Kabinett beschließt Fahrrad-Leasing in der Landesverwaltung
Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Weg freigemacht, Beamten und Tarifbeschäftigten der unmittelbaren Landesverwaltung das Angebot einer Besoldungs- bzw. Entgeltumwandlung zum Fahrrad-Leasing zu ermöglichen. Im nächsten Jahr sollen die organisatorischen und administrativen Voraussetzungen dafür geschaffen sein.
Hintergrund:
Mit dem Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes vom 27. Juni 2024 ist die Möglichkeit einer Besoldungsumwandlung für vom Dienstherrn geleaste Fahrräder geschaffen worden. Auch die Tarifvertragsparteien haben im Rahmen des letzten Tarifabschlusses vom 9. Dezember 2023 u. a. vereinbart, dass den Tarifbeschäftigten die Möglichkeit der Entgeltumwandlung zum Zweck des Fahrrad-Leasings eröffnet werden kann.
Da können sich die armen Beamten und Angestellten endlich ein Fahrrad leisten! Vielleicht sogar ein E-Bike- Wahnsinn. Da kann Mutti die Plagen mit dem E-Lastenfahrrad vor dem Dienst zur Schule bringen und muss nicht den SUV nehmen. Ich bin gespannt!
Besoldungs- und Entgeldumwandlung? Was darf sich denn ein bürokratisch unbeleckter Bürger darunter vorstellen? Gibt’s Anreize fürs Fahrradfahren für unser Führungspersonal?
Es wird ein kleiner Teil der Kaufsumme monatlich (bis zu einen Höchstbetrag) direkt vom Brutto abgezogen.
Danach erfolgt erst die Besteuerung u. Sozialabgaben. Das heißt, dass die Kaufsumme niedriger durch die niedrigeren Abgaben ausfällt.
Bsp.: 3000€ brutto und 50€ Rate -> Nur 2950€ werden besteuert + Sozialabgaben.
Danke für die Erläuterung. Ich find’s super!
Ihr kommt mal wieder aus dem Mustopp angekrochen. Dienstradleasing gibt es seit etlichen Jahren (siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Firmenrad bspw.), das einzig Neue an der obigen Meldung ist, dass es das verschnarchte Sachsen-Anhalt nun auch für seine Angestellten und Beamten anbieten wird.
Glückwunsch. Sachsen-Anhalt mal wieder Letzter. Das geht in anderen Bundesländern auch für Beamte schon seit Jahren.
Besser später als nie. Nun wäre es aber schön, wenn alle Angestellten des LSA profitieren könnten, nicht nur die der „unmittelbaren Landesverwaltung“.
Angestellte der mittelbaren Landesverwaltung (Gemeinden, Landkreise, Verbandsgemeinden …)
können das schon länger.
Meines Wissens nach sind in der Tat die Beamten die letzten, die davon profitieren können. Für die Angestellten gab es die Möglichkeit wohl schon länger. Kann mich irren, ist aber auch egal. Hauptsache, das Land kommt endlich aus der Hefe.
Wer gehört denn zur unmittelbaren Landesverwaltung? Sind Lehrer da auch dabei, schließlich verwalten sie das Elend an den Schulen.