Mülltonnen in der Innenstadt brannten, Fassade vom Opernhaus beschädigt – Tatverdächtige Jugendliche gestellt

Am Donnerstag gegen 21:00 Uhr brannten Mülltonnen im Universitätsring und kurz darauf in der August-Bebel-Straße.

Hier wurde die Fassade des Opernhauses beschädigt, da die brennenden Tonnen an einer Hauswand standen. Auch an einem geparkten LKW entstanden Schäden. Die Feuerwehr löschte.
In unmittelbarer Nähe wurden zwei 15-jährige Verdächtige angetroffen, gegen beide wird nun ermittelt.

Die wissen vor Dummheiten nicht was sie machen sollen. Eigenhändig den Schaden beheben und abarbeiten.
Die Schadensersatzansprüche bleiben ohnehin an ihnen kleben.
Maurer braucht die Gesellschaft, weil wir die vorhandenen ja so verheizen (Stichwort Arbeitsschutz vor Stäuben [Haut und Lunge], Kniebelastungen und andere Berufserkrankungen). Bei der Instandsetzung könnten sie tatsächlich etwas fürs spätere Leben lernen. Aber wenn das ihr erstes Lehrobjekt wird, wird man das auch sehen 😉
Interessant ist ja, wieso die Oper ihre Mülltonnen auf den Gehweg stellen darf. Das ist allen anderen Grundstückseigentümern verboten.
Laut Satzung ist es sogar vorgeschrieben, die Mülltonen auf dem Gehweg oder jedenfalls vor dem Grundstück oder der „Einfriedung“ aufzustellen.
Woher hast du deine falschen Infos?
Vom schreiben der Stadt dass Mülltonnen nicht auf öffentlichem Grund abgestellt werden dürfen. Lediglich zur Leerung darf dies zu gewissen Zeiten erfolgen. Das ganze ist ca 3 Jahre her und wir haben sogar eine Androhung eines Ordnungsgeldes von der Stadt erhalten, sollten wir diesen Zustand nicht innerhalb einer Woche abstellen.
Dauerhaftes Abstellen ist was anderes. Wann war Leerung am Opernhaus? Los, du schaffst das!
Da steht so einige Großcontainer, Mülltonnen und LKW dauerhaft auf dem öffentlichen Fußweg.
Da hat aber weder ein Großcontainer, noch ein LKW gebrannt.
Außerdem ging es um das angebliche Verbot, Mülltonen auf den Gehweg zu stellen. Das ist inzwischen geklärt, das war schlicht gelogen. Nun mach nicht den nächsten Schauplatz auf. Das geht auch bloß wieder nach hinten los….
In §26 der Abfallordnung steht ganz klar:
„Nach der Entleerung sind die Abfallbehälter aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu
entfernen. Die Regelungen der Sondernutzungssatzung bleiben unberührt. “
Aber da die Oper ja etwas ganz besonderes ist in unserer Stadt, darf sie sicher mehr als alle anderen. Wie das immer so ist, sind wir alle gleich vor dem Gesetz, einige aber gleicher ….
Abfallsatzung
Steht da, wann („wie schnell“) die Behälter nach der Entleerung zu entfernen sind?
Na los jetzt! Komm!
Jedenfalls nicht bis zur nächsten Entleerung. Weißt du aber selber.
Was steht da?
Komm, nicht nur die Klappe aufreißen und vortäuschen!
Ab in Jugendknast ohne Bewährung
Wer im Knast sitzt, hat i.d.R. keine Bewährung mehr…