Nach schwerem Unfall an der Pfännerhöhe: 4.000 Euro Geldstrafe für Polizisten
Ein folgenschwerer Verkehrsunfall aus dem Oktober 2024 hat nun ein juristisches Nachspiel: Das Amtsgericht Halle (Saale) verurteilte einen 33-jährigen Polizeibeamten wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 80 Tagessätzen à 50 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach Angaben aus dem Gerichtsumfeld hat die Entscheidung keinen Einfluss auf das angestrebte Beamtenverhältnis des Polizisten.
Am Abend des 11. Oktober 2024 war der Beamte mit einem Streifenwagen auf Einsatzfahrt unterwegs. Mit Blaulicht und Martinshorn befuhr er die Merseburger Straße in Halle. Im Kreuzungsbereich Pfännerhöhe kam es zur Kollision mit einem Ford, der die Kreuzung querte.
Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Streifenwagen von der Fahrbahn abgelenkt und gegen einen unbeteiligten Fußgänger geschleudert. Der Mann wurde zwischen Fahrzeug und Ampelmast eingeklemmt. Die Verletzungen des Afghanen waren so schwer, dass ein Bein amputiert werden musste. Ein weiterer Fußgänger erlitt Verletzungen durch umherfliegende Trümmerteile.
Die Staatsanwaltschaft Halle warf dem Beamten vor, die Kreuzung trotz Rotlichts mit einer Geschwindigkeit zwischen 53 und 68 km/h befahren zu haben, ohne sich ausreichend zu vergewissern, dass andere Verkehrsteilnehmer ihn wahrgenommen hatten.
Zwar dürfen Einsatzfahrzeuge unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten gemäß § 35 und § 38 Straßenverkehrs-Ordnung von Verkehrsregeln abweichen. Diese Rechte entbinden jedoch nicht von der Pflicht, eine Gefährdung anderer möglichst auszuschließen – insbesondere beim Einfahren in eine rote Ampelphase. Genau hier sah das Gericht eine fahrlässige Pflichtverletzung.
Ursprünglich sollte das Verfahren ohne öffentliche Hauptverhandlung abgeschlossen werden. Bereits im Juni 2025 hatte das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über 120 Tagessätze à 50 Euro – insgesamt 6.000 Euro – erlassen.
Gegen diesen Strafbefehl legte der Angeklagte fristgerecht Einspruch ein. Dadurch kam es zur Hauptverhandlung, in der Beweise und Zeugenaussagen erneut gewürdigt wurden. Am Ende reduzierte das Gericht das Strafmaß auf 80 Tagessätze.
Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Innerhalb der gesetzlichen Fristen können Rechtsmittel eingelegt werden. Ungeachtet der strafrechtlichen Verurteilung soll die Entscheidung nach derzeitigem Stand keine unmittelbaren Auswirkungen auf das angestrebte Beamtenverhältnis des 33-Jährigen haben.










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