbürgermeister Bernd Wiegand im Hauptausschuss. “Damit wird vorbereitet sind.”

Erste aAuswirkungen zeigten sich auch schon im Hauptausschuss, dem letzten Ausschuss vor dem Stadtrat. Bis auf Oberbürgermeister Bernd Wiegand und seine Büroleiterin war die komplette Verwaltung nicht anwesend, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren, so Wiegand.

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7 Antworten

  1. Die spinnen, die Römer ... sagt:

    Wie soll denn das gehen? Wollen die nur Labern? Oder sollm auch abgestimmt werden? Wer will denn das auf Korrektkeit überwachen. Wie soll das gehen?

    Oder tagen die in Online-Video-Modus nur zu Unabweisbarkeiten?

  2. 07 sagt:

    Das hätten sie längst machen müssen, schon wegen der Vorbildwirkung

  3. 07 sagt:

    Da muss erst mal was geändert werden ohne dem gehts nicht

  4. Stadtverordnungsbiest sagt:

    Wird das schon am Mittwoch zur Stadtratssitzung so sein?

    • Beobachter sagt:

      1. Der Stadtrat ist kein Ausschuss
      2. Zuerst muss der Stadtrat die Änderung der Hauptsatzung beschließen, bevor dann entsprechend der geänderten Hauptsatzung eingeladen werden kann.

      Ich bin gespannt, wie das Thema Einwohnerfragestunde (technisch) geregelt werden soll.

  5. M. Andatrine und B. Rufene sagt:

    „Sitzung der kommunalen Gremien“
    1. Der Stadtrat ist ein kommunales Gremium

    2. Das ist falsch. Im Gesetz KVG LSA steht in §56a
    (Abstimmungen in außergewöhnlichen Notsituationen)

    „(2) Zur Sicherstellung der Beratungen und
    Abstimmungen können notwendige Sitzungen
    der Vertretung und ihrer Ausschüsse ohne
    persönliche Anwesenheit der Mitglieder
    in einem Sitzungsraum als Videokonferenz
    durch zeitgleiche Übertragung von Bild und
    Ton durchgeführt werden. Das Nähere zur
    Durchführung der Videokonferenz regelt
    die Geschäftsordnung.“

    Geschäftsordnung. Eingeladen wird nach GO,
    nicht nach Hauptsatzung.

    3. Wen interessiert schon die Einwohnerfragestunde.
    Dieses Theater kostet uns nur unsere kostbare Zeit.
    Leider muß frau ja schon dasein, wenn der Zirkus
    beginnt. Es ist nie klar, wie lange die Bespaßung geht
    und wann dann die reguläre Sitzung anfängt.