Nach Berufung gegen 7 Monate Haft: Amtsgericht Leipzig stellt Verfahren gegen Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich vorläufig ein

Nach fast fünf Jahren ist das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen die rechtsextreme Aktivistin Marla-Svenja Liebich im Berufungsprozess vor dem Landgericht Leipzig vorläufig eingestellt worden. Die 54-Jährige stand gemeinsam mit drei Mitangeklagten vor Gericht – ihnen wurde zur Last gelegt, im November 2020 bei einer Demonstration gegen Corona-Maßnahmen einen Journalisten körperlich angegriffen zu haben.

Die ursprüngliche Verurteilung durch das Amtsgericht Leipzig im Jahr 2023 sah eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung für Liebich vor. Ihre drei Mitangeklagten – darunter eine Frau – erhielten Bewährungsstrafen. Alle Beteiligten hatten Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt.

Richter erkennt unübersichtliche Lage bei Demo

Im Verlauf des Berufungsverfahrens deutete der Vorsitzende Richter Berthold Pfuhl an, dass auch eine mildere Bewertung der Tat in Betracht kommen könnte. Die Situation bei der Demonstration am 7. November 2020 sei unübersichtlich und von hoher Dynamik geprägt gewesen. Nach Sichtung von Videoaufnahmen ließ das Gericht erkennen, dass auch der betroffene Reporter sich möglicherweise provokant verhalten und sogar einen Schlag gegen Liebich ausgeführt habe. Das Ermittlungsverfahren gegen den Journalisten war bereits zuvor eingestellt worden.

Beim Prozessauftakt vor einer Woche war Liebich in dunkler Kleidung, breitem Hut und Gehstock erschienen, lackierte sich im Gerichtssaal die Fingernägel.

Geständnis ohne Schuldeingeständnis

Liebich, die sich nun Marla-Svenja nennt, ließ über ihren Anwalt mitteilen, dass ihr das Geschehen leid tue. Sie bestritt allerdings, selbst Gewalt angewendet zu haben. Allerdings räumte sie ein, den Reporter festgehalten zu haben. Nach der Verhandlung verweigerte sie eine Stellungnahme gegenüber der Presse.

Erst wenige Wochen zuvor war Liebich vom Oberlandesgericht Naumburg wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Auch diese Strafe ist nicht zur Bewährung ausgesetzt worden.

Trotz der Schwere der Vorwürfe wurden Liebich im nun eingestellten Verfahren keine gerichtlichen Auflagen auferlegt. Damit bleibt offen, ob und wann der Fall erneut aufgerollt wird – oder ob die juristische Aufarbeitung damit endgültig abgeschlossen ist.

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26 Antworten

  1. Robert sagt:

    Ein Sieg für die Frau Liebich und ein Jaulen der Grünen.

    • Es überrascht nicht, dass Du gewalttätige Neonazi*ssen super findest.

      Übrigens nicht „mutmaßlich“ gewalttätige Neonazi*sen, da Marla ihre Schuld eingestanden hat (das war Bedingung für die vorläufige(!) Einstellung des Verfahrens nach §154 StPO), so dass für sie nach ihrem Geständnis die Unschuldsvermutung nicht mehr gilt.

      (Insofern ist die Zwischenüberschrift „Geständnis ohne Schuldeingeständnis“ mindestens etwas weit interpretiert. „Bei Einräumung der Schuld durch die Angeklagten“, so der Richter…)

      • Bürger sagt:

        Hahaha, und auch du darfst nicht sagen, was die Wahrheit ist. Herrlich, euer Herumirren in der eigenen Falle.

  2. Siegfried von der Heide sagt:

    Na mal schauen wann sie wieder auf dem Markt „demonstriert“ und was ihre Fans davon halten das sie das offiziell Geschlecht gewechselt hat…

    • Sieglinde sagt:

      Einmal im Jahr kann sie sich umentscheiden laut Gesetz.

    • ICH sagt:

      Witzig finden ihre Fans das und hallo, sie hat doch nicht das Geschlecht gewechselt, sondern sich schon immer weiblich identifiziert. Gewechselt wurde nur die Geschlechtseintragung. Bitte genau bleiben hier, darauf legen wir in der queeren Community großen Wert! 😉

    • Rebell sagt:

      Scheinst dich mit dem ,,Bäumchen wechsle dich Spiel“….noch nicht so richtig auszukennen!

  3. unlustig geimpfter sagt:

    Na das klingt doch schonmal gut ..

  4. Durchblicker sagt:

    Na siehste mal, es gibt auch noch Richter, die das Spiel durchschaut haben. Davon haben wir leider inzwischen viel zu wenige!

    • Naja, der Richter hat sinngemäß nur gesagt: ‚Sie kommt sowieso mit einer höheren Haftstrafe in den Knast, als wir hier verhängen werden. Wenn sie nicht mindestens 7 Monate einsitzt, dann kann das Verfahren weiterlaufen.‘

      Es ist eine vorläufige Verfahrenseinstellung nach 3 154 StPO, die nur dadurch zustande kam, dass sich unser Herzchen schuldig bekannt hatte.

  5. Ein besorgter Bürger sagt:

    Die arme Frau 😅

  6. Halle-Neustädterin sagt:

    „Frau“ Liebich, was für ein Wahnsinn. 🤦‍♀️

    • Bürger sagt:

      Ein Traum, wie brav die linke Community jetzt ihre eigene Medizin des SBBG schluckt und heimlich in Tischkante beißt. Die Klagen gegen das Offenbarungsverbot von Frau Liebich wirken. Auch DbH macht mit, erzwungenermaßen. Ich liebe es.

  7. Liberalis sagt:

    Wir lieben alle unsere Frau Liebich

  8. Joachim Euther sagt:

    Liebich hat das System gefickt

  9. EgonO sagt:

    Ist die Caro eigentlich jetzt auch offiziell lesbisch?

  10. Kommentator sagt:

    Ekelhaft zum erbrechen dieses , was auch immer.

  11. Warum sagt:

    Gewalttäter einfach auf freien Fuß….

  12. Rentner sagt:

    In der LVZ war ein Artikel zum Prozessauftakt mit köstlichem Bild des Klienten. Ich hatte den Link dazu hier gepostet. Hat aber wieder wohl nicht den Mods gepasst.
    Und auch zur Einstellung des Prozesses ist ein Artikel in der LVZ.
    Wens interessiert, Tante G findet den bestimmt.

  13. V-Frau sagt:

    Sperrt sie endlich weg!