Mutmaßlicher Drogendealerbande wird am Landgericht Halle der Prozess gemacht

Dem im Dezember 1987 geborenen Angeklagten D. S., dem im April 1984 geborenen Angeklagten W. und dem im Juli 1989 geborenen Angeklagten R. S. wird vorgeworfen, Handel mit Cannabis in nicht geringer Menge in 20 Fällen getrieben und dabei als Mitglied einer Bande gehandelt zu haben, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat.
Den Angeklagten D. S. und W. wird darüber hinaus das Feilhalten von Falschgeld zur Last gelegt. Dem Angeklagten D. S. wird zudem Fahren ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen vorgeworfen.
Die Angeklagten sollen sich zu einem nicht mehr genau bestimmbaren Tag vor März 2020 entschlossen haben, Cannabis im Kilogrammbereich anzukaufen, um dieses sodann gewinnbringend weiterzuverkaufen. Dabei sollen die Angeklagten sog. Krypto-Handys genutzt haben, um möglichst unentdeckt zu bleiben. Es soll vereinbart gewesen sein, dass der Angeklagte W. die An- und Verkaufsgeschäfte organisiert, der Angeklagte D. S. die Geldeingänge kontrolliert und den Vorrat überwacht und der Angeklagte R. S. die Kurierfahrten übernimmt. So sollen sich die Angeklagten zwischen März 2020 und Januar 2022 in Halle und anderenorts größere Mengen Cannabis, darunter wiederholt im zweistelligen Kilogrammbereich, zum zeitnahen Weiterverkauf verschafft und anschließend weiterverkauft haben. Durch den fortlaufenden Verkauf sollen die Angeklagten mindestens 2,76 Mio. Euro erlangt haben.
Bei Durchsuchungsmaßnahmen im Januar 2022 soll beim Angeklagte W. u. a. ein Autoschlüssel aufgefunden worden sein. In dem Fahrzeug sollen sich 797.820 Euro Bargeld befunden haben.
Der Angeklagte D. S. hat im Ermittlungsverfahren erklärt, nicht der Nutzer des Krypto-Handys gewesen zu sein. Die übrigen Angeklagten haben sich im Ermittlungsverfahren nicht zur Sache eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht den Angeklagten jeweils eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
In dem Verfahren fand bereits von Oktober 2022 bis Januar 2024 eine Hauptverhandlung statt. Diese musste jedoch aufgrund der Erkrankung eines Kammermitglieds ausgesetzt werden. Die Aussetzung hat zur Folge, dass nunmehr die Hauptverhandlung von Neuem beginnen muss.
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