Landtag beschließt Gesetz zur Modernisierung des sachsen‑anhaltischen Kommunalrechts

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Keine Antworten

  1. Wahlbeobachter sagt:

    Und es gibt keine Lex Wiegand, das passive Wahlrecht zum Hauptverwaltungsbeamten erlischt mit dem Pensionsalter….

  2. Das liest sich eher... sagt:

    … nach „Gesetzt zur weiteren Chaotisierung des chaotisch-uneinheitlichen Föderalismus“.

  3. Nuvole sagt:

    „….Gemeinsam mit Kommunen, Kommunalaufsichtsbehörden und kommunalen Spitzenverbände……“

    Bla, bla, plantsch, was für ein ekelhafter Wasserkopf !
    Wozu braucht man eigentlich einen Kreistag, weiß das einer ?
    Die verwalten sich doch zu Tode, wenn die alle streiken würden bekäme das im Gegensatz zum Müllmann oder Stadtbusfahrer niemand mit.
    Ich glaube da müßte man mal mit der Dolmar ran und zwar ganz unten. Ganze zwei Prozent der Umsatzsteuer und 16 % der Einkommenssteuer kommen bei den Kommunen an, die haben doch gar keinen wahrnehmbaren Etat, wozu ist dann auf dem Mitteldeck so ein Haufen Verwaltung nötig ?
    Das Land kann doch den Bürgermeistern per Quote Geld zuweisen über welches die Gemeinde- bzw. Stadträten dann verfügen, was ist daran so schwer ?
    Genau genommen kann der Landtag auch gleich mit weg, wenn das Geld sowieso vom Bund kommt kann es auch direkt nach unten durchgereicht werden.
    Was sollen diese Zwischenhändler für einen Sinn haben, weiß das einer ?

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