Mutmaßlicher Drogendealer am Hauptbahnhof festgenommen
Anscheinend nichts gelernt hatte ein 42-jähriger Mann, welcher am Mittwoch, den 6. Dezember 2023 gegen 19:30 Uhr durch eine Streife der Bundespolizei im Hauptbahnhof Halle/Saale kontrolliert wurde: Eine durchgeführte Überprüfung seiner Personalien in der Fahndungsdatei der Polizei ergab eine Ausschreibung zur Untersuchungshaft. Demnach erschien der Beschuldigte, trotz ordnungsgemäßer Ladung, nicht zur angesetzten Hauptverhandlung wegen des Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz, hier des gewerbsmäßigen unerlaubten Handels in mehreren Fällen.
Da ihm im Falle einer Verurteilung eine nicht unempfindliche Bestrafung erwartet, wurde durch das Amtsgericht Halle/Saale am 8. November 2023 der Untersuchungshaftbefehl erlassen. Die Beamten eröffneten dem irakischen Staatsangehörigen den Haftbefehl, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. In den Diensträumen wurden bei der Durchsuchung des Festgenommenen mehrere betäubungsmittelähnliche Substanzen aufgefunden, die die Einsatzkräfte zur Sicherung eines weiteren Strafverfahrens sicherstellten. Nach fernmündlicher Rücksprache mit dem zuständigen Amtsgericht führten die Bundespolizisten den Mann dem Bereitschaftsrichter vor, der die Haft kurze Zeit später bestätigte.
So wurde der Polizeipflichtige gegen 21:40 Uhr an die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt übergeben, wo er bis zur nächsten Hauptverhandlung verbleibt. Weiterhin ersuchte die Ausländerbehörde Saalekreis den aktuellen Aufenthaltsort des Verhafteten, da er seit Januar dieses Jahres zur Ausreise verpflichtet ist und seither kein gültiges Ausweispapier besitzt. Die ausschreibende Behörde wurde über den aktuellen Aufenthaltsort durch die Bundespolizisten informiert. Ihm droht wiederum ein erneutes Strafverfahren wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln.
Da haben wir es doch wieder, die Ausländerbehörde ersuchte den aktuellen Aufenthaltsort.
Wieder eine kriminelle Fachkraft. Danke, mehr davon.
Er bezahlt bestimmt auch in die Sozialkassen ein mit seinem „Geschäft“.
Wenn man den Markt für Rauschmittel stärker liberalisieren würde, könnten die Dealer legalen Beschäftigungsverhältnissen nachgehen und die Polizei könnte sich auf wichtigere Dinge konzentrieren. Jeder Mensch sollte frei entscheiden können, was er konsumiert und was nicht.
Die meisten Dealer könnten auch ohne die Liberalisierung den gleichen legalen Beschäftigungsverhältnissen nachgehen. Auch eine diese Legislaturperiode wohl nicht mehr kommende Entkriminalisierung des Umgangs mit THC-haltigem Cannabis würde es nicht „Hinz und Kunz“ erlauben, damit gewerblich zu handeln. Ein erfolgreiches Pharmaziestudium in Deutschland ist für 42-jährige Iraker sicher nicht unmöglich, aber wohl eher selten. Es dauert vor aööem ein paar Jahre. Irgendeine Ausbildung/Berechtigung wird es aber erfordern, wenn man damit handeln will, schon aus Jugendschutzgründen. Kinder und Jugendliche können das nämlich nicht frei entschieden, was sie konsumieren. Vielleicht hast du mal selbst welche. Dann wirst du das verstehen.
Zudem ist nicht gesagt, welche Rauschmittel in seinem Besitz gefunden wurden. Du wirst das in deiner Naivität nicht wissen und plapperst ja generell nur Stichpunkte von der FDP-Facebook-Seite nach, ohne die Hintergründe zu kennen und oft sogar falsch, aber es gibt weit mehr Rauschmittel als „Marihuana“.
Wir könnten ja auch Waffenhandel und Zuhälterei liberalisieren, damit die Dealer und Zuhälter endlich einer legalen Beschäftigung nachgehen können und wir endlich weniger Kriminalität haben und die Polizei sich um wichtigere Dinge kümmern könnte. 🙄
Spätens seit dem Inkrafttreten des Waffengesetzes.
„Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer … ohne Erlaubnis …. eine Schusswaffe oder Munition herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt“.
Danach ist der Waffenhandel grundsätzlich verboten und wird bestraft, sofern nicht vorher eine Erlaubnis beantragt und erteilt wurde.
Welche Erlaubnis muss man erwerben, welche Auflagen erfüllen und/oder welches Alter erreichen um legal Drogen aller Art zu verkaufen, da kann „tja“ ja bestimmt Auskunft geben?
Waffenhandel ist wie jedes Gewerbe mit Auflagen versehen, das wussten aber alle schon bevor du gegoogelt hast.
Nun bitte erkläre allen, wie man legal Drogen wie Kokain, LSD, Haschisch, Crystal, Ecstasy usw. verkaufen kann.
Du hast gefragt, seit wann Waffenhandel illegal ist. Das wurde beantwortet.
Handel mit illegalen Betäubungsmitteln („Drogen“) ist auf gleiche Weise illegal, sofern man nicht eine Erlaubnis dazu hat. Spätestens seit Inkrafttreten des Betäubungsmittelgesetzes:
„Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer … Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft“
LSD, MDMA, Diacethylmorphin sind nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel. Hier kann ein Privater keine Erlaubnis erlangen.
Metamfetamin („Crystal“) gab es als „Pervitin“ bis 1988 in der Apotheke und war noch bis 2008 ein verschreibungsfähiges Btm, Kokain ist es bis heute. Um mit verkehrsfähigen Btm zu handeln, ist eine Erlaubnis der Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erforderlich.
https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Erlaubnis/_node.html
(weiteres s. Unterpunkt Handel)
Nein. Waffenhandel ist verboten und man kann ihn in gewissem Umfang ausnahmsweise mit vorheriger Erlaubnis betreiben.
Beim Drogenhandel ist es genauso.
Einfach nochmal langsam lesen. Steht alles da.
So ein Schwachsinn, alles ist bei dir illegal Bus fahren illegal, im Discounter Lebensmittel mitnehmen illegal, Ins Kino gehen illegal.
Nur Drogen darfst du verkaufen mit Genehmigung?
Wo und wie kann jemand einen Laden aufmachen und Kokain und Crystal Meth verkaufen? Wie geht das, welches Formular benötigt man dazu, in deinem Link steht leider nichts sonst kannst das ja hier rein kopieren!
Nun muss wirklich was kommen, du langweilst mich.
Illegal ist auf jeden Fall das, was gegen ein Gesetz (z.B. Waffengesetz oder Betäubungsmittelgesetz) verstößt. Verboten ist noch viel mehr. Zum Beispiel vertößt mit dem Bus fahren ohne gültigen Fahrausweis gegen die meisten Beförderungsbestimmungen, wobei ein solches Erschleichen von Leistungen an sich ebenfalls illegal (gem. Strafgesetzbuch) ist.
Ja, richtig, Diebstahl ist grundsätzlich illegal, auch beim Discounter (ebenfalls Verstoß gem. StGB) und meist auch sonst verboten (Hausordnung; eigentlich schon seit alttestamentarischen Zeiten bekannter Grundsatz, könnte auch ohne Schulabschluss kennen).
Ins Kino gehen ist illegal bzw. verboten, wenn dabei z.B. gegen ein bestehendes Hausverbot (dann Hausfriedensbruch gem. StGB) oder durch Überwinden besonderer Sicherungen gegen ein wenigstens mutmaßliches Betretungsverbot verstoßen wird (dann zusätzlich auch noch Einbruch, Sachbeschädigung etc.). Während der regulären Öffnungszeiten eher nicht, aber auch denkbar, zum Beispiel in eindeutiger Aufmachung zu „Schindlers Liste“ erscheinen. Gabs. Gab Ärger. Mit Kino, Lehrern und Staatsanwaltschaft (angeblich nicht mit den Eltern).
Kokain und Metamfetamin wird, wie so zienlich alle verschreibungsfähigen Mittel, derzeit wie auch schon in den letzten Jahren und Jahrzehnten z.B. in Apotheken abgegeben. Erwähnte ich bereits. Um eine Apotheke zu betreiben muss man mindestens zugelassener Apotheker sein. Auch das lässt sich dem Link entnehmen.
Tut mir leid, dass dich Lernen langweilt. Nötig hast du es, das siehst du ja wenigstens ein. Zumindest zeigen das deine Fragen und bei den Waffen hast du es ja immerhin verstanden. Bei den Drogen ist es wie erwähnt genau so: grundsätzlich verboten und illegal, in bestimmten Umfang ausnahmsweise erlaubt.
„Was muss man genau machen um legal gewinnbringend Kokain zu verkaufen? Diese Frage kannst du nicht beantworten!“
Wurde schon mehrfach beantwortet.
8. Dezember um 09:48 Uhr
8. Dezember um 20:05 Uhr
8. Dezember um 23:23 Uhr
Ich habe es mal verfolgt.
Der kann die Antwort nicht rein schreiben.
Die Verweise stimmen alle nicht.
Was will der nun? Niemand würde glauben man kann legal Drogen verkaufen.
Aber der behauptet es immer wieder, ist der Typ krank?
Ich weiß auch nicht, wo es bei ihm klemmt. Kokain kann man per Rezept bekommen. Handel ist gemäß BetMG erlaubt, wenn man die entsprechende Erlaubnis hat.
Crystal Meth, Ecstasy und LSD auch?
Das wurde bereits ausführlich beantwortet.
„Ich habe es mal verfolgt.“ <—- das war doch hoffentlich gelogen?!
…hoffentlich nicht gelogen…
meinte ich natürlich. Sorry!
Metamfetatim („Crystal Meth“) ist verkehrsfähig, seit 2008 aber nicht mehr auf Rezept erhältlich.
„Tja“ hat dir deine naive Frage zum Waffenhandel beantwortet. Du warst baff und wolltest schnell mit Drogenhandel ablenken und musstest noch mehr einstecken.
Jetzt pöbelst du wieder, weil du zum ungefähr hundersten Male als ungebildeter Dämlack vorgeführt wurdest, der nicht mal Google bedienen kann. 🙂
Nein „Tja“ tut so als wäre alles illegal!
Es ist illegal mit dem Bus zu fahren, es ist illegal einen Imbiss zu betreiben, es ist illegal mit dem Auto zu fahren, es ist illegal mit Waffen zu handeln.
Für „tja“ ist alles illegal!
„tja“ Kann nicht in einen Kommentar mit eigenen Worten schreiben, welche Erlaubnis man braucht um ein Geschäft zu eröffnen und Drogen aller Art zu verkaufen!
Kannst du es, denn „tja“ ist wirklich auf Hilfe angewiesen!
Nun hast du endlich mal was gelernt und gibst es sogar noch (halbwegs) zu.
@Nulli: immer wieder nur Mist von Nulli
…. darauf ein Paulaner
Warum ist der noch hier?
Weil die Bundesrepublik Deutschland nur in Deutschland Gefängnisse betreibt.
Vlt.war er des lesen nicht mächtig in deutscher Schrift.
Jetzt kommt Er gut durch den Winter . Der Deutsche Michel hat Es so gewollt .
Olaf Scholz erzählt weiter Märchen von großflächigen Abschiebungen. Realität trifft auf Lüge.