Mindestens 30 Kinderehen in Sachsen-Anhalt
Auch in Sachsen-Anhalt gibt es eigentlich verbotene Kinderehen. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der AfD hervor.
„Eine aktuelle Umfrage des Landesjugendamtes bei den Jugendämtern ergab, dass zum Stand 20.06.2016 insgesamt 30 Flüchtlings-Ehepaare bekannt waren, bei denen mindestens eine Partnerin oder ein Partner minderjährig ist. Eine Aufschlüsselung nach Herkunft und Alter gibt es nicht“, teilt das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration mit. Den Behörden offiziell bekannt sind also 30 Ehen unter Flüchtlingen in Sachsen-Anhalt, bei denen ein Ehepartner minderjährig ist. In islamischen werden Mädchen oft schon zu Anfang der Pubertät zwangsverheitatet, teilweise sogar noch früher. Allerdings erfassen die Behörden für ihre Statistik hierzu das genaue Alter nicht, anders als in anderen Bundesländern.
Allerdings macht das Ministerium auch klar, dass es vorerst nichts machen kann. Für im Ausland geschlossene Ehen gelte nach Art. 13 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), dass die Voraussetzungen der Eheschließung dem Recht des Staates unterliegen, dem die Verlobten angehören, so das Ministerium. „Dies hat zur Folge, dass die nach ausländischem Recht geschlossenen Ehen mit Minderjährigen in Deutschland grundsätzlich wirksam sind. Ausnahmen macht die Rechtsprechung lediglich in den Fällen, in denen ein Verstoß gegen den ordre-public-Grundsatz des Art. 6 EGBGB vorliegt, als das ausländische Recht mit grundlegenden Prinzipien des deutschen Rechts nicht übereinstimmt.“ Doch ob eine Kinderehe erzwungen wurde, lässt sich nur schwer feststellen. Betroffene schweigen meist.
Zugleich führt das Ministerium aus, dass alle Minderjährigen in Sachsen-Anhalt dem Kinder- und Jugendschutz unterliegen, „unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht. Insofern stellt die Gewährleistung aller Kinder- und Kinderschutzrechte – auch derjenigen, die in der UN-Kinderrechtskonvention genannt sind – in Bezug auf minderjährige Ehepartner keine anderen Anforderungen an die Landesregierung als in Bezug auf unverheiratete Kinder und Jugendliche“, so das Ministerium.
Immerhin hat das Problem die Bundespolitik erreicht. Mehrere Landesminister haben Bundesjustizminister Heiko Maas aufgefordert, Maßnahmen zu entwickeln. Geprüft werden soll, ob die Ehen in Deutschland anerkannt werden, wenn diese gegen deutsches Recht verstoßen würden.
Mit Ausnahmegenehmigung sind in Deutschland auch Eheschließungen zwischen 16 und18 Jahren möglich. Pro Jahr werden im Durchschnitt 30 dieser Genehmigungen erteilt.
Wieder eine Bereicherung.
Doppelmoral ala Merkel!
In Deutschland kann bereits mit 16 geheiratet werden, wenn der Partner volljährig ist. Mit 16 ist man noch minderjährig.
Nichts davon hat Frau Merkel beschlossen oder umgesetzt!
Der Anfang der Pubertät, wie es im Artikel erwähnt wird, ist aber bei Mädchen bei 12–13 Jahren. Zwischen diesem Alter und 16 Jahren gibt es doch einen deutlichen Unterschied in der Entwicklung der Persönlichkeit.
Überdies hat Daggilover nicht behauptet, Frau Merkel hätte die Ehe von Minderjährigen beschlossen oder umgesetzt, sondern die Doppelmoral im Bezug auf die „kulturelle Bereicherung“ durch weitgehend unkontrollierte Zuwanderung von Ausländern kritisiert. Wir wollen doch mal fair bleiben, oder?
„Der Anfang der Pubertät (…) ist aber bei Mädchen bei 12-13 Jahren“
OK, fast richtig. 🙂 Nun steht (im selben Artikel!) aber nichts davon, dass in den erwähnten 30 Ehen irgendwer 12-13 Jahre alt ist. Im Gegenteil, es wird überhaupt kein Alter erwähnt, weil gar nicht erfasst.
„Überdies hat Daggilover nicht behauptet, Frau Merkel hätte die Ehe von Minderjährigen beschlossen oder umgesetzt“
Dies habe ich auch nicht unterstellt. Lies zur Not nochmal.
„sondern die Doppelmoral im Bezug auf die „kulturelle Bereicherung“ durch weitgehend unkontrollierte Zuwanderung von Ausländern kritisiert.“
Das nenne ich mal sehr freie Interpretation der 6(!) Worte umfassenden Äußerung. Aber gut. Ich bin ja froh, dass endlich mal wieder jemand Merkel an etwas, sei es auch noch so weit hergeholt, die Schuld gibt. 🙂
Bleibt festzuhalten: In der Bundesrepublik Deutschland (in Sachsen-Anhalt wieder seit 1990) sind Ehen, die das Kriterium „ein minderjähriger Partner“ (=“Kinderehen“) erfüllen, ebenfalls erlaubt. Das war auch schon im Dritten Reich so, in der Weimarer Republik und im Kaiserreich. Und auch davor. Dieses Regelungen gab es bereits, bevor der erste Muselmann die Grenzen des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation übertreten hat.
Also: keine „Bereicherung“, keine Doppelmoral.
Wenn wir denn fair bleiben wollen. 🙂
Die Heirat von minderjährigen Personen findet in Deutschland normalerweise auf freiwilliger Basis statt. Und es ist kein Geheimnis, dass bei den Mullahs gern viel eher die Heirat vollzogen wird als es in Deutschland erlaubt ist. Auch diese beiden Punkte sind noch ein wesentlicher Unterschied.
„bei den Mullahs“
Natürlich, „weiß“ doch jeder! Aber auch diese „Fakten“ sind in der zugrunde liegenden Statistik bzw. Umfrage(!) des LAndesjugendamts gar nicht erfasst worden. Wie auch?
Genausowenig werden Zwangsehen von Deutschen erfasst. Wie du selbst sagst, Ehen sind in Deutschland normalerweise freiwillig…
Ihr bösen Deutschen!! Das ist die kulturelle Bereicherung, über die sich doch vor allem Die Grünen freuen. Seid mal nicht so intolerant!!