Oberverwaltungsgericht macht die Puffs sofort auf: Eingriff in Berufsfreiheit nicht verhältnismäßig

Ab Oktober will das Land Sachsen-Anhalt die Prostitutionsstätten wieder öffnen lassen. Doch Betreiber hatten nun vor dem Oberverwaltungsgerichts Erfolg.
Nach Ansicht des Gerichts stellt die ausnahmslose Schließung von Prostitutionsstätten in der derzeitigen Situation keine notwendige Schutzmaßnahme im Sinne des Infektionsschutzgesetzes mehr dar. Der mit dieser Maßnahme in erster Linie verbundene Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit der Betreiber der Prostitutionsstätten sowie der Prostituierten genüge nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Zwar bestehe nach der für die aktuell geltende Eindämmungsverordnung maßgeblichen Einschätzung des Robert-Koch-Instituts im täglichen „Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)“ vom 30. Juni 2020 auch in Deutschland unverändert eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation, die staatliches Einschreiten nicht nur rechtfertige, sondern zur Vermeidung eines exponentiellen Wachstums der Infektionen mit unmittelbaren, nicht absehbaren Folgen für Gesundheit, Leib und Leben der Bevölkerung mit Blick auf die diesbezüglich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes folgende Schutzpflicht des Staates weiterhin gebiete.
Allerdings dürfte die ohne jede Ausnahme angeordnete Schließung von Prostitutionsstätten aller Voraussicht nach nicht mehr erforderlich sein, so das Gericht. Der Verordnungsgeber habe nahezu sämtliche Bereiche des privaten und öffentlichen Lebens bis auf Tanzlustbarkeiten, Volksfeste, Großveranstaltungen und den Bereich der Prostitution weitgehend geöffnet und setze insoweit auf die Einhaltung von näher bestimmten Abstands- und Hygieneregeln. Dies müsse auch für Prostitutionsstätten gelten. Es sei nicht ersichtlich, dass entsprechende Konzepte nicht umsetzbar seien, zumal auch die Ausübung der Prostitution im Sinne des § 2 Abs. 1 ProstSchG außerhalb von Prostitutionsstätten nicht verboten sei.
Jetzt wirds richtig krank!
Gummi drüber, dann passiert nichts und du bist auch nicht ganz so schnell fertig. Ist nämlich Vorkasse ohne Rückerstattung.
Und vorher waschen bitte!
Bei Carola mag das helfen, Roswitta. Bei Corona sicher eher nicht. Passt jedoch in das Bild dieser Tage. Realitäten werden durch Gerichtsentscheidungen geleugnet, bis sich die Balken biegen. Muss da in letzter Zeit häufig an die sog. Sommer- und Winterbefehle zu Zeiten meines Grundwehrdienstes denken. Wenn der Minister Sept./Okt. Winter befohlen hat, mussten die Wintersachen auf Gedeih und Verderb selbst bei 25°C und umgekehrt die Sommerkleidung ab März/April bei Kältegraden getragen werden.
Sachverstand? Hahahaha!
Jetzt kannste nicht mal in den Puff nach Barcelona. So ein Mist.
Wozu auch wenn Carmen aus Barcelona hier ist. Da kannst Du hier den Stier geben. Ole!
Ich freu mich. Endlich nicht mehr den Kasper schneuzen ?
Hat jemand einen Tip?
Wo ist es denn besonders… nun ja….kuschellig?
Wollte mein Kumpel wissen.