Hasi-Prozess: „sitzungspolizeiliche Maßnahmen“ angeordnet
Am 4. Juni wird im Amtsgericht in Halle die Räumungsklage gegen das besetzte Haus „Hasi“ verhandelt. Die vorsitzende Richterin hat sitzungspolizeiliche Maßnahmen angeordnet.
„Diese umfasst im Wesentlichen die Errichtung einer Kontrollstelle, an der sich Besucher mit einem gültigen Legitimationspapier ausweisen müssen“, so das Amtsgericht Halle. „Durch die anwesenden Beamten dürfen körperliche Durchsuchungen der Zuhörer zur Auffindung unerlaubter Gegenstände durchgeführt werden.“
Das Haus in Hafenstraße wurde Anfang 2016 besetzt. Wenig später wurde ein Nutzungsvertrag mit dem Eigentümer HWG vereinbart. Diesen hat die HWG jedoch nicht verlängert.
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