Kläger wollte ein Jahr: Gericht in Sachsen-Anhalt bestätigt Bundesgesetz zur Geltungsdauer von Genesenennachweisen

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Magdeburg hatte in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes über die Frage der Dauer des Genesenennachweises nach Inkrafttreten des § 22a IfSG zu entscheiden.

Die Antragsteller begehrten im Wege der einstweiligen Anordnung u. a. die Feststellung, dass ihr Genesenenstatus für die Dauer von mindestens einem Jahr Gültigkeit habe.

Die Kammer hat die Anträge abgelehnt. Es könne dahinstehen, ob sich die im Zeitpunkt der Antragstellung bei Gericht geltende COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) hinsichtlich § 2 Nr. 5 nach aller Voraussicht als verfassungswidrig dargestellt hätte und in der Folge auf § 2 Nr. 5 SchAusnahmV in der vorherigen Fassung vom 08.05.2021 abzustellen gewesen wäre. Denn weder aus § 2 Nr. 5 SchAusnahmV in der Fassung vom 08.05.2021, noch aus § 2 Nr. 5 SchAusnahmV in der Fassung vom 14.01.2022 hätten die Antragsteller einen Anspruch auf einen Genesenenstatus mit einjähriger Dauer herleiten können. Diese hätten eine Dauer des Genesenenstatus von maximal 6 Monaten bzw. 90 Tagen vorgesehen.

Maßgeblich für die gerichtliche Entscheidung sei jedoch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in der Fassung vom 18.03.2022. Mit § 22a IfSG habe der Bundesgesetzgeber nunmehr gesetzliche Regelungen über den Impf-, Genesenen- und Testnachweis bei COVID-19 sowie über COVID-19-Zertifikate getroffen, die die bisherigen entsprechenden Regelungen in der SchAusnahmV ersetzen würden.

Gemäß § 22a Abs. 2 IfSG sei ein Genesenennachweis ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens eines durch vorherige Infektion erworbenen Immunschutzes gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form, wenn die vorherige Infektion durch einen Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-NAAT oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) nachgewiesen wurde und die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt.

Damit habe der Bundesgesetzgeber die Höchstdauer des Genesenenstatus ausdrücklich auf 90 Tage seit positiver Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 festgelegt. 

Anhaltspunkte für eine offensichtliche Verfassungswidrigkeit des § 22a Abs. 2 IfSG sah die Kammer nicht.

Az. 1 B 24/22 MD

Beschluss vom 03.05.2022

Die Entscheidung ist rechtskräftig.

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Keine Antworten

  1. Antifa sagt:

    Es ist auch nicht mehr anders zu erwarten in der besten Demokratie aller Zeiten. 😉
    Wie gesagt: Hoffen, dass das System bald endlich kollabiert und wir wieder frei sind.

    • Lederjacke sagt:

      Du kollabierst auch bald mit den ständigen demokratiefeindlichen Kommentaren.

      Es ist dir schon bewusst, dass die große Mehrheit die Maßnahmen grundsätzlich tragen.

      Eine kleine radikale Minderheit reißt das Maul auf und krakehlt rum

      200 Figuren von 200.000 Hallensern machen am Montag Stimmung, 20 von 200.000 stehen beim Zwerg auf dem Markt rum.

      • Hallenser sagt:

        Spielt für den Punkt keine Rolle, ist mir als Hallenser aber trotzdem wichtig: die 200 und vor allem die 20 bestehen nur zu einem Teil aus Hallensern!

      • Antifa sagt:

        „Du kollabierst auch bald mit den ständigen demokratiefeindlichen Kommentaren.“

        Sie verwechseln mich wohl mit Ihresgleichen.
        Eine manipulierte Masse erträgt die willkürlichen „Maßnahmen“. wie viele es wirklich sind weiß man nicht. Ein Blick in die Straßenbahnen fällt dieser Tage auf viele freie Nasen. 😉

      • PS: google mal krakeelen sagt:

        Nicht jeder Kritiker rennt Montags zur Demo, so schlau könntest du wenigstens sein. Das ist nämlich bei jeder Demo so, dass immer nur ein Bruchteil der Sympathisanten des jeweiligen Anliegens zur Demo geht. Was du in diesem Zusammenhang mit dem Zwerg willst, weißt du wohl nur selber.

      • Kasob sagt:

        Das hättest du nicht schreiben dürfen, jetzt kommt wieder eine ellenlange Antwort von „Antifant“ warum wir in einer Diktatur leben.

      • Hansi sagt:

        140 Figuren von 230.000 stehen vor dem Steintor und demonstrieren gegen die Kunstfreiheit. Sind zum Glück weniger als die Grundrechteverteidiger am Montag.

        Noch weniger gibt es Gegendemonstranten und Lauterbach-Pharmalobbyfans am Montag. Momentan ziemlich genau null.

    • Flutschi sagt:

      Verlass doch einfach das System.

    • 10010110 sagt:

      Welche Demokratie gefällt dir denn am zweitbesten? Die russische? Die US-amerikanische? Die syrische?

    • Rumpelelse sagt:

      Das hofft die Mehrheit der Deutschen,die Querdenker,die bösen Nazis und Aluhutträger.Wird echt langsam lächerlich,wie man sich immer noch an dieser Lüge festkrallt.