Kind hat auf Autohausgelände am alten Thüringer Bahnhof gezündelt

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  1. Kg sagt:

    Dort halten sich oft Assis auf

  2. Emmi sagt:

    Na prima, nicht strafmündig! Hat der keinen Grips im Kopf. Da müssen wenigstens Sozialstunden ran, am besten draußen und mühsam

    • Gripsschärfer sagt:

      Hm, das mit dem fehlenden Grips war wohl ein Eigentor. Sozialstunden sind strafrechtliche Maßnahmen nach dem JGG. Und das greift eben erst ab einem Alter von 14 Jahren. Aber Hauptsache sabbeln, nich?

  3. joerg sagt:

    Sorry wo ist das Jugendamt muß immer erst einer Sterben bevor man Aktiv wird

  4. Kannjanichtwahrsein sagt:

    Wenn das so weiter geht, ist Halle bald autofrei.

  5. 🤶🐰🙏 sagt:

    Man wird den Kleinen sehr, sehr behutsam anfassen, schliesslich ist er noch ein Kind. Der Kleine wird dann immer weiter zündeln, schliesslich passiert ihm nichts. In 10 Jahren ist er dann komplett im Eimer, nix mehr zu machen.

    Und das Schöne daran? Niemand ist es in Schuld. 👍 Schliesslich hat man es doch nur gut gemeint und wollte ein freundliches Gesicht zeigen. 😁😉

  6. Tom sagt:

    Mit 12wusste ich was richtig und was falsch is! Es wird Zeit etwas am Strafrechtssystem zu ändern! In alles Bereichen heißt es das kinder im früher reif werden, außer beim Strafrecht!

    • 10010110 sagt:

      Was ändert denn das Strafrecht am Verständnis von richtig und falsch? Kinder materialisieren sich nicht einfach so auf die Welt, die werden von Eltern gezeugt und bis zum zwölften Lebensjahr durchgefüttert. Da muss man ansetzen.

    • Richard Moser sagt:

      Lieber Tom, deine Aussage zeigt, dass du eine sehr traurige Kindheit hattest.
      Wenn man mit 12 Jahren schon von richtig und falsch unterscheiden kann wie ein Erwachsener, dann müssen irgendwelche Umstände vorhanden gewesen sein, welche dich so Geistig altern ließen.
      Bedeutet du hattest eine schlechte Kindheit und warst auf dich allein gestellt.

      • frühreif sagt:

        @Spacko:

        Nicht von dir auf andere schliessen!

        Als ich 12 Jahre alt war, hatte ich schon meine erste Freundin, war Kettenraucher und habe gesoffen wie ein Loch!

        Natürlich wusste ich, dass ich das nicht soll, habs aber trotzdem getan!

  7. Zahlemann und Söhne sagt:

    Er ist trotzdem haftbar nach BGB zu machen, oder seine Eltern wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht, da er wiederholt gezündelt hat.

    Da diese Schulden in Zusammenhang mit Straftaten aufgetreten sind, sind die auch nicht durch eine Privatinsolvenz zu löschen.

  8. Robert sagt:

    Man kann auch Kleinkinder noch 01.00 Uhr auf der Straße sehen.
    Die Eltern machen sich da überhaupt keine Gedanken, ob das Kind müde ist.

  9. Erzieher sagt:

    Verflucht nochmal, steckt den Wanst ins Heim!