Kühlmittel aus Klimaanlage geklaut
Am 02.01.2020, gegen 11:45 Uhr, stellte eine Mitarbeiterin eines Einkaufsmarktes in der Trothaer Straße in Halle (Saale) fest, dass Kühlmittel aus der Kühlanlage entwendet wurde. Diese ist an der Außenwand des Gebäudes angebracht. Durch den Diebstahl wurde nicht nur die Kühlanlage beschädigt, denn durch deren Ausfall mussten sämtliche Lebensmittel, welche sich in der Kühlung des Marktes befanden, entsorgt werden. Die Höhe des Gesamtsachschadens wird auf einen fünfstelligen Betrag geschätzt. Die Polizei des Polizeireviers Halle (Saale) hat die Ermittlungen vor Ort aufgenommen. Auch die Kriminaltechnik kam vor Ort zum Einsatz.
Was ist nur los in dieser Welt? Ich bin übrigens Kälte und Klimaanlagenmonteur! Es ist einfach nicht zu fassen..
Aha, hast du es abgesaugt?
War wohl R134a?
Seltsam aber auch für Techniker, daß da keine Leck- oder Fehlmengenwarnung installiert ist.
Und was macht man mit Kühlmittel als Laie? Oder waren da Fachleute am Werk, Insider vielleicht noch?
Ihre unqualifizierten Bemerkungen sind kaum noch auszuhalten (wie schon zuvor diese hier: https://dubisthalle.de/einbruch-in-supermarkt-in-landsberg#comment-66974).
Wo steht, dass kein Leckwarner installiert ist? Was nutzt dieser in diesem Fall? Wie lange benötigt so ein ein Täter vor Ort und ist dann weg?
Wer hat auch nur ansatzweise behauptet oder angenommen, dass der Diebstahl von Laien durchgeführt wurde (außer Ihnen natürlich)?
Wie kann man überhaupt nur in Erwägung ziehen, dass ein Laie sich dort zu schaffen macht und das Kühlmittel entwendew, aber gar nicht weiß, was er damit soll?
Denken Sie überhaupt nach, bevor Sie posten? Okay, die letzte Frage beantwortet sich von selbst.
Entwendet glaub ich nicht! Entweder ist die Anlage undicht, das müsste geprüft werden, falls ja zahlt die Versicherung nicht! Da muss es auch ein Anlagenbuch geben, wann die letzte Wartung und Dichtheitsprüfung stattgefunden hat! Da hat der Betreiber der Kälte-/Klimaanlage die Nachweispflicht, bei Nichteinhaltung kann eine Strafe von bis zu 50.000 €drohen, gem Chemikalien Schutzgesetz. Oder Vandalismus!
Ihr Glaube in allen Ehren, aber ich glaube schon eher der Polizei und den Kriminaltechnikern, ich denke, dass die zwischen Vandalismus, „einfacher“ Undichtigkeit und vorsätzlicher Manipulation zwecks Diebstahls unterscheiden können.
Der Supermarkt oder irgendein Mitarbeiter verfügt doch sicher über einen Twitter- oder Facebookaccount. Hat man die Lebensmittel zum sofortigen Abholen angepriesen/ beworben? Die können doch maximal angetaut gewesen sein,wenn die Kühlung nicht tagelang aus war. Hätten sicher Leute geholt.
Unterbrechung der Kühlkette und damit rechtlich nicht zulässig
Und verschenken und Annahme auf eigene Gefahr?!
Die Haftung wird so nicht, jedenfalls nicht vollständig ausgeschlossen. Die damit verbundenen Risiken geht niemand ohne Not ein.
Da du sicher niemandem glaubst, der dir hier antwortet, frag doch jemanden, der damit zu tun hat. Zum Beispiel einen Supermarktbetreiber. Der muss nämlich, zusätzlich zu den Verlusten durch unverkäufliche Waren, auch die Kosten für die Entsorgung tragen. Das macht er nicht freiwillig.
Die Antwort wird dir auch dann nicht gefallen, aber vielleicht zweifelst du nicht mehr so stark am Offensichtlichen und allgemein Bekannten. Es gibt ja schließlich noch eine Menge andere Themen, wo du große Unsicherheiten aufweist.
Was bist du eigentlich für ne unzufriedene Person, die mit jedem Post, einfach jedem, erhabenes Geseier ablassen muss? Das nervt nur noch. Und manchmal frag ich mich, ob du zum Ziel hast hier alle zu vertreiben. Zeit hast du ja scheinbar ohne Ende.