Mülltonnen in der Innenstadt brannten, Fassade vom Opernhaus beschädigt – Tatverdächtige Jugendliche gestellt

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  1. Emmi sagt:

    Die wissen vor Dummheiten nicht was sie machen sollen. Eigenhändig den Schaden beheben und abarbeiten.

    • Einarbeitungszeit sagt:

      Die Schadensersatzansprüche bleiben ohnehin an ihnen kleben.
      Maurer braucht die Gesellschaft, weil wir die vorhandenen ja so verheizen (Stichwort Arbeitsschutz vor Stäuben [Haut und Lunge], Kniebelastungen und andere Berufserkrankungen). Bei der Instandsetzung könnten sie tatsächlich etwas fürs spätere Leben lernen. Aber wenn das ihr erstes Lehrobjekt wird, wird man das auch sehen 😉

  2. Muelli sagt:

    Interessant ist ja, wieso die Oper ihre Mülltonnen auf den Gehweg stellen darf. Das ist allen anderen Grundstückseigentümern verboten.

    • Hallenser sagt:

      Laut Satzung ist es sogar vorgeschrieben, die Mülltonen auf dem Gehweg oder jedenfalls vor dem Grundstück oder der „Einfriedung“ aufzustellen.

      Woher hast du deine falschen Infos?

      • Muelli sagt:

        Vom schreiben der Stadt dass Mülltonnen nicht auf öffentlichem Grund abgestellt werden dürfen. Lediglich zur Leerung darf dies zu gewissen Zeiten erfolgen. Das ganze ist ca 3 Jahre her und wir haben sogar eine Androhung eines Ordnungsgeldes von der Stadt erhalten, sollten wir diesen Zustand nicht innerhalb einer Woche abstellen.

        • Hallenser sagt:

          Dauerhaftes Abstellen ist was anderes. Wann war Leerung am Opernhaus? Los, du schaffst das!

          • Halunken sagt:

            Da steht so einige Großcontainer, Mülltonnen und LKW dauerhaft auf dem öffentlichen Fußweg.

            • Hallenser sagt:

              Da hat aber weder ein Großcontainer, noch ein LKW gebrannt.

              Außerdem ging es um das angebliche Verbot, Mülltonen auf den Gehweg zu stellen. Das ist inzwischen geklärt, das war schlicht gelogen. Nun mach nicht den nächsten Schauplatz auf. Das geht auch bloß wieder nach hinten los….

      • Honnie sagt:

        In §26 der Abfallordnung steht ganz klar:
        „Nach der Entleerung sind die Abfallbehälter aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu
        entfernen. Die Regelungen der Sondernutzungssatzung bleiben unberührt. “

        Aber da die Oper ja etwas ganz besonderes ist in unserer Stadt, darf sie sicher mehr als alle anderen. Wie das immer so ist, sind wir alle gleich vor dem Gesetz, einige aber gleicher ….

  3. Detlef sagt:

    Ab in Jugendknast ohne Bewährung

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