Mindestens 30 Kinderehen in Sachsen-Anhalt

Auch in Sachsen-Anhalt gibt es eigentlich verbotene Kinderehen. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der AfD hervor.
„Eine aktuelle Umfrage des Landesjugendamtes bei den Jugendämtern ergab, dass zum Stand 20.06.2016 insgesamt 30 Flüchtlings-Ehepaare bekannt waren, bei denen mindestens eine Partnerin oder ein Partner minderjährig ist. Eine Aufschlüsselung nach Herkunft und Alter gibt es nicht“, teilt das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration mit. Den Behörden offiziell bekannt sind also 30 Ehen unter Flüchtlingen in Sachsen-Anhalt, bei denen ein Ehepartner minderjährig ist. In islamischen werden Mädchen oft schon zu Anfang der Pubertät zwangsverheitatet, teilweise sogar noch früher. Allerdings erfassen die Behörden für ihre Statistik hierzu das genaue Alter nicht, anders als in anderen Bundesländern.
Allerdings macht das Ministerium auch klar, dass es vorerst nichts machen kann. Für im Ausland geschlossene Ehen gelte nach Art. 13 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), dass die Voraussetzungen der Eheschließung dem Recht des Staates unterliegen, dem die Verlobten angehören, so das Ministerium. „Dies hat zur Folge, dass die nach ausländischem Recht geschlossenen Ehen mit Minderjährigen in Deutschland grundsätzlich wirksam sind. Ausnahmen macht die Rechtsprechung lediglich in den Fällen, in denen ein Verstoß gegen den ordre-public-Grundsatz des Art. 6 EGBGB vorliegt, als das ausländische Recht mit grundlegenden Prinzipien des deutschen Rechts nicht übereinstimmt.“ Doch ob eine Kinderehe erzwungen wurde, lässt sich nur schwer feststellen. Betroffene schweigen meist.
Zugleich führt das Ministerium aus, dass alle Minderjährigen in Sachsen-Anhalt dem Kinder- und Jugendschutz unterliegen, „unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht. Insofern stellt die Gewährleistung aller Kinder- und Kinderschutzrechte – auch derjenigen, die in der UN-Kinderrechtskonvention genannt sind – in Bezug auf minderjährige Ehepartner keine anderen Anforderungen an die Landesregierung als in Bezug auf unverheiratete Kinder und Jugendliche“, so das Ministerium.
Immerhin hat das Problem die Bundespolitik erreicht. Mehrere Landesminister haben Bundesjustizminister Heiko Maas aufgefordert, Maßnahmen zu entwickeln. Geprüft werden soll, ob die Ehen in Deutschland anerkannt werden, wenn diese gegen deutsches Recht verstoßen würden.
Mit Ausnahmegenehmigung sind in Deutschland auch Eheschließungen zwischen 16 und18 Jahren möglich. Pro Jahr werden im Durchschnitt 30 dieser Genehmigungen erteilt.
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